Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Amselei am 15.11.2016, 21:56 Uhr

Beschäftigungsverbot?!

Ich arbeite in einer Kita und habe keinen Immunschutz gegen Zytomegalie. Mein Frauenarzt stellte mir ein Beschäftigungsverbot aus - der Betriebsarzt sagt, dass ich nur nicht mehr wickeln darf. Wer hat Recht?

Bei der GEW finde ich Beschäftigungsverbot bei U3-Kindern. Laut meinem Frauenarzt hätte er mir auch als Lehrerin das BV erteilt.

Weiß jemand, wie das rechtlich ist? Und was richtig ist? Ich bin nicht scharf darauf meine Schwangerschaft zu Hause zu verbringen - möchte aber natürlich auch kein Risiko eingehen.

 
9 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot?!

Antwort von sterntaler82 am 15.11.2016, 22:42 Uhr

Der frauenarzt darf in diesem fall kein bv aussprechen nur der betriebsarzt.
Kann dein Arbeitgeber sicherstellen das du nicht wickeln musst? Dann kannst du weiter arbeiten.

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Re: Beschäftigungsverbot?!

Antwort von ebbydos am 15.11.2016, 23:13 Uhr

Der Betriebsarzt wird auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vom Arbeitgeber bestellt. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind unter § 3 ASiG festgelegt. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Betriebsarzt ist es nicht Aufgabe des Betriebsarztes werdende Mütter dahingehend zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für ein individuelles Beschäftigungsverbot vorliegen. Nach ausdrücklicher Zustimmung der werdenden Mutter dürfen sich der behandelnde Arzt und der Betriebsarzt über medizinisch nötige Maßnahmen austauschen. Dabei unterliegt der Betriebsarzt ebenso der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber wie auch bei seiner originären Tätigkeit.


Das hab ich eben gefunden.

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Re: Beschäftigungsverbot?!

Antwort von Finchen7 am 16.11.2016, 6:16 Uhr

Ich bin Lehrerin und auch nicht immun. Habe kein Berufsverbot. Denke auch, dass du vom Wickeln befreit werden müsstest.

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Re: Beschäftigungsverbot?!

Antwort von ER2011 am 16.11.2016, 8:03 Uhr

Warum sollte denn eine Lehrerin ein BV bekommen wenn ihr entsprechender Immunschutz fehlt?
Da scheint dein FA zu der übervorsichtigen Sorte zu gehören, was schade ist, da er dich damit offenbar total verunsichert.
Diese ganze Panikmache empfinde ich als absolut schrecklich. Man sollte seine Ss genießen können und nicht jeden Tag mit Angst vor Listerien usw. verbringen.

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Re: Beschäftigungsverbot?!

Antwort von TaYaPa am 16.11.2016, 9:47 Uhr

Da CMV auch in Speichel oder Tränenflüssigkeit vorkommt finde ich das nicht überzogen vom Frauenarzt. Vor allem bei U3 Kids. Ob der Betriebsarzt das Beschäftigungsverbot aufheben kann weiß ich nicht.
Vielleicht mal beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot?!

Antwort von Glueckskeksli am 16.11.2016, 11:19 Uhr

Zu mir hat gestern die Frauenärztin zur Fragestellung CMV und Grundschule gesagt, ein entsprechendes Beschäftigungsverbot würde/dürfte generell ausschließlich der Betriebsarzt ausstellen. Eigenartig, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.

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@Glueckskeksli, Grundschulkinder sind aber viel älter...

Antwort von tini80 am 16.11.2016, 14:03 Uhr

... und somit ist eine CMV-Immunität nicht Voraussetzung dafür, dass man schwanger unterrichten darf.
Insgesamt interessiert es, zumindest hier in Bayern, die Vorgesetzten (sprich Schulamt, Schulleitung) wenig, gegen welche Kinderkrankheiten die Lehrkraft nicht immun ist. Da muss man sich selber kümmern - denn es gibt zwar theoretische Vorschriften (dass man z.B. bei Grippefällen die betroffene Klasse für so und so viele Tage nicht betreten darf) aber wer soll sich da in der Praxis darum kümmern?

Ich denke aber, in anderen Bundesländern ist das etwas strenger und "von oben her" geregelt. Denke, das wird dann im Kindergartenbereich auch bundeslandabhängig sein (dort bekommt nämlich in Bayern gefühlt jede Erzieherin mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV, ich kenne echt keine Erzieherin, auch nicht im Ü3 Bereich, die ganz normal gearbeitet hätte - dafür hat jeder Verständnis, erwartet aber im Gegenzug, dass die schwangere GS-Lehrerin nicht so einen "Aufstand" macht und selbstverständlich in alle Klassen geht und selbstverständlich auch bis zum Schluss Sport und Schwimmen unterrichtet..)..

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Re: Beschäftigungsverbot?!

Antwort von Maiglück2015 am 16.11.2016, 23:53 Uhr

Hi.

Also hier ist es Gang und Gäbe, dass Erzieher sofort bei Bekanntwerden der SS ein BV bekommen. Ich arbeite in der frühkindlichen Bildung und habe regelmäßig Kontakt zu Erziehern und Lehrern. Es geht nicht nur um CMV (da reicht nicht Wickeln nicht aus; wird auch über Speichel, Niesen etc übertragen), sondern auch um Mumps-Masern-Röteln usw. Deswegen wird bei Schwangeren auch der Rötelntiter bestimmt. Das ist keine Panikmache. Das ist gefährlich und kann zu Behinderungen oder Früh-/Fehlgeburt