Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von erstess, 16. SSW am 11.03.2013, 15:53 Uhr

beschäftigungsverbot

hallo ihr lieben hab vor längerem schonmal ein paar fragen zu diesem thema gehabt.....ich leide seit anfang der schwangerschaft unter immer wieder kehrenden blutungen ....allerdings schreibt mein arzt mich immer nur krank und das jetzt seit 4 monaten .....weil ich so nich arbeiten kann...ich arbeite im einzelhandel wo ich 8 std stehn muss und mich nicht setzten kann nur in der pause abgesehn davon habe ich dort eine grosse verantwortung bin zuständig für die warenpräsentation und da lässt es sich nicht vermeiden den ganzen tag bekleidung von links nach rechts zu räumen und das ist echt hart...gerade in meiner lage mit blutungen und schmerzen wenn ich länger als 3std stehe kann ich das net bewältigen ...ich weiss net mehr weiter mein arzt schreibt mich immer weiter krank mein arbeitgeber kann mir auch net helfen und betriebsarzt sagt das muss mein fa erteilen ich weiss das theoretisch alle von denen mir ein bv erteilen könnten nur macht das keiner .......und sogar meine krankenkassse ruft ständig an da ich jetzt von denen bezahlt werde ..und fragt warum ich kein bv bekomme...

und will net schon wieder den arzt wechseln ....

 
13 Antworten:

Re: beschäftigungsverbot

Antwort von kitkat170583 am 11.03.2013, 15:59 Uhr

solange keine lebensgefahr für dich oder das kind besteht ist ein bv nicht gerechtfertigt! da die blutungen anscheinend nicht gefährlich für die ss ist musst du mit den finanziellen einbüßungen leben. schmerzen beim stehen kommt oft vor in der ss und sind nicht gefährlich. ich war die ganze ss krank geschrieben und hab kein bv bekommen. wenn du meinst im recht zu sein dann zöger nicht und klag dein bv vor dem arbeitsgericht ein.

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von katsix2903, 38. SSW am 11.03.2013, 16:04 Uhr

Ich versteh das Problem nicht? Du bist doch zu Hause......Wenn die Krankenkasse was wissen will ruft sie auch wohl bei deinem Arzt an......Falls es dir ums Elterngeld geht, da fällt das Krankengeld zur Berechnung weg und es werden dann die 12Monate zu Grunde gelegt die vor erhalt des Krankengeldes gezahlt wurden

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von Nicole_Meyer, 22. SSW am 11.03.2013, 16:14 Uhr

Hey!

Ich hatte auch bei 12+6 eine sehr sehr starke Blutung mit RTW und KH und war krankgeschrieben und zwar bis die Blutungen aufgehört hatten, bzw. das durch die Blutung entstandene Hämatom weg war. Danach habe ich ein BV bekommen, damit es nicht wiederkehrt.

Hier der Link für NRW:

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/beschaeftigungsverbote/index.php


Im Zweifel kann es auch Deine Hausärztin. Es muss ja im Attest keine Diagnose angegeben werden.


Am Ende zählt das gesunde Baby...egal ob AU oder BV.

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von kitkat170583 am 11.03.2013, 16:20 Uhr

nein das stimmt leider nicht! das krankengeld wird als einkommen gerechnet und sie bekommt die 67% elterngeld von dem krankengeld.

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von erstess am 11.03.2013, 16:20 Uhr

es geht mir nicht ums geld . das ist mir egal nur darum das ich will das mein ag weis ich kann und werde nicht mehr wiederkommen möchte mich auch nicht jedesmal rechtfertigen müssen aus welchem grund ich weiter zu hause bleiben muss. aber letzten endes bleibt mir nix anderes übrig als mich immer wieder bis zum ende der ssw krankschreiben zu lassen..

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von teoluder am 11.03.2013, 16:21 Uhr

Hallo,

solange du Blutungen hast, bist du in dem Sinne krank, und hast keinerlei anspruch auf ein BV. Und wenn man Krank ist bekommt man die Krankschreibung. Vielleicht bekommst du dein BV, wenn deine Bliutungen weg sind, denn dann ist keine Krankschreibung mehr möglich, ausser du hast dann was anderes, oder dein Arzt schick dich wieder Arbeiten. Belese dich doch bitte mal für was ein BV ausgestellt wird, vielleicht kannst du es dann nachvollziehen warum du kein BV bekommst.

