Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ninaleinchen, 28. SSW am 13.05.2007, 13:00 Uhr

Beschäftigungsverbot?

Huhu

habe mal ne frage wie ist das mit den Beschäftigungsverbot wenn ich dann in der 34ssw bin und zum frauenarzt gehe schreibt er mich dann von alleine krank oder muss ich ihn was sagen oder geht es darum wie es mir geht in der 34ssw?
Ich habe jede zweite woche ne termin beim frauenarzt und habe gerechnet ob ich in der 34ssw termin beim FA hätte habe aber erst wieder in der 35ssw muss ich da in der 34ssw trotzdem beim fa vorbei gehen das ich krankgeschrieben werde oder wie muss ich das machen?
hoffe mir kann jemand helfen

 
10 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von dalasefra, 35. SSW am 13.05.2007, 13:07 Uhr

Du hast kein Beschäftigungsverbot sondern Mutterschutz 6wochen vor und 8wochen nach der geburt. dafür hast duja nen zettel mit deinem vorraussichtlichen et bekommen für den arbeitgeber und die krankenkasse die meißten Fa`s schicken den et aber bereits selber zur KH. dein Chef müsste also auch wissen dass du bald nicht mehr arbeitest.

LG Dani

falls ich was falsches eschrieben hab korrigiert mich bitte denn sonst bin ich nämlich selbst falsch informiert worde.

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von grobi20, 36+7. SSW am 13.05.2007, 13:08 Uhr

Hallo Ninaleinchen !!!
Ich ha8e seit dem 3 monat ein 8eschäftigungsver8ot 8ekommen das 8ekommst du a8er nur wenn du mit giftstoffen oder sonstigen mitteln zusammen ar8eitest welche dich und dein 8a8y gefährden könnten... alles andere is krank schrei8en denn 8ei diesem ver8ot8ekommst du trotzdem weiterhin lohn und kein Krankengeld wie sonst... lg

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von Ninaleinchen, 28. SSW am 13.05.2007, 13:10 Uhr

Also mit Beschäftigungsverbot meine ich ja Mutterschutz also ich habe nur den mutterpass wo mein et drine steht meinst du das? Aber ich kann ja nicht einfach in der 34ssw daheim bleiben brauch doch irgendwas vom arzt oder FA was ich abgeben muss bei arbeitsgeber. Also habe ich gedacht

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von juni2004, 9. SSW am 13.05.2007, 13:23 Uhr

Hallo,

also Dein AG müßte ja wissen, dass DU ss bist und er weiß auch, dass Du 6 Wochen vor ET in den Mutterschutz gehst. Das ist ja gesetzlich geregelt. Deshalb könntest Du theoretisch ab der 34. SSW einfach zu Hause bleiben, es sei denn Du willst unbedingt weiterarbeiten, dann darfst Du das.
Du bekommst vom FA nur einen gelben Schein für die KK, dass Du in den Mutterschutz gehst und der Schein ist gleichzeitig dafür da, dass Du das Mutterschaftsgeld von KK und AG bekommst. 13,- € von der KK pro Tag und die Differenz zu Deinem Einkommen zahlt dann der AG.

Der Mutterschutz hat mit einem Beschäftigungsverbot nichts zu tun.

Alles Gute
LG Anke

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Re: Beschäftigungsverbot? Nachtrag

Antwort von juni2004 am 13.05.2007, 13:25 Uhr

Du wirst ab der 34. SSW nicht krank geschrieben und Du mußt deshalb auch nicht zum FA.

LG Anke

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von grobi20, 36+7. SSW am 13.05.2007, 13:27 Uhr

du 8rauchst dann von deinem FA ein zettel wo dein Ent8indungstermin drauf steht das hat glau8 ich dein AG am anfang der schwangerschaft auch 8ekommen so war es8ei mir... a8er der zettel für die Krankenkasse darf nicht vor dem Mutterschutz aus gestellt werden... dh. höchstens 7 wochen vor ET..
Ja ansonsten Krank schrei8en lassen wenn dein FA da nicht so ist kannst du ja offen mit ihm sprechen ansonsten irgendwas ausdenken :o)


lg

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Re: Beschäftigungsverbot?

Antwort von SüZzeMaus, 27. SSW am 13.05.2007, 13:31 Uhr

Ich habe auch mal ne frage wenn ich das hier alles so lese wie ist das bei mir weil ich ja noch zu schule geht also meine klassenlehrerin weiß ja auch bescheid das ich schwanger bin muss ich da irgendwie trotzdem ne zettel abgeben oder kann ich dann auch einfach daheim bleiben oder muss ich in der 34ssw zu meiner FÄ wegen mutterschutz?
vielleicht kann mir jemand helfen :)

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@SüZzeMaus

Antwort von grobi20, 36+7. SSW am 13.05.2007, 13:42 Uhr

8rauch man für die schule denn ü7erhaupt so ein zettel? wie alt 8ist du denn? vlt nur 8ei minderjährigen ...


lg

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Re: @grobi20

Antwort von SüZzeMaus, 27. SSW am 13.05.2007, 13:45 Uhr

Ich bin 16
aber kann mir nicht vorstellen das ich einfach daheim bleiben kann in der 34ssw das wären 2woche bevor die ferien anfangen also verpassen tu ich eigentlich nichts mehr dann...

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Mutterschutz und Schule

Antwort von nicol, 10. SSW am 13.05.2007, 14:11 Uhr

Hallo,
Also Mutterschutz haben nur Arbeitnehmerinnen nicht aber Schüler oder Studentin.
War bei meinem ersten Kind noch Studentin und deshalb kenne ich mich damit etwas aus.
Die Regelungen wie lange Du die Schule unterbrichst, müßtest Du mit der Schule selbst regeln. Theoretisch kannst Du aber bis zur Geburt und ab einen Tag nach der Geburt wieder zur Schule gehen (wenn man es mal etwas überspitzt betrachtet).
Bin bei meinem ersten Kind bis zur Geburt ins Praktikum gegangen und nach 3 Wochen nach der Geburt wieder, da ich kurz vor dem Abschluss des Studiums stand.

Alles Gute
Nicol

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