Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Björk, 5. SSW am 17.12.2018, 12:45 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo!!
Gibt's hier Podologinnen/Kosmetikerinnen/MFA's in der Dermatologie, die ein Beschäftigungsverbot bekommen haben? Ich selbst bin Podologin und finde aktuell nichts Produktives übers BV in der Podologie.
Behandle teils eitrige entzündete eingewachsene Nägel, arbeite mit Skalpell... Schwerpunkt in der Praxis liegt bei Behandlung von Nagelpilz/Warzen. Beides ansteckend.
Hoffe auf Infos von euch. Danke :)

 
16 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Lillimax am 17.12.2018, 13:07 Uhr

Du hast sicher keine sehr realen Chancen auf den BV. Denn auch, wenn Du einen Kurs "Schwimmen für Schwangere" belegst, wirst Du im Schwimmbad mit den Viren konfrontiert, die Dellwarzen auslösen sowie mit Nagelpilzerregern. Eine Ansteckung erfolgt ja außerdem nicht in erster Linie über die Hände, und zur Sicherheit kannst Du Handschuhe tragen und die Hände nach dem Patienten desinfizieren.

Außerdem, und das ist das schlagende Argument: Beide Infektionsarten sind fürs Ungeborene nicht gefährlich. Du wirst also vermutlich keinen Arzt finden, der Dich aus dem Job holt.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Maiwo am 17.12.2018, 13:08 Uhr

Hallo, dazu weiß ich leider nichts, aber könntest Du diesbezüglich bei der Handwerkskammer anrufen? Sind die für euch zuständig?
VG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Björk am 17.12.2018, 13:36 Uhr

Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel ist ja Pflicht. Trage und benutze ich bei jedem Patienten. Händedesinfektion nach der Behandlung ist ein Muss. Es heißt aber hier und da, dass es für Schwangere nicht erlaubt sei, mit Skalpell zu arbeiten, mit Blut in Kontakt zu kommen etc. Daher meine Frage. Finde das alles widersprüchlich, wenn es heißt, ne Aknepustel darf nicht ausgedrückt werden, aber Warzen darf ich behandeln?! Wenns okay ist und nix passiert, bin ich glücklich, will ja solange es geht auch arbeiten. Aber will halt auf der sicheren Seite sein! Sind eine dermatologische Praxis, daher auch viele Pat. mit Gürtelrose (Herpesviren).

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von DannaM, 38. SSW am 17.12.2018, 15:17 Uhr

Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung abgeben sobald du ihn informierst.
Die Handwerkskammer kann dich da noch beraten. Habe ich auch in Anspruch genommen.

Da mein Arbeitgeber mich versetzt hatte wo mit Röntgenstrahlen gearbeitet wurde.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von kati1976 am 17.12.2018, 19:35 Uhr

Dein AG kann dich umsetzten,zb. Zum Termine vereinbaren usw

So einfach ist ein BV nicht mehr zu bekommen.

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wozu ein bv?

Antwort von mellomania am 17.12.2018, 20:14 Uhr

hygienevorschriften genau beachten und ganz normal weiterarbeiten. wie alle andren auch. ein arzt kann dir keinesfalls ein bv ausstellen, da es um deinen arbeitsplatz geht. der AG prüft und wenn er keine veranlassung sieht, da dein arbeitsplatz, wovon ich mal schwer ausgehe, sorry, den mutterschutzrichtlinien entspricht, kannst du normal arbeiten.
warum gehts du davon aus ein bv zu bekommen? wegen was genau? versteh ich jetzt nicht, tut mir leid.

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Re: wozu ein bv?

Antwort von Björk am 17.12.2018, 20:24 Uhr

Wie oben geschrieben gibt's einfach nur ein paar Widersprüche. Ich will kein BV, ich will nur verstehen, warum es Kosmetikerinnen gibt, die ein BV erhalten und wir in der Podologie eher nicht.
Wenn ich mir so manche Forumsbeiträge durchlese und vergleiche, dürfte in nem med. Beruf nahezu keiner schwanger arbeiten. Wie auch immer. Hier gibt's anscheinend leider keinen, der in der selben Sparte arbeitet wie ich und mir da produktiv vorab weiterhelfen kann. Trotzdem danke!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Maroulein am 17.12.2018, 20:40 Uhr

Huhu ich arbeite in der Pflege,alles wo die Gefahr einer Stichverletzung mit Kontaminierten Geräten wie Skalpelle,Nadeln etc besteht darfst Du nicht Ran,ich habe bis zur 22Woche gearbeitet in der häuslichen, Verbände sind ja auch nicht ohne,aber solange ich nicht schnippeln musste oder eine bekannte resistente Infektion vorlag ,hab ich lt Amt hingedurft-aber ich durfte auch bei allen Versorgungen sagen wenn es nicht ging,dann hab ich halt getauscht-was ich mir aber gut vorstellen kann ist dass du die Haltung definitiv nicht bis zum Ende durchhält,gegen Mitte wurde mir alles wo ich stark vornüber gebeugt arbeiten musste zu schmerzhaft,ich bin ins BV geschickt worden nachdem ich im Krankenhaus war(lag nicht an der Arbeit), sonst hätte ich aber auch maximal einen Monat länger gemacht.


Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen,das Amt für Arbeitsschutz kann auch helfen sollten die Maßnahmen nicht eingehalten werden

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Björk am 17.12.2018, 20:44 Uhr

Okay, danke für die Info. Muss mich noch was gedulden, am Freitag hab ich den FA Termin. Dann bekomm ich hoffentlich noch mehr Infos.

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der frauenarzt hat damit NIX zu tun

Antwort von mellomania am 17.12.2018, 21:35 Uhr

es geht nur um deinen arbeitsplatz. daher muss!! das der AG erledigen. der frauenarzt DARF NICHT!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla am 18.12.2018, 8:17 Uhr

Ich arbeite in der Pflege, komme mit ähnlichem und mehr in Kontakt und habe ein BV erhalten.

Du wirst sicher weiter arbeiten können aber definitiv nicht mit allen Patienten! Nicht mit infektiösen.

Mellomania hat übrigens von unserer Branche keine Ahnung uns hasst offenbar die Existenz des BV (siehe Rechtsforum). Bring sich da nicht in rechtfertigungsdrang. Ist sinnlos.

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Stimmt so nicht ganz pauschal

Antwort von DannaM, 38. SSW am 18.12.2018, 16:54 Uhr

Ich bin im Berufsverbot vom Arzt aus.

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Re: Stimmt so nicht ganz pauschal

Antwort von Felica am 18.12.2018, 20:48 Uhr

Im Berufsverbot sicherlich nicht

Wenn im Beschäftigungsverbot. Vom Arzt dann möglich wenn deine Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist, der eigentliche Arbeitsplatz aber dem Mutterschutzkriterien entspricht und du sonst arbeitsfähig wärst.

Berufsverbot bedeutet das du nicht mehr geeignet bist deinen erlernten Beruf auszulernen, zB weil du als Arzt bei einer Operation gepfuscht hast. Also nichts was mit einer Schwangerschaft zu tun hat. Hier wirst weder Du noch das Kind geschützt, sondern alle anderen vor dir.

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Re: wozu ein bv?

Antwort von Felica am 18.12.2018, 20:54 Uhr

Sagen wir mal so, meistens liegt es eher an den AG ob man ein BV bekommt oder nicht. Manche AG suchen nach Alternativen, andere denke sich, bevor ich mir den Stress antue, schicke ich die Frau einfach ins BV. Leider wird da zu wenig kontrolliert, wobei Änderung in Sicht ist. Vor allen weil die Krankenkassen immer mehr Stress machen und so mancher Ag dann nachher das Geld nicht ersetzt bekommt weil das BV nicht schlüssig war. Die AG müssen nämlich in Vorleistung treten und bekommen das Geld nicht selten erst Monate später wieder. oder wie eben gesagt auch gar nicht. Das ganze System kränkelt halt und müsste grundsätzlich zum Schutze aller anders gelöst werden. damit nämlich nicht mehr die Frage, wer ist dein AG, darüber entscheidet ob man ein BV bekommt sondern wirklich die Tätigkeit der Frau. Zumal niemand kontrolliert ob wirklich eine Gefährdungsbegutachtung vorliegt, die eigentlich für jeden Arbeitsplatz Pflicht ist, egal ob da eine Schwangere arbeitet oder ein Mann, geschweige denn ob diese wirklich stimmt. Welche Schwangere pocht schon auf ihr Recht zumal wenn sie nach der EZ dort wieder arbeiten will oder gar muss?

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Re: Stimmt so nicht ganz pauschal

Antwort von DannaM am 19.12.2018, 17:46 Uhr


Klar Beschäftigungsverbot

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vorsicht meyla

Antwort von mellomania am 19.12.2018, 22:20 Uhr

ich würde dich bitten, mit diesen aussagen, ich hätte keine ahnung, aufzupassen. dem ist nicht so. du wirst im rechtsforum, wie alle andren auch, viele fälle sehen, in denen die antwort von frau bader meiner gleicht. daher vorsicht mit weitern aussagen dieser art. ich sage dir das hier einmal im guten.

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