Geschrieben von Vala, 28+6. SSW am 19.02.2008, 21:15 Uhr |
Bescheinigung
HI.
Hab mal ne Frage. Meine Chefin will es schriftlich kriegen, dass ich ein Jahr Erziehungsurlaub nehme. Meine Fage ist es ob es dazu Vorlagen gibt oder man einfach es auf ein normales Blatt Papier schreiben kann(m.PC.)
Valentina
formlos
Antwort von two_kids am 19.02.2008, 21:21 Uhr
aber wahrscheinlich will sie es schriftlich wissen, weil du, wenn du nur ein jahr nimmst, auf die restlichen jahre verzichtest. das weisst du, oder???
lg two_kids
nochwas: es heisst elternzeit, nicht erziehungsurlaub.
@two-kids
Antwort von Vala am 19.02.2008, 21:24 Uhr
Aber ich kann die restlichen 2 jahre später nehmen oder verfallen sie ganz??
re:
Antwort von two_kids am 19.02.2008, 21:34 Uhr
rein rechtlich hast du dann keinen anspruch darauf. das gesetz sieht vor, dass man sich für die ersten BEIDEN jahre festlegen muss. das dritte jahr darf man dann auch ohne zustimmung des arbeitgebers anhängen.
nimmt man aber nur ein jahr, verzichtet man auf die restlichen beiden jahre. man kann dann nur noch verlängern, wenn der arbeitgeber zustimmt. tut er das nicht, hat man leider pech gehabt.
lg two_kids
Erziehungsurlaub
Antwort von Alex I., 28. SSW am 19.02.2008, 21:42 Uhr
Nein, du hast dann keinen Anspruch mehr auf die 2 Jahre Elternzeit, es sei denn, dein AG stimmt zu (muss er aber nicht).
Gesetzestext findest du hier:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer
... Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. ...
LG
Alexandra
Was ist dran am Mönchspfeffer?
Ständig mache ich mir Gedanken um das Wohl des Kleinen
1.mal Schwanger,verunsichert
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So sind zurück...
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Kopfscherzen!!
Eine wichtige Frage! Bin ich jetzt schon eine Rabenmutter?