Deine Krankenkasse, kannst du immer wieder auf deinen Arzt verweisen, du bist denen keine Rechenschaft schuldig.

Zudem ist es doch wirklich egal, mit was man zu Hause ist, ob wegen einem BV oder einer Krankschreibung.

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von BabyFiona, 23. SSW am 11.03.2013, 16:35 Uhr

Wie ist denn dein Verhältnis zu deinem Chef ? Wäre es denn nicht möglich, ein Gespräch zu führen ? Ich habe auch das Problem gehabt, dass meine Frauenärztin mir erklärt hat, dass es verboten ist ein BV auszusprechen wegen einer Diagnose ... ABER ,meine Arbeitgeberin hat mir aufgrund fehlender Schonplatz ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Arbeite in der kleinsten Gruppe im Kindergarten.
Lies dir mal das Mutterschutzgesetz genau durch, der Betriebsarzt müsste bei dir eine Gefahrenbegutachtung machen ( so war es bei mir ) und wenn es nicht möglich ist dir einen Schonplatz - 8 std stehen gehört da nicht dazu !!! - zu bieten muss er dich ins Berufsverbot schicken. Du kannst dich auch jederzeit ans Amt für Arbeitsschutz wenden.

LG

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von erstess, 16. SSW am 11.03.2013, 17:04 Uhr

leider ist das so ne sache habe keinen richtigen chef nur ne abteilungsleitung und die fühlt sich dafür nicht zuständig also muss ich mich an unsere zentrale nach hamburg wenden ...und von denen kann mir auch keiner weiterhelfen..

die sagen die halten die mutterschutzrichtlinien ein . ja auch gut dann lass ich mich weiter krankschreiben . nur können sie so meine stelle nicht besetzten hät ich ein bv würde erstens mein ag jemand neues für mich einstellen können und das geld bekommt er komplett zurück.

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von kitkat170583 am 11.03.2013, 17:44 Uhr

aber das ist doch nicht dein problem! sag das du bis zum muschu krank geschrieben wirst und gut ist. oder sag gar nichts und melde dich wenn du ne neue krankschreibung hast! das geht dich doch nichts an wie die das im betrieb geregelt kriegen! wenn du krank bist dann bist du krank!

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von Doug-and-carry, 21. SSW am 11.03.2013, 18:16 Uhr

Ich kann dich da schon verstehen, da man auch einfach ein blödes Gefühl hat! Bei mir hat es sechs Wochen gedauert bis ich mein BV hatte, Gott waren meine Kollegen angepisst! Es ist was anderes wenn man ein BV hat oder ewig krank geschrieben ist!
Rede nochmal mit deinen Gyn und frage was ihr jetzt machen könnt?!

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wenn sie ss bedngt krank ist reduziert sich das eg nicht!!! nur das muschugeld!

Antwort von CKEL0410 am 11.03.2013, 21:22 Uhr

ot

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Re: wenn sie ss bedngt krank ist reduziert sich das eg nicht!!! nur das muschugeld!

Antwort von kitkat170583 am 11.03.2013, 21:33 Uhr

mein elterngeld hat sich reduziert. mein muschgeld nicht. hab im mutterschutz wieder das gehabt was ich normal verdient hätte!

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Re: beschäftigungsverbot

Antwort von Xen am 12.03.2013, 9:35 Uhr

Was für aussagen hier ...mit blutungen is man krank und brauch kein bv.
Such dir nen anderen Arzt, blutungen sind immer ein risiko für die bestehende schwangerschaft ob nun groß oder klein.
Du bist nicht erkältet und hast keine Übelkeit, das sind für mich Krankheiten.

Hatte selber blutungen inkl kh Aufenthalt und hab nach langen diskussionen mit meiner gyn ein bv bekommen, habe vorher mit meinem vorgesetzten gesorochen der voll hinter mir stand und mich so nicht mehr einsetzen wollte, er bot mir an ein schreiben für meine Ärztin aufzusetzen in dem er bestätigt das er mich nicht schonend einsetzen kann! Daraufhin erteilte mir meine gyn das bv

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