Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jim-Sam am 23.04.2012, 18:57 Uhr

Beschäftigungsverbot...

Meine Kollegin hat von unserem Chef ein BV bekommen. ER hat sie auf mehrere Keime etc testen lassen beim Arbeitsmediziner.
Er wollte meine Kollegin nicht mehr in unsere Praxis haben und hat deswegen alles mögliche rausgesucht bis er was hatte, womit er sie nach Hause schicken konnte.
Ich möchte eigentlich nicht mehr arbeiten aufgrund der Ansteckungsgefahr.. MRSA, HIV, Syphilis...etc.etc... Gilt für mich denn nun nicht das Gleiche? Ich weiss das mein Chef mich niemals freiwillig nach Hause schicken würde. Ich aber das Ansteckungsrisiko als sehr hoch betrachte, und meine Psyche aufgrund der FG echt im Keller ist.

 
31 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von mutsch71 am 23.04.2012, 19:09 Uhr

Was machst du denn beruflich? Eine BV kannst du auch vom FA bekommen.

LG Ute

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von Jim-Sam am 23.04.2012, 19:13 Uhr

Ich arbeite in einer grossen hautarztpraxis...;(((

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von CKEL0410 am 23.04.2012, 19:30 Uhr

Ich arbeite bei einem Kinderarzt und hab nie ein bv bekommen!!

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von jesse8 am 23.04.2012, 19:32 Uhr

wieso bekommt deine kollegin ein BV und du net???
und ich würd sagen, dass das auch auf den immunstatus ankommt, den du hast...

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von kitkat170583, 31. SSW am 23.04.2012, 19:36 Uhr

ein bv bekommt man nur wenn das leben des kindes oder dein eigenes durch die arbeit in gefahr ist. weiß nicht ob das beim arzt gegeben ist!? denke eher nicht!

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von Bummelfloh79 am 23.04.2012, 19:49 Uhr

Hi, ich arbeite auch in einer Arztpraxis (Allgemeinmedizin).
Mein Gyn & auch mein Chef haben mir beide ein BV ausgesprochen, da ich überwiegend im Labor tätig war. (EKG, Blutentnahmen, Urin usw.)Und vorne die Anmeldung schon besetzt war, von einer anderen Kollegin. Aufgrund der Tatsache das gerade in einer Hausarztpraxis viele Krankheiten ein und ausgehen, haben wir uns alle einvernehmlich für das BV entschieden. Du kannst deinen Gyn fragen ob Sie/Er dir ein BV ausstellen. Viel Glück.

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Re: Beschäftigungsverbot...@bummelfloh

Antwort von Jim-Sam am 23.04.2012, 20:05 Uhr

Hi, ja ich denke das Infektionsrisiko ist mir viel zu gross... gerade die MRSA Welle macht mich echt nachdenklich...ich werde meinen Gyn aufjedenfall darauf ansprechen, gerade weil ich ja im ambulanten Op arbeite und meine Kollegin die vorne die Anmeldung macht nicht im Op einsetzbar ist...

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von chaos-manu am 23.04.2012, 20:13 Uhr

Hallo!
Dein Chef ist verpflichtet, dir ab dem Moment des Bekanntwerdens deiner SS einen Arbeitsplatz zuzuweisen, an dem du keinerlei Gefährdung ausgesetzt bist. Letztlich wäre sogar ein Platz an der Rezeption zweifelhaft, weil du auch da mit Infektionskrankheiten (Röteln, Masern, Scharlach, Windpocken, Pilzinfektionen....) in Kontakt kommen könntest. Da bliebe nur Büroarbeit oder Archiv...
Kann dir dein Chef keinen solchen Arbeitsplatz bieten, hat er die Möglichkeit dir ein Bv auszusprechen und somit auch deinen Lohn ersetzt zu bekommen. Im Übrigen ist er verpflichtet, sofort (!) dem Amt für Arbeitsschutz deine SS zu melden und alle Schritte, die er zu deinem Schutz und dem Schutz deines Babys unternommen hat.
Das Amt für Arbeitsschutz wäre hier auch dein Ansprechpartner.
Wenn dir oder dem Baby irgentwas passiert und es eine Verbindung zu deinem Job gibt - könnte dein Chef haften!!!!! Das sollte ihm klar sein.
Der FA ist letztlich nicht für die Ausstellung des BV verantwortlich. Kann dich aber evt unterstützen - sowie das Amt für Arbeitsschutz!
LG Manuela

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von mf4 am 23.04.2012, 20:43 Uhr

Da du in der Praxis arbeitest und die Ansteckungswege kennst müßtest du aber wissen, dass du dich nicht mal eben so mit HIV und Syphilis anstecken kannst.

