Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von PauKe, 22. SSW am 10.03.2007, 19:12 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,

kennt jemand die Voraussetzungen, die man haben muß, um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Was ist der unterschied zur AU?
Kann auch nimmer arbeiten, nervt aber die ständige Rennerei nach neuer AU.

 
5 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot (soory lang)

Antwort von fips, 28. SSW am 10.03.2007, 20:59 Uhr

Da haben sich die Ärzte immer ein bisschen....habe damals Dr. Blumi gefragt der hat so geantwortet:

"Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat.

Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen.

Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen.

Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein.

Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter


http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html


sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt:

Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben."

Habe mit meiner FA geredet und habe dann eins bekommen.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Leon -Paul 06 am 10.03.2007, 21:01 Uhr

da ich beim Zahnarzt arbeite hatte ich in der ss mit meinen Sohn sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen da war ich in der 5 Woche und konnte bis ende der SS zu hause bleiben. Da beim Zahnarzt eine erhöte Infektionsgefahr besteht aber das entscheidet immer der Frauenarzt ob Kind und Mutter gefährdet sind!!!!!!!!!!!!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von katinka295, 24. SSW am 10.03.2007, 21:42 Uhr

Was ist eigentlich, wenn der Arbeitgeber beim Gewerbeaufsichtsamt nichts meldet? Hat das für irgendwen Folgen?
Mein AG hat es immer noch nicht gemacht und ich gehe in 6 Wochen in Urlaub und dann in MuSchu.

LG Katrin

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Re:@Leon-Paul

Antwort von kiki-oliver, in einer Stunde 26. SSW am 10.03.2007, 23:09 Uhr

Hi,

ich arbeite auch in einer Zahnarztpraxis, bin noch bis zum mutterschutz dort am arbeiten. Ein Beschäftigungsverbor muss nur ausgestellt werden, wenn du ausser am Stuhl nirgendwo eingesetzt werden kannst. Ich arbeite jetzt nur noch in der Verwaltung und setze die Patienten in die Zimmer, da kann man sich schließlich keine Infektion bei holen. Hat dich denn dein Fa vorher nicht gefragt, was genau du machen musst.
Meiner fragte mich das, und so kann ich weiter arbeiten. Freu, sonst würde mir echt die Decke auf den Kopf fallen. Also automatisch, bekommt man kein Berufsverbot. Laut MuSchG darf man sogar noch am Stuhl assistieren, aber nicht bei allen Behandlungen. Wollte dir damit nicht auf die Füsse treten, sondern es genau darstellen. Bin nämlich in den letzten 5 Jahren die 5te Schwangere bei uns. Da liegt das MuSchG aus.

LG Kiki

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Re:@Leon-Paul wg. Zahnarzt

Antwort von Danii2307, 22. SSW am 11.03.2007, 0:00 Uhr

Hallo!
So muss mich jetzt auch mal einmischen.
Ich bin auch Zahnarzthelferin und mit einen Beschäftigungsverbot "gesegnet" oder gestraft ....
Ich bin auch seit der 5. Woche zu Hause und drehe Däumchen.
Ich "könnte" an der Verwaltung eingesetzt werden nur habe ich seit 10 Jahren dort nicht mehr gearbeitet und bin somit keine große Hilfe sondern eher "Wirtschaftlich nicht tragbar" bin ausgebildete Prophylaxe Helferin und bekomme auch dementsprechend das Gehalt.
Mein Chef brauch eine Helferin die er 100% einsetztn kann und nicht nur eine die Telefondienst macht und Patienten reinsetzt.Man darf DEFINITIV nicht im Kontaminierten Bereich arbeiten und da wir viele behinderte Patienten betreuen haben wir auch erhöhte Infektionsgefahr wie z.B Hepatitis B. Es ist und bleibt ein Risiko am Stuhl zu arbeiten
Kann man gerne nachlesen hier der Link
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html#Merkblaetter
Mir ist es wichtig das mein Kind gesund zur Welt kommt und will kein Risiko eingehen; davon abgesehen hat mein Arbeitgeber auf das Beschäftigungsverbot gedrängt weil er die Problematik kennt.
Er bekommt mein Gehlat von der Versicherung wieder und konnte somit jemand neues für mich einstellen.
Hat nix mit Faul Sein zu tun oder so.... und wenn man schon Fehlgeburten hinter sich hat dann ist das eh was anderes.
LG Daniela

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