Geschrieben von Maliki, 12. SSW am 27.09.2005, 14:57 Uhr |
Bescheinigung für den Arbeitgeber?
Habe in der Schule (bin Lehrerin) noch nichts gesagt über unseren Krümel. Möchte ich in einer Woche machen nach dem nächsten FA Termin.
Bekomme ich beim FA eine Bescheinigung oder sowas, ab wann ich in Mutterschutz gehe oder muss mir meine Chefin das so glauben?
LG, Maliki
Du bekommst eine Bescheinigung
Antwort von Finnja2005, 14. SSW am 27.09.2005, 15:04 Uhr
aber Du musst vorher den AG fragen ob Du sie brauchst, da er sonst nicht die Kosten (5 €) übernehmen brauch.
Fakt ist, dass lt. MuSchG die Mitteilung reicht. Allerdings ist die Bescheinigung spätestens für den BEginn des Mutterschutzes notwendig.
LG Finnja
Bescheinigung für den Arbeitgeber
Antwort von Annette01 am 27.09.2005, 15:05 Uhr
Hallo, du kannst es deiner Chefin mündlich schon mal sagen.Die Bescheinigung bekommst du vom FA (kostet um die 5 Euro), die du dann wieder vom Arbeitgeber bei Vorlage zurückbekommst.Da steht natürlich dann drauf bis wann du noch arbeitest.LG Annette01
Re: Bescheinigung für den Arbeitgeber
Antwort von Liese68, 33. SSW am 27.09.2005, 15:16 Uhr
Huhu,
also bei mir hat meiner Chefin mein "Wort" genügt und für die Personalabteilung war eine Kopie des Mutterpasses ausreichend. Ich arbeite in einem großen Unternehmen (ca. 1.000 Mitarbeiter) und trotzdem war es recht unbürokratisch.
Warte doch erst mal, ob jemand was haben will.
ALles Gute!
Liese
Re: Bescheinigung für den Arbeitgeber
Antwort von i-punkt, 14. SSW am 27.09.2005, 15:46 Uhr
Ich habe diese Bescheinigung automatisch bei meinem 2. FA-Besuch bekommen.
Hat 10 EUR gekostet, und ich habe sie direkt in der Pers.-Abt. abgegeben, und bekam diese auch prompt heute mit meiner Gehaltsabrechnung wieder zurückvergütet.
Der A'Geber ist gesetzlich dazu verpflichtet diese Kosten zu übernehmen. Steht auch extra auf der Bescheinigung mit drauf.
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