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von Jim-Sam am 23.04.2012, 20:59 Uhr

Da ich die Leitung des ambulanten Operations bereiches bin und den ganzen tag im op stehe denke ich das die ansteckungsgefahr doch sehr hoch ist, zumal ich schon drei mal eine HIV Prophylaxe machen musste aufgrund der HOHEN ANSTECKUNGSGEFAHR!!!!

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von NiRu, 14. SSW am 23.04.2012, 21:56 Uhr

Hallo!
Also ich arbeite auf einer Intensivstation und habe auch kein BV. Nur bestimmte arbeiten sind für mich jetzt tabu. Kein Nachtdienst, Spätdienst nur bis 20.00h und keine Blutentnahmen und keine Isozimmer betreuen.

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@CKEL0410

Antwort von Sarah1990, 25. SSW am 23.04.2012, 22:15 Uhr

Ich arbeite in einer Kinderarztpraxis und habe sofort BV bekommen. LG

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Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von Dania-Mami am 23.04.2012, 22:52 Uhr

...dass ich hier jetzt gelyncht werde frage ich mich, wann die "normale" Einzelhandelskauffrau ein BV bekommt...oder die Bäckereiverkäuferin...oder jede Frau, die mit anderen Menschen während ihrer Schwangerschaft in Kontakt kommen könnte.

Ich finde diesen Hybe extrem übertrieben! Und ehrlich kann ich mich nicht daran erinnern, dass ich dermaßen viel über BV hier und BV da gelesen habe, als ich vor 9 Jahren das erste Mal schwanger war.

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von Kimmy07, 34. SSW am 23.04.2012, 23:49 Uhr

Stimme Dir vollkommen zu! Ich denke, man darf ruhig etwas kritischer mit einem BV umgehen.... ich arbeite als Oberärztin in der Chirurgie und hab auch kein BV. Ich wurde wegen seit 10 Wochen bestehenden permanenten, zunehmenden Wehen in der 30. Woche krankgeschrieben und fand das nicht so toll....
Zuallererst sollte doch ein Gespräch mit dem jeweiligen Chef stattfinden und der Arbeitsplatz schwangerengerecht gestaltet werden, dann kann man immer noch weitersehen....

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von Fuchsina am 24.04.2012, 2:49 Uhr

Ich gebe Dir da auch recht. Dazu habe ich manchmal das Gefühl dass in einigen Faellen - sicher nicht immer - die Frage. nach einem BV mit der jeweiligen Arbeitsmotivation und der Frage wie weit einem die Arbeit Spass macht zusammenhaengt.

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von Fuchsina am 24.04.2012, 2:49 Uhr

Ich gebe Dir da auch recht. Dazu habe ich manchmal das Gefühl dass in einigen Faellen - sicher nicht immer - die Frage. nach einem BV mit der jeweiligen Arbeitsmotivation und der Frage wie weit einem die Arbeit Spass macht zusammenhaengt.

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von pünktchen81, 28. SSW am 24.04.2012, 6:02 Uhr

ich habe kein beschäftigungsverbot vom frauenarzt bekommen ich bin seid der 13 ssw im berufsverbot mich darf mein chef in meinem beruf laut muschug nicht weiter beschäftigen,weil die gefahren zu hoch waren ich bin lkw fahrerin und muss meinen 40 tonner mit hubwagen selber be und endladen durchaus paletten von einer tonne und mehr viel heben muss am lkw rumklettern und das ist alles verboten was ich so alles zuhause veranstalte ist egal ich denke nach 3 schwangerschaften weiß ich was ich mir zumuten kann, ich sitze schon seid 15 w zuhause und langweile mich

