Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JaneTwins+1, 13+0. SSW am 05.02.2007, 13:43 Uhr

Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.

Hallo Ihr Lieben,

wer von euch ist schwanger und arbeitslos gemeldet?

Wie sieht es dann mit der Bewerbungspflicht aus?
Kennt sich da jemand aus?

Ich finde leider im "Merkblatt für Arbeitslose"
nichts drüber. Wie sind eure erfahrungen?

Herzlichen Dank für eue Erfahrungsberichte.

LG Jane

 
6 Antworten:

Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.

Antwort von sugarbabemanu, 22. SSW am 05.02.2007, 13:49 Uhr

Hi,

also, normal ist es so das man sich trotzdem alle viertel jahre melden muß, bis 6Wochen vor ET.

Solange sie nichts sagen das Du Bewerbungsnachweise bringen mußt, würd ich garnichts machen, weil wie hoch ist die Chance schwanger einen Job zu finden - gleich 0!

Bei mir haben sie nur verlangt mich regelmäßig zu melden aber keine Bewerbungen nachzuweisen, weil sie wissen ja selber das das ein Ding der Unmöglichkeit ist!

LG Manu

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Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.

Antwort von peanuts75, 40. SSW am 05.02.2007, 14:29 Uhr

Bei unserem ersten Kind hatte ich das. Ich mußte mich nicht bewerben. Als ich den Mutterpaß bekommen habe, bin ich damit zum AA gegangen und die haben eine Kopie von der ersten Seite mit dem ET gemacht.

Allerdings war ich grad erst gemeldet und habe vorher immer gearbeitet. Weiß ja nicht wie das woanders gehandhabt wird oder wenn man schon länger dort gemeldet war.

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Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.

Antwort von lilly04, 37. SSW am 05.02.2007, 14:52 Uhr

Hallo,

bei mir war das so, dass ich von meiner Sachbearbeiterin ne Liste mit den ganzen Zeitarbeitsfirmen bekommen habe und mich dort bewerben sollte.

Habe ich aber nicht getan, da mich sowieso keiner einstellt.

Das war im August. Im November musste ich nochmal hin.

Ich habe gleich gesagt, dass ich mich nicht beworben habe und sie meinte, dass wäre nicht schlimm, ich bin eh nur da um meiner Meldepflicht nachzugehen.

Der Knüller kam dann eine Woche vor Beginn des Muschu. Da bekam ich dann vom AA ein Stellenangebot. Musste tierisch lachen!

Habe denen das Schreiben zurück geschickt mit dem Hinweis, dass ich in einer Woche in Muschu gehe.

Damit war das Thema AA für mich erledigt.

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Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.

Antwort von lukabab, 16+4. SSW am 05.02.2007, 15:06 Uhr

Ich bin bei der ARGE gemeldet und nachdem ich den Mutterpass vorgelegt habe, hat mich meine Sachbearbeiterin aus der Liste für potentielle Arbeitgeber genommen. Sie hat sich ET notiert plus 2 Monate. Solange werden keine Termine vom AA kommen, also auch keine Prüfungen zwecks Bewerbungen usw. Sie meinte selber, dass es eh sinnlos ist sich als Schwangere zu bewerben, stimmt ja leider auch.

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Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.

Antwort von noname_6032, 24. SSW am 05.02.2007, 22:40 Uhr

Hallo!

Bei mir ist nicht die Agentur für Arbeit sondern das Landratsamt zuständig.
Bei mir ist es so, dass ich mich nicht bewerben muss. Auch in der Elternzeit muss ich das nicht.
Ich hatte letztens erst mit der zuständigen Person geredet und wir wollen, wenn das Baby alt genug ist, langsam wieder anfangen, z. B. ABM.

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hatte mehr Probleme

Antwort von majema37, 33+6. SSW am 05.02.2007, 23:39 Uhr

Ich habe bis letzten Monat noch Bewerbungen führen müssen.Das letzte Mal in einem männlichen Kloster..lach...Sollte mich mit Bruder benedict in Verbindung setzen..hab ich natürlich getan,weil die ARGE gleich Sanktionen verteilt.Bruder Benedict hat dann aber auch eingesehen,das das wohl etwas seltsam ist,wenn da ne Schwangere rumläuft.Meine Arbeitsberaterin hat mich also echt erst im 8.Monat vom Arbeitsmarkt genommen.Ich hatte echt nur Stress

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