Geschrieben von Chennai, 29. SSW am 23.01.2007, 13:31 Uhr |
Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld
Hallo!
Ist bestimmt echt eine blöde Frage. Aber - bekomme ich nur Mutterschaftsgeld wenn ich arbeite oder auch wenn ich in Elternzeit bin?
Erziehungsgeld bekomme ich keins für meine Tochter. Erst dann den Mindestsatz Elterngeld ab der Geburt meines Babies...
lG, Katja
Re: Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld
Antwort von silberalex, 37. SSW am 23.01.2007, 13:38 Uhr
Hallo,
Bin mir in deinem Fall jetzt nicht sicher, aber ich bekomme von der KK kein Mutterschaftsgeld, weil ich bei meinem Mann mitversichert bin. Bekomme aber von der Bundesversicherungsanstalt eine Einmahlzahlung von 216€. Schau doch mal auf www.bva.de
Vielleicht springen die ja in deinem Fall auch ein. Oder bist du selber krankenversichert, dann frag doch mal bei deiner KK.
Lieben Gruß
Beatrice
Re: Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld
Antwort von hannah1, 13. SSW am 23.01.2007, 13:39 Uhr
Hallo!
Mutterschaftsgeld bekommst du nur,wenn du gearbeitet hast.
LG Tina
Re: Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld
Antwort von engel2409 am 23.01.2007, 13:45 Uhr
HABE AUCH MUTTERSCHAFTSGELD BEKOMMEN WAR SOGAR NOCH 6 WOCEHN VOR DEM MUTTERHSUCTZ ARBEITSLOS DAVOR HABE ICH 6 MONATE GERABEITET HABE MUTTERSCHFATGELD UND ERZIEHUNGSGELD BEKOMMEN
LG ANJA
Re: Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld
Antwort von mbongo, 39. SSW am 23.01.2007, 14:07 Uhr
Entscheidend ist, dass du selber in der KK versichert bist, was ja in der Elternzeit so ist. Dann bekommst du während des Mutterschutzes das Mutterschaftsgeld von der KK, also 13 € pro Tg, 6 Wochen vor dem Termin und 8 Wochen nach der Geburt. Leider wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet.
Re: Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld
Antwort von Trisha, 13. SSW am 23.01.2007, 14:26 Uhr
Es verhält sich genau so wie mbongo es schreibt!
Vorraussetzung ist allerdings wirklich, das du selbst versichert bist.
Ich hätte es auch nicht gewußt, wenn meine Schwester nicht von ihrer KK angerufen worden wäre, ob sie das nicht mal beantragen möchte;-)
LG!
Re: Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld
Antwort von LeiaKarina, heute noch 22. SSW am 23.01.2007, 15:35 Uhr
Nunja, das muss man aber Differenzieren. Sie bekommt noch die Anteile die die Krankenkasse zahlt, die Aufstockung des Arbeitgebers entfällt, wenn sie in Elternzeit ist.
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