Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sandra215, 14. SSW am 11.04.2008, 13:31 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo
ich habe da mal eine frage, den ich habe heute post von meinem Arbeitgeber bekommen und der hat mir ein beschäftigungsverbot erteilt.
darf er das überhaupt und wird das von der kasse anerkannt?
lg sandra

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Linda761 am 11.04.2008, 13:34 Uhr

Wenn Dein Arbeitgeber keine Tätigkeit für Dich als Schwangere hat, darf er das. Das hat aber nichts mit dem Beschäftigungsverbot vom Arzt zu tun, sondern Dein Arbeitgeber muss Deinen Lohn normal weiterzahlen.

Was arbeitest Du denn?

Gruß
Linda

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sandra215, 14. SSW am 11.04.2008, 15:31 Uhr

ich arbeite als krankenschwester in einem altenheim.
lg sandra

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Linda761 am 11.04.2008, 16:03 Uhr

Als Krankenschwester darfst Du in der SS so einiges nicht mehr machen. Dein AG kann wohl nicht so umorganisieren, dass Du nur noch erlaubte Tätigkeiten machen musst. Deshalb stellt er Dich komplett frei.

Gruß
Linda

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von nulk, nicht mehr. SSW am 11.04.2008, 16:41 Uhr

Das ist ja toll von deinem AG! Nicht jeder ist so einsichtig! Bin selber KS und hatte in meiner 1 SS viel Stress mit meinem AG, weil ich bestimmte Aufgaben nicht machen wollte/durfte! bis ich dann schon recht früh (5. Monat) einen kompleten BV von meiner GYN bekommen habe!
Aber der AG zahlt in jedem Fall dein Lohn weiter!
Lg
nulk

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sheena am 11.04.2008, 21:16 Uhr

ich hoffe auhc, daSS ICH bESCHÄFTIGUNGSVERBOT BEKOMME: Ich merke jetzt schon, wie schwer das in der Aöltenpflege ist. Hab schon dauernd Schmerzen udn so richtig Rücksicht wird auch nciht genommen. Hab Angst wieder eien Frühgeburt zu haben.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von anjos, 31. SSW am 11.04.2008, 21:51 Uhr

Allein schon wegen der Infektionsgefahr darfst du viele Tätigkeiten nicht mehr machen... wenn dein AG keinen adäquaten Arbeitsplatz hat, dann muss er dir ein BV ausstellen... dazu ist er von der BG verpflichtet!

Deinen Lohn bekommst du aber bis zum Beginn des Mutterschutzes ganz normal weiter!

LG, aNdrea

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