Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Vala, 28+6. SSW am 19.02.2008, 21:15 Uhr

Bescheinigung

HI.
Hab mal ne Frage. Meine Chefin will es schriftlich kriegen, dass ich ein Jahr Erziehungsurlaub nehme. Meine Fage ist es ob es dazu Vorlagen gibt oder man einfach es auf ein normales Blatt Papier schreiben kann(m.PC.)
Valentina

 
5 Antworten:

formlos

Antwort von two_kids am 19.02.2008, 21:21 Uhr

aber wahrscheinlich will sie es schriftlich wissen, weil du, wenn du nur ein jahr nimmst, auf die restlichen jahre verzichtest. das weisst du, oder???

lg two_kids

nochwas: es heisst elternzeit, nicht erziehungsurlaub.

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@two-kids

Antwort von Vala am 19.02.2008, 21:24 Uhr

Aber ich kann die restlichen 2 jahre später nehmen oder verfallen sie ganz??

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re:

Antwort von two_kids am 19.02.2008, 21:34 Uhr

rein rechtlich hast du dann keinen anspruch darauf. das gesetz sieht vor, dass man sich für die ersten BEIDEN jahre festlegen muss. das dritte jahr darf man dann auch ohne zustimmung des arbeitgebers anhängen.

nimmt man aber nur ein jahr, verzichtet man auf die restlichen beiden jahre. man kann dann nur noch verlängern, wenn der arbeitgeber zustimmt. tut er das nicht, hat man leider pech gehabt.

lg two_kids

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Re: re:

Antwort von Vala am 19.02.2008, 21:39 Uhr

Danke dir!

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Erziehungsurlaub

Antwort von Alex I., 28. SSW am 19.02.2008, 21:42 Uhr

Nein, du hast dann keinen Anspruch mehr auf die 2 Jahre Elternzeit, es sei denn, dein AG stimmt zu (muss er aber nicht).

Gesetzestext findest du hier:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer

... Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. ...

LG
Alexandra

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