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von smile-ever am 24.04.2012, 8:58 Uhr

Wenn Du im OP arbeitest, also entweder mit Blut oder auch blutigen Instrumenten arbeitest oder eben Instrumenten, die die Schleimhäute durchdringen, also auch Anästhesie-Nadeln, MUSS er Dir einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Das ist in dem Fall beim Hautarzt nicht anders wie beim Zahnarzt. Ich darf beim Zahnarzt zum Beispiel auch nicht mehr mit benutzten Instrmenten handtieren, da die Gefahr zu groß ist, sich selbst damit zu verletzen und mich dann mit Krankheiten zu infizieren.
Frag mal Frau Bader aus dem Expertenforum. Die kann Dir da sicher einen Tip geben, schreib aber auch dabei, dass Du mit im OP arbeitest.

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von smile-ever am 24.04.2012, 9:03 Uhr

Wo ist das bitte übertrieben? Klar hat jeder eine andere Meinung dazu und es gibt genug Frauen, die das BV ausnutzen. Aber Frauen, die im OP mit infiziertem Blut oder Schleimhäuten arbeiten oder auch kontaminierte Instrumente nach einem Termin reinigen, sollten das in der Schwangerschaft einfach nicht weiter fortführen. Ich hab mich selbst schon drei Mal mit einer Nadel für die Anästhesie beim Aufräumen in den Finger gestochen. Das passiert einfach, auch wenn man noch so sehr aufpasst. G.s.D. waren die Patienten gesund.
Ich war zu dem Zeitpunkt auch nicht schwanger.
Es gibt aber ja nicht umsonst Berufe, in denen man eher ein BV bekommt als in anderen.

Und nur weil ihr damit so locker umgehen könnt, müssen es andere nicht auch können ;)

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von -chOcO- am 24.04.2012, 9:14 Uhr

"Auch auf die Gefahr hin...
...dass ich hier jetzt gelyncht werde frage ich mich, wann die "normale" Einzelhandelskauffrau ein BV bekommt...oder die Bäckereiverkäuferin...oder jede Frau, die mit anderen Menschen während ihrer Schwangerschaft in Kontakt kommen könnte."

Da ist doch gar nicht die Rede von Berufen mit Infektionsgefahren. Da finde ich es auch ok, sofern keine andere Beschäftigung gefunden werden kann (denn das sollte vorrangig geschehen, bevor man in den ''Dauerurlaub'' geschickt wird). Die oben beschriebenen Berufe bieten doch kein schwangerschaftsgefährdendes Risiko und trotzdem wird nach einem BV gebrüllt.

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von smile-ever am 24.04.2012, 9:44 Uhr

Mein Post bezog sich auch nicht auf den Beruf der Bäckereiverkäuferin. Die Fragestellerin arbeitet aber in einer Hautarztpraxis und da gibt es eine Infektionsgefahr. Und trotzdem gibt es wieder Antworten, wie die von Dania-Mami, die alle Schwangeren mit einen BV in einem Topf wirft. Hier geht es eben um die Frage, ob eine Arzthelferin, die im OP arbeitet ein Recht auf ein BV hat und nicht um eine Bäckereifachverkäuferin :-/

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von mf4 am 24.04.2012, 11:47 Uhr

Da kann ich auch nur zustimmen...
bis auf ganz wenige (wirklich schwere) Berufe hat Frau mal gearbeitet bis sie in den Mutterschutz gingen. Selbst im Büro bekamen hier schon einige BV.

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von Dania-Mami am 24.04.2012, 11:48 Uhr

Ja klar! Genau DAS ist es doch! Sicherlich kann dann doch diese Arbeiten jmd anderes übernehmen, man kann doch nicht sagen, dass Arzthelferin konsequent ein für Schwangere gefährlicher Beruf ist!?! Diese Arbeiten kann man dann innerbetrieblich umstrukturieren - aber statt sich das zu überlegen, wird gleich munter von allen Seiten nach einem BV geschrien! LKW Fahrerin, Dachdeckerin o.ä. - DAS sind doch gefährliche Berufe! Wir wollen doch nicht ernstlich behaupten, dass am Empfang sitzen, Termine vergeben, Behandlungsräume aufräumen (alles ausser OP-Bestecke und Spritzen reinigen etc) nicht zumutbar ist, oder? Jetzt mal ehrlich: heutzutage schreit doch wirklich fast jede gleich nach BV - und dann wundern wir uns über die steigenden KK-Beiträge... Ähnliche Diskussion gab es hier schonmal über die Kosten eines Wunsch-Kaiserschnittes: Tenor: die paar Wunsch-KS machen es nicht aus! Nee..."ein paar" sicherlich nicht, aber die Summe der Dinge! Und dann beschweren sich alle...da läuft doch dann wirklich was falsch, oder???

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Re: Auch auf die Gefahr hin...

Antwort von smile-ever am 24.04.2012, 13:04 Uhr

Wie wäre es, wenn Du vernünfitg ließt, bevor Du so nen Blödsinn schreibst.

Würdest Du das tun, hättest Du mit sicherheit gelesen, dass die andere Helferin in der Praxis nur für die Anmeldung und Rezeption zuständig ist und nicht in die Assistenz gehen kann. Denk doch mal nach, wie schnell eine Prais den Bach runtergeht, wenn die Abrechnungshelferin in den OP geht und die OPHelferin in die Abrechnung. Wie sollen die sich gegenseitig im Praxisalltag gegenseitig einlernen. So etwas dauert Wochen oder Monate. Und wenn es eine kleine Praxis gibt, dann braucht der Arzt vielleicht auch nur eine Helferin für die Abrechnung/ Rezeption und wird dafür die einsetzen, die auch Ahnung davon hat.
Wenn unsere Abrechnungshelferin in den OP sollte, würd die wahrscheinlich vor schreck Tod umfallen. Sie hat in ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass sie nur für die Abrechnung zuständig ist und somit kann sie keiner zwingen als Assistenz zu arbeiten....mal ganz davon abgesehen, dass sie eh kein Blut sehen kann.

Wenn man keine Ahnung von den Abläufen in einer Arztpraxis hat, sollte man den Mund halten....!!!

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Ergänzung

Antwort von smile-ever am 24.04.2012, 13:09 Uhr

Und auch wenn gleich kommt "sie ist aber ja in einer großen Arztpraxis, da wird man ja wohl tauschen können"...
sie schrieb sie ist die Leitung der OP-Abteilung, den Job kann ohne spezielle Fortbildung vielleicht keine "einfache Helferin" machen. Ein Arzt mit einem ambulanten OP-Bereich kann doch seine Helferinnen nicht hin- und herschieben, wie er grad lustig ist. Da gehört etwas mehr zu als "na dann tauschen wir mal...wenn du schwanger bist, machste halt die Abrechnung und wenn Du das nicht kannst, dann verzichte ich halt auf die Quartalsabrechnung und mein Geld, denn die Abrechnungshelferin hat keine Zeit, die steht grad im OP"

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von NiRu, 14. SSW am 24.04.2012, 14:33 Uhr

Schleiche mich erneut ein, um einmal kurz daran zu erinnern, das hier ein Schwangerschaftsforum ist. Wer hier was fragt bekommt antworten. So unterschiedlich wie die Menschen sind, so unterschiedlich sind auch die Antworten. Manchmal passen sie einem, manchmal nicht...
Aber bitte werdet doch nicht immer gleich so persönlich! Dann macht das hier doch keinen Spaß!
Ich bin nämlich auch der Meinung, dass viel zu schnell ein BV gefordert wird (nein, schmeiße jetzt nicht alle über einen Haufen).
Ich arbeite auch auf einer Intensivstation (genügend schwer kranke Patienten, viele Keime, etc). Bis jetzt haben alle Schwangeren bei uns bis zum Schluß gearbeitet. Ist vielleicht auch Einstellungssache. Ich arbeite gerne, trotzdem komme ich auch nach Hause und denke nach ob ich heute irgendetwas getan habe, was meinem Baby hätte schaden können.

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Re: Ergänzung

Antwort von Dania-Mami am 24.04.2012, 15:11 Uhr

Ja Mädel - es ist alles schwarz oder weiss, wir beissen uns auch gerne stets an einem Fall fest und flexibel sind wir sowieso alle nicht mehr. So kommt man weiter...tss...Ich weiss nur Eines: wenn jede schwangere Arzthelferin, Abrechnung oder OP hin oder her, mit ihrem BV wedelt, haben wir hier bald sicherlich diverse Praxen geschlossen. DAS kann sich ja JEDER leisten! Armes Deutschland... Und wenn Du nicht imstande bist, einmal über Deinen scheinbar begrenzten Horizont hinaus zu DENKEN, solltest Du Dich zu Themen, über die sich erwachsene Frauen unterhalten, besser nicht äußern.

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Re: Ergänzung

Antwort von smile-ever am 24.04.2012, 15:22 Uhr

Ja...armes Deutschland passt zu Deinem Beitrag schon ganz richtig, nur das Wort Erwachsen passt da nicht ganz rein.
Ich weiß eben wovon ich spreche und stelle nicht irgendwelche Vermutungen in den Raum, wenn ich keine Ahnung davon hab

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Ein ganz anderes Beispiel

Antwort von Fuchsina am 24.04.2012, 15:22 Uhr

Glaubt Ihr ernsthaft, dass eine Hautärztin - in ihrer eigenen Praxis - oder eine andere zugelassene Ärztin dann ihre Praxis für 9 Monate zumacht, wenn sie schwanger ist? Weil es eventuell gefährlich sein könnte? Wohl kaum. Sie muss schliesslich von etwas leben.

Man liest hier doch immer wieder, dass Ärztinnen eher weniger von BV betroffen sind. Hier schrieb doch auch eine Ärztin, die ganz normal weiter arbeitet. Aber Arzthelferinnen scheinen auffallend häufig ein BV zu bekommen. Weshalb ist das denn so? Ärzte sind an sich noch näher an den Patienenten dran und wahrscheinlich am gefährdesten, wenn es um Infektionen geht.

Gerade das zeigt mir also, dass BV häufig - wie gesagt nicht immer aber m.E. häufig - mit der jeweiligen Motivation und Arbeitswillen sowie Spass an der Arbeit der betroffenen Schwangeren und nicht unbedingt mit der wirklichen Gefahrensituation zu tun hat.

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Re: Beschäftigungsverbot...

Antwort von Missy27 am 24.04.2012, 17:19 Uhr

Ich hatte in der 12. SSW von meiner FÄ ein BV bekommen. War da schon drei Wochen krank geschrieben gewesen wegen mehrmaliger Blutungen und Gefahr einer Fehlgeburt. Bin Zahnarzthelferin und hatte nicht mehr im Behandlungszimmer arbeiten dürfen. Hätte auch andere Arbeiten erledigen können aber meine Chefin wollte, dass ich das Lager umräume, aber meine FÄ hatte gesagt ich solle mich schonen und wenn mir meine Chefin kein BV gibt, macht sie das. Ich habe nicht darum gebeten, hatte aber auch nichts dagegen.
Kenne jemanden, die hat BV bekommen als 20h/Woche Kraft im Einzelhandel und das obwohl sie nach Bekanntgabe der SS nur noch an der Kasse saß und keine Probleme hatte. Das fand ich auch übertrieben.

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Re: Ein ganz anderes Beispiel

Antwort von Missy27 am 24.04.2012, 17:31 Uhr

@Fuchsina: Angestellte sind da gesetzlich geschützt, Ärzte nicht. Meine ehem. Chefin meinte, sie könnte auf dem Behandlungsstuhl gebären, das würde kein Schwein interessieren.
Die Ärztin arbeitet auf eigenes Risiko weiter, klar sie muss davon leben und bust schon ein wenn sie nach der Geburt zu Hause bleibt. Hast du ne Ahnung, was ne Arzthelferin verdient? Lohnt sich nicht, dafür das Leben des Kindes zu gefährden.
Die meisten Ärzte sind aber auch versichert. Wenn sich ein Zahnarzt den Arm bricht ist er auch berufsunfähig aber deshalb ist seine Karriere nicht vorbei. Er sucht sich ne Vertretung und die Versicherung zahlt. Kann auch einer Ärztin passieren, dass sie eine Risikoschwangerschaft hat und liegen muss.

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