Schwanger - wer noch?

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von Saphira88, 6. SSW  am 28.12.2014, 20:24 Uhr

Beschäftigungverbot

Hallo,

ich weiß erst ganz frisch, dass ich Mama werden. Habe gestern einen Test gemacht, der so schnell positiv war, dass ich nur staunen konnte. Ich versuche nun schnell einen Termin bei meiner FA zu bekommen. Arbeite als Altenpflegerin auf einer Staion mit schwerst Pflegebedürftigen. Dazukommt, dass ich vor einem Jahr ein LangzeitRR habe machen lassen, und mein Blutdruck auf der Arbeit sehr hoch ist. Also Min 160/90 mmHg. Wisst ihr wie hoch die Chance ist, dass der FA ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Habe Angst weiter Arbeiten zu gehen, da wir über 2 Jahre gebraucht haben um es soweit zu schaffen. Tut mir leid für den langen Text, bin aber echte in wenig besorgt.
Ganz Liebe Grüße

 
10 Antworten:

Re: Beschäftigungverbot

Antwort von phoebe87 am 28.12.2014, 20:40 Uhr

hi
herzlichen GlückWunsch
wieso hast du so hohen bd? nimmst du Tabletten?!
also das kommt auf deine arbeitsstelle an...
du darfst nicht mehr als 5 kg heben...schicht arbeiten bist du auch eingeschränkt...geh mal zum fa und rede mit dem...und natürlich mit deiner Arbeit. arbeite in der kita und hab sofort eins bekommen...ist ganz unterschiedlich

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Saphira88 am 28.12.2014, 20:42 Uhr

Hab den hohen Blutdruck nur auf der Arbeit, ansonsten ist der Butdruck sehr gut. Mein HA wollte keine Tbl. verschreiben, da der RR sonst im Ruhezustand zu weit runter geht. So habe ich auch keine Problem, aber mit dem kleinen Wurm mache ich mir schon sorgen.

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Hasenbande am 28.12.2014, 21:00 Uhr

Ich arbeite zwar in einem anderen Bereich, aber es ist so, dass du eigentlich mit dem Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung (kannst du dir im Internen ansehen) durchgehen musst und wenn er die Gefahren (bspw schweres heben) nicht beseitigen kann muss er ein BV aussprechen.
Meist machen die das in Kooperation mit dem Betriebsarzt.
Je nach Gyn schreibt der auch ein Bv. Oft tun die sich aber schwer damit.
An deiner Stelle würde ich mir auch Hedanken machen, ob der Job auf Dauer was für dich ist, wenn deine Gesundheit leidet...
Alles Gute für die Ss

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Xeniachan am 28.12.2014, 21:06 Uhr

War in der selben situation
1 frage bist du fachkraft? (vom arzt wirst du kein beschaftigungsverbot bekommen auser der arzt findet es fur dich wie fur kind vefahrlich)
Ich hatte damals beschaftigungsverbot von arbeitsgeber bekommen bin pflegehelferin aber mein kollegin die war fachkraft durfte arbeiten aber nur büro arbeiten... (habe auf ein schwerpflegestation mit dementen bereich gearbeitet) einfach wenn von fa bestatigt ist mit dein chef sprechen

Wunsche dir eine schone schwangerschaft (ps. Habe bis zur 13ssw gearbeitet zwar die leichten leute aberes ging=) )

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Saphira88 am 28.12.2014, 21:09 Uhr

Ja ich bin Fachkraft. Ich weiß noch, dass es bei meiner ehemaligen Kollegin war Pflegehelferin, Probleme gab, weil der FA kein Beschäftigungverbot ausgestellt hat. Weiß aber leider nicht mehr wie es dann weiter ging.

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von M@mi am 28.12.2014, 21:38 Uhr

Ich bin Krankenschwester auf einer Geriatrie, ist zwar nicht genau das gleiche, aber ähnlich :-)

Habe bei beiden SS immer ein BV bekommen und war in den beiden SS`s bei zwei verschiedenen Gyn´s. Problem geschildert und gut wars.
Momentan sind 3 Kolleginnen schwanger, haben alle 3 BV durch den Frauenarzt bekommen.

Alles Gute für dich.

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Hasenbande am 28.12.2014, 22:48 Uhr

Da der Arbeitsplatz gefährdend ist, ist eigentlich der Arbeitgeber verantwortlich und muss BV ausstellen. Wenn der GYn oder AG es nicht tut ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von M.S., 27. SSW am 29.12.2014, 10:19 Uhr

Erstmal herzlichen Glückwunsch!
Der Arbeitgeber sollte dir ein BV ausstellen, wenn er dir keinen Arbeitsbereich zuteilen kann, der ungefährlich ist. Mein Chef hat es mir in beiden Schwangerschaften sofort ausgestellt.

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Aramia am 29.12.2014, 13:32 Uhr

Glückwunsch auch von mir.

Solange der Arzt für dich oder deinen Krümel keine medizinischen Risiken erkennen kann, wird er dir kein BV austellen. Sollte deine Arbeitsstelle nicht nach den Richtlinien Schwangerengerecht eingerichtet werden können dann muss dir der Arbeitgeber ein BV ausstellen.

Mach ihn einfach darauf Aufmerksam, dass es für ihn deshalb keine Mehrkosten gibt, weil er das Geld ja eh wieder von der KK zurückbekommt. Dann sollte das schon klappen.

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Re: Beschäftigungverbot

Antwort von Sugarmaus, 19. SSW am 30.12.2014, 13:10 Uhr

hi,
...habe auch ab Januar beschäftigungsverbot.
allerdings hab ich dies von meinem Chef erteilt bekommen.
arbeite in der küche im Seniorenheim.
Chef hat es der genossenschafft gemeldet,das ich schwanger bin und er hat dan ein schreiben zurück bekommen, mit pktn die man berücksichtigen muß.
da ich dann nich mehr voll einsatzfähig bin,erteilte er mir ein arbeitsverbot...
wußte auch schon in der 6 ssw bescheid,hab es aber erst mitte des dritten monats meinem Chef gesagt und meinem kückenchef sofort.
kann sein das du aber sofort eins bekommst,da du ja auch mit den Bewohnern direkt zu tun hast... (fekalien, Erkrankungen... ect...)

lg

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