Geschrieben von Melli.83, 22. SSW am 06.09.2005, 9:25 Uhr |
Braucht Arbeitgeberin Lohnsteuerkarte?
Ich bin zur Zeit mit meinem ersten Kind in der Elternzeit. Die Elternzeit würde am 20.04.06 enden. Am 16.01.06 hab ich dann Termin für mein zweites Kind. Wenn ich meiner Arbeitgeberin jetzt eine Bescheinigung über eine erneute SS bringe muss ich ihr dann auch die Lohnsteuerkarte von 2005 und 2006 wegen dem Mutterschaftsgeld bringen? Will sie nicht persönlich fragen. Wer kennt sich da aus?
Danke
Melli
Re: Braucht Arbeitgeberin Lohnsteuerkarte?
Antwort von nathy, 29. SSW am 06.09.2005, 9:32 Uhr
hallo,
also wenn du bis zum mutterschutz des 2. kindes nicht arbeiten warst, musst du ihr die lohnsteuerkarte nicht schicken. du bekommst ja dann auch kein mutterschaftsgeld von deiner arbeitgeberin, sondern nur den anteil der krankenkasse. der wird auf der lohnsteuerkarte nicht vermerkt.
grüsse, maren.
Re: Braucht Arbeitgeberin Lohnsteuerkarte?
Antwort von juni2004, 37. SSW am 06.09.2005, 12:06 Uhr
Hallo,
ich bin auch in ELternzeit und habe Ende September Termin. Meinem AG habe ich aber trotzdem die Lohnsteuerkarte geschickt, weil der Ag die trotzdem braucht wegen der Steuerklasse.
Es stimmt, dass wenn Du nicht gearbeitet hast, dann bekommst du Mutterschaftsgeld nur von der KK.
LG Anke
Re: Braucht Arbeitgeberin Lohnsteuerkarte?
Antwort von arnanja, 23. SSW am 06.09.2005, 13:20 Uhr
Hallo
Da ja keinerlei Leistungen abgerechnet werden sondern ja wohl nur die Elternzeit schriftlich verlängert wird braucht der AG sie nicht.
Theoretisch könnte er sie verlangen damit du nicht ohne die Erlaubnis vom AG wo anders arbeiten gehst. Wenn das bei euch üblich wäre hättest du sie aber auch schon jetzt in der 1. Elternzeit abgeben müssen.
LG Tanja
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