Geschrieben von mamaa, 26. SSW am 23.08.2007, 8:32 Uhr |
bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse
hi
braucht die krankenkasse eigentlich eine bescheinigung vom fa über schwangerschaft wegen mutterschutz!?
danke
lg
Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse
Antwort von Sternschnuppe77, 30. SSW am 23.08.2007, 9:14 Uhr
Hallo!
Meine Krankenkasse braucht 7 Wochen vorher eine aktuelle Bescheinigung vom Arzt und mehr nicht.
L*G*
Sternschnuppe
Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse
Antwort von Minosch76, 40. SSW am 23.08.2007, 9:23 Uhr
Die Krankenkasse bekommt 7 Wochen vor Entbindungstermin eine Bescheinigung über die SS vom FA zwecks Mutterschaftsgeld, dass sie dir zahlen, wenn du berufstätig bist.
Gruss Tanja
Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse
Antwort von Melody1, 35. SSW am 23.08.2007, 10:14 Uhr
ich musste das Attest beim FA verlangen er macht das nicht automatisch. Ansonsten habe ich von der Barmer eine Seite zum ausfüllen bekommen auf der ich angeben musste wieviel ich bisher verdient habe. Habe aber mittlerweile gehört, dass dies nicht bei jeder Kasse der Fall ist.
Gruß Elke
7 Wochen vor ET...
Antwort von Chrissicat, 30. SSW am 23.08.2007, 13:21 Uhr
... muss dir der FA eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die gleichzeitig der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist. Diese musst du dann ausgefüllt (z.B. deine Bankdaten, glaube ich, müssen da noch eingetragen werden etc.) deiner KK einreichen. Vorher braucht die KK nichts!
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