Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mamaa, 26. SSW am 23.08.2007, 8:32 Uhr

bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse

hi
braucht die krankenkasse eigentlich eine bescheinigung vom fa über schwangerschaft wegen mutterschutz!?
danke
lg

 
4 Antworten:

Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse

Antwort von Sternschnuppe77, 30. SSW am 23.08.2007, 9:14 Uhr

Hallo!
Meine Krankenkasse braucht 7 Wochen vorher eine aktuelle Bescheinigung vom Arzt und mehr nicht.
L*G*
Sternschnuppe

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Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse

Antwort von Minosch76, 40. SSW am 23.08.2007, 9:23 Uhr

Die Krankenkasse bekommt 7 Wochen vor Entbindungstermin eine Bescheinigung über die SS vom FA zwecks Mutterschaftsgeld, dass sie dir zahlen, wenn du berufstätig bist.

Gruss Tanja

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Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse

Antwort von Melody1, 35. SSW am 23.08.2007, 10:14 Uhr

ich musste das Attest beim FA verlangen er macht das nicht automatisch. Ansonsten habe ich von der Barmer eine Seite zum ausfüllen bekommen auf der ich angeben musste wieviel ich bisher verdient habe. Habe aber mittlerweile gehört, dass dies nicht bei jeder Kasse der Fall ist.

Gruß Elke

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7 Wochen vor ET...

Antwort von Chrissicat, 30. SSW am 23.08.2007, 13:21 Uhr

... muss dir der FA eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die gleichzeitig der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist. Diese musst du dann ausgefüllt (z.B. deine Bankdaten, glaube ich, müssen da noch eingetragen werden etc.) deiner KK einreichen. Vorher braucht die KK nichts!

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