Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kathy32, 18. SSW am 30.10.2019, 11:14 Uhr

Beschäftigungsverbot??

Hallo ihr lieben,
Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll, deshalb schreibe ich euch hier.
Ich bin zum zweiten Mal schwanger. Meine Tochter ist jetzt 13 alt. Aktuell bin ich in der 18 ssw.
Vor ein paar Jahren hat mein damaliger Frauenarzt mit gesagt, dass ich ohne Hilfe auf keinen Fall schwanger werden kann, falls es überhaupt noch klappt. Aber es ist trotzdem passiert.
Seit der 10ssw hab ich mit extremer Übelkeit, Schlafstörungen und Schwindel zu kämpfen.
Hatte vor zwei Wochen eine Blutung. Meine Frauenärztin hat mich zwei Wochen krankgeschrieben.
Heute hatte ich wieder einen Termin bei ihr. Sie sagt mit meinem Baby ist alles ok.
Ich soll also wieder in die Arbeit gehen.
Ich arbeite bei Aldi. Ich hab ihr dann gesagt, dass ich mich nicht dazu in der Lage fühle, im Moment zu arbeiten. Nicht mit dieser Übelkeit und dem Erbrechen.
Seit ca 1 Woche kommen noch ständige Kopfschmerzen Krämpfe vom Steißbein bis in den rechten Oberschenkel dazu. (Weiß nicht ob die Krämpfe etwas mit der sw zu tun haben oder nicht).
Was soll ich jetzt nur machen?
Ich fühle mich wirklich nicht bereit in die Arbeit zugehen, aber sie sagt ich soll gehen.
Bitte denkt nicht, dass ich nur keine Lust habe und blau machen will. So ist das nicht.
Ich habe kurz bevor ich von meiner sw erfahren habe meinen Job gewechselt und bin also noch nicht lange im Unternehmen. Würde also nicht einfach so blau machen, vorallem weil es mir dort gefällt und ich super Kollegen habe. Aber so wie es mir aktuell geht ist es nicht möglich an der Kasse zu sitzen.
Könnt ihr mir weiterhelfen??

Vielen danke schon mal für die Antworten

 
15 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Mutti69 am 30.10.2019, 11:34 Uhr

Dein Betreff ist unsinnig, das schon mal vorneweg. Ein Beschäftigungsverbot steht doch gar nicht zur Debatte, dafür liegen keine Gründe vor (nach deiner Schilderung).

Wie du es beschreibst, bist du krank und da müsste dich dein Hausarzt oder deine Frauenärztin krank schreiben.
Seltsam, dass sie es nicht tut, es klingt so, als ob sie dir deine Beschwerden nicht abkauft.
Das kann ich auch nicht beurteilen, was nun zutrifft und was nicht. Sie hat dich gesehen und du klingst schon ein bisschen nach Jammerbienchen oder psychischer Komponente (ist da was bei dir bekannt?).

Was ich an deiner Stelle tun würde:
Ich würde zur Arbeit gehen, scheuen ob es geht und wenn nicht, dann meldest du dich krank und schlägst direkt nochmal in der Praxis auf und berichtest, du habest es probiert, es gehe aber nicht, du musstest dich krank melden.

Alles Gute!

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Kathy32, 18. SSW am 30.10.2019, 11:53 Uhr

Ich hab mich mit dem Betreff falsch ausgedrückt. Ich meinte damit, dass ich im Moment von der Arbeit befreit werde.
Ich kenne mich mit sowas nicht aus. Eine Freundin hat mir nur erzählt, dass eine FA jemanden vorübergehen befreien kann wenn es der Person in der Schwangerschaft nicht gut geht. Vielleicht hab ich da auch was durcheinandergebracht.

Und ich jammere ganz bestimmt nicht. Die Übelkeit ist fast den ganzen Tag und ich erbreche Mich mindestens 3 mal täglich.

In psychischer Komponente ist bei mir nichts bekannt, aber vielen Dank für die Nachfrage.

Ich verstehe nur nicht, warum meine FA mich in die Arbeit schickt, obwohl es mir wirklich schlecht geht. Hab mich letzte Woche sogar in der Praxis übergeben und immer zu niedrigen Blutdruck wenn ich dort bin. Kann also nicht sein, dass sie es mir nicht abkauft.
Und dass ich noch nicht mal ein kg zugenommen habe müsste auch ein Zeichen für sie sein, dass ich nicht simuliere.

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Jasemine1983, 36. SSW am 30.10.2019, 12:24 Uhr

Hallo Kathy,

für ein BV gibt es offenbar keinen Grund, wenn du keine Tätigkeiten ausführen musst, die für dein Kind schädlich wären.

Wenn es dir so arg schlecht und übel ist, dann solltest du dir von deiner Gyn etwas verschreiben lassen (Nausema z.Bsp.).

Damit solltest du zumindest die Übelkeit in den Griff bekommen.
Wenn dich deine FA partout nicht krankschreiben will, du aber dich nicht in der Lage fühlst zu arbeiten, dann gehe doch zu deinem Hausarzt?

Ich schließe mich meiner Vorrednerin an, versuche es doch erstmal auf Arbeit und wenn es gar nicht anders geht, dann holst du dir eben eine erneute Krankschreibung.

Viele Grüße
Jasemine

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von misses-cat am 30.10.2019, 12:47 Uhr

Ein Frauenarzt kann dich grundsätzlich krank schreiben oder , wenn die Vorgaben stimmen ein Beschäftigungsverbot aussprechen, bei dir hört es sich nach krank Schreibung an.
Etwas anderes gibt es nicht

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Nausema ernsthaft???

Antwort von misses-cat am 30.10.2019, 12:49 Uhr

Bei einer wirklichen Übelkeit hilft das überhaupt nicht

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von uriah am 30.10.2019, 12:50 Uhr

Mit "extremer Übelkeit" wäre ich nicht mal in der Lage, das Haus zu verlassen. Was verstehst du unter "extremer Übelkeit"? Für mich klingt das nach Arbeitsunfähigkeit. Die AU kann auch ein Hausarzt ausstellen.

Falls du zum Aldi gehst, kannst du jederzeit dort die Liege benutzen, die extra für dich hergeschafft wird, bzw. die gepolstere Sitzbank als Liegefläche benutzen. Wenn du das jedoch nicht in Anspruch nimmst, klingen deine Schilderungen für die Außenstehenden wenig überzeugend. Wie oft hast du die Liegemöglichkeit bisher benutzt? (Kannst dir das selber beantworten.)

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Wunschkind89, 6. SSW am 30.10.2019, 13:50 Uhr

Wie meine Vorrednerinnen schon sagen: Zum Allgemeinarzt gehen, sagen du bist schwanger, dir ist permanent Übel etc. Du kannst nich arbeiten. Krankschreibung. Ende.

Ich kann das nachempfinden. Ich war vor Kind 1 in der Gastro, habe von ssw 4 an bis zum Tag der Entbindung mindestens ein bis zwei mal täglich mich übergeben müssen, oft so ohne Vorwarnung, dass ich es beim Einkaufen nicht mehr aus dem Laden geschafft habe etc. Auch war mein Kreislauf so hinüber, dass sobald ich mehr als 2 Minuten stand mir schlecht wurde.
Wurde vom Hausarzt 6 Wochen krank geschrieben und bekam im Anschluss vom AG Beschäftigungsverbot.

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Franz_mama, 38. SSW am 30.10.2019, 14:15 Uhr

Hey,
Dein Betreff ist NICHT falsch, ein BV gibt es aus zwei Gründen und das wissen viele anscheinend nicht.
Grund 1) Dein Arbeitsplatz ist zu gefährlich um schwanger dort zu arbeiten und man kann Dir keine andere Arbeit zuteilen. Dies trifft auf Dich nicht zu.
Grund 2) Deine Schwangerschaft ist problematisch und weiter zu arbeiten gefährdet Deine Gesundheit oder die Deines Babies. Diese Art BV heißt "ärztliches BV", weil es NICHTS mit dem Job an sich zu tun hat, sondern vom Arzt nur aufgrund der Schwangerschaftsbeschwerden ausgestellt wird. Diese Art BV kommt für Dich in Frage. Ganz egal was Du beruflich machst. Ich habe auch so eins bekommen für einen Schreibtisch-Job wegen massiver schwangerschaftsbedingter Migräne.

Schade dass Deine FA anscheinend nichts davon weiß oder wissen will. Ich musste auch eine Zweit-Meinung holen und zusätzlich zum Neurologen um die Migräne abklären zu lassen (also ob die wirklich hormonell bedingt von der SS kam). Daher kann ich Dir nur raten nochmal Klartext zu reden - Übelkeit sollte in der 18 SSW eigentlich vorbei sein und zur Not einen anderen FA zu fragen.
Es gibt übrigens auch die Möglichst ein BV nur für eine gewisse Zeit oder eine gewisse Stundenzahl auszustellen. Dann müsstest Du zB nur noch halbtags arbeiten. Das liegt im Ermessen des Arztes.

Ich wünsche Dir alles Gute!

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Jenbeex am 30.10.2019, 14:44 Uhr

Wenn ich ehrlich bin, finde ich es lächerlich das du deswegen ein Beschäftigungsverbot möchtest.

Ich hatte von der 4 Ssw bis zur 14 Ssw auch mit starker Übelkeit und Erbrechen zutun, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und ich arbeite bei Lidl. Dazu hab ich vor der Schwangerschaft an Reizdarm gelitten, der durch die Schwangerschaft schlimmer wurde, hab 2017 eine Fehlgeburt gehabt und trotzdem kein Beschäftigungsverbot bekommen, weder vom Frauenarzt oder von Lidl. Trotz das ich 2 mal im Krankenhaus lag wegen dem Baby.

Werde dafür krankgeschrieben vom Hausarzt weil er die Vorgeschichte kennt, weiß das das mit dem Reizdarm ohne Medikamente fast unmöglich ist zu arbeiten im Einzelhandel.

Das ist vielleicht die einzigste Option, denn, man bekommt nur eins wenn es wirklich um dein Leben oder deines Kindes geht. Dazu gehören leider, laut meinen Frauenarzt, Übelkeit/ Erbrechen/ Kopfschmerzen/ Rückenschmerzen und Unterleibsschmerzen nicht dazu, da es normale "Wehwehchen" in der Schwangerschaft sind.

Das mit dem Blutungen, hat meine Freundin dauerhaft auf Grund dessen das ihre Plazenta auf dem Muttermund liegt, dennoch geht auch sie arbeiten, da es dem Kind und ihr gut gehen.

Ich weiß es ist damit nicht angenehm an der Kasse zu sitzen. Ich hätte lieber nur Übelkeit oder Erbrechen als wie den Reizdarm (nein es ist nicht nurn bisschen Durchfall) zutu.

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Jenbeex am 30.10.2019, 14:44 Uhr

Wenn ich ehrlich bin, finde ich es lächerlich das du deswegen ein Beschäftigungsverbot möchtest.

Ich hatte von der 4 Ssw bis zur 14 Ssw auch mit starker Übelkeit und Erbrechen zutun, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und ich arbeite bei Lidl. Dazu hab ich vor der Schwangerschaft an Reizdarm gelitten, der durch die Schwangerschaft schlimmer wurde, hab 2017 eine Fehlgeburt gehabt und trotzdem kein Beschäftigungsverbot bekommen, weder vom Frauenarzt oder von Lidl. Trotz das ich 2 mal im Krankenhaus lag wegen dem Baby.

Werde dafür krankgeschrieben vom Hausarzt weil er die Vorgeschichte kennt, weiß das das mit dem Reizdarm ohne Medikamente fast unmöglich ist zu arbeiten im Einzelhandel.

Das ist vielleicht die einzigste Option, denn, man bekommt nur eins wenn es wirklich um dein Leben oder deines Kindes geht. Dazu gehören leider, laut meinen Frauenarzt, Übelkeit/ Erbrechen/ Kopfschmerzen/ Rückenschmerzen und Unterleibsschmerzen nicht dazu, da es normale "Wehwehchen" in der Schwangerschaft sind.

Das mit dem Blutungen, hat meine Freundin dauerhaft auf Grund dessen das ihre Plazenta auf dem Muttermund liegt, dennoch geht auch sie arbeiten, da es dem Kind und ihr gut gehen.

Ich weiß es ist damit nicht angenehm an der Kasse zu sitzen. Ich hätte lieber nur Übelkeit oder Erbrechen als wie den Reizdarm (nein es ist nicht nurn bisschen Durchfall) zutu.

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Becca09 am 30.10.2019, 15:10 Uhr

Dann lass dich vom Hausarzt krankschreiben?
Das mit dem Krämpfen vom Steißbein in den Oberschenkel, hört sich nach Ischias an.

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von engelchen0108, 32. SSW am 30.10.2019, 21:06 Uhr

Mir ging es am Anfang auch so schlecht und ich lag sogar ein paar Tage im Krankenhaus.
Mir hat Agyrax sehr gut geholfen.
Ich wurde auch nur krankgeschrieben.
Ich arbeite bei Lidl und die Kollegen haben alle viel Verständnis dort.
Ich hab auch erst vor kurzem 1 kg zugenommen und bin jetzt in der 32. Woche.
Lass dich erstmal krankschreiben und wenn es besser wird, versuche zu arbeiten.
Ein BV kann dir aber auch der Betriebsarzt ausstellen

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von Becca09 am 31.10.2019, 8:07 Uhr

Agyrax habe ich in der 2. Schwangerschaft auch genommen. War mit einer Tablette abends, 24 Stunden lang nahezu beschwerdefrei.
Da ich noch einen, damals 2 Jährigen hatte, hätte mir krankschreiben nicht viel genützt. Mit Agyrax konnte ich meinen Sohn betreuen und teilzeit arbeiten gehen.

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von 19Mama83 am 04.11.2019, 12:48 Uhr

Ein BV gibt es nur, wenn du in einem Beruf tätig bist, der das ungeborene während deiner Tätigkeit gefährdet.

Zum Beispiel in meinem Fall, ich bin Alten/Krankenpflegerin im Ambulanten Dienst , als mein FA meine Schwangerschaft festgestellt hat, hat er ein sofortiges Beschäftigungs Verbot ausgesprochen.

Also sprich im Pflegebereich/Krankenhaus usw Tätig dann wird automatisch ein BV ausgesprochen.

An einer Kasse Beispielweise sitzen, wird dir kein FA ein BV geben. Wenn du in deinem Job schwere Tätigkeiten erledigen musst sprich schwer heben etc, dann kann dein Arzt dich spezifisch von den Tätigkeiten befreien.


Alles Gute das es Dir schnell wieder besser geht.

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Re: Beschäftigungsverbot??

Antwort von HelenaGo, 20. SSW am 05.11.2019, 9:18 Uhr

Hallo,
Mir ging es ähnlich. Wobei meine Übelkeit so stark war, dass ich 3,5 Wochen im Krankenhaus lag, weil ich so starkes Erbrechen hatte, dass die mich durchgehend mit Flüssigkeit und Mineralstoffen versorgen mussten.
Bei mir hat weder Agyrax noch Nausema geholfen. Um der künstlichen Ernährung zu entkommen, habe ich letztendlich Vomex Zäpfchen 3x am Tag bekommen und damit wurde das Erbrechen endlich besser. Ich hatte 150 mg, später bin ich auf die Kinderdosis, erst 70 mg, dann 40 mg und auch nur noch 1x täglich gegangen. Das hat mich wieder zurück auf die Beine gebracht. Vomex oral wäre ja direkt wieder rausgekommen, wie alles andere auch...

Bezüglich Krankschreibung und Beschäftigungsverbot... ja man kann wegen dieser Gründe beides bekommen, auch wenn das Baby selbst gesund ist. War bei mir der Fall. Ich war aber erstmal ganze 10 Wochen krank geschrieben, bevor ich ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Ich wollte das gar nicht haben, aber mein Arbeitgeber und die Betriebsärztin haben darauf bestanden. Weil durch die starke Übelkeit, Erbrechen und Kreislauf konnte ich nicht lange sitzen oder am Patienten stehen (bin Therapeutin). Arbeite jetzt 10 Stunden im Home-Office von zuhause (Verwaltungstätigkeit) auf eigenen Wunsch.
Die Krankschreibungen hatte ich vom FA und Hausarzt bekommen. Weil mein FA ist etwas weiter weg und ich habe es nicht immer dorthin geschafft.
Ich bin zwischendurch auch mal nen Tag arbeiten gegangen. Habe direkt gemerkt, es geht nicht, oder ich schaffe die Fahrt nicht. Und dann habe ich wieder ne Krankschreibung bekommen.
Meld dich bei weiteren Fragen gern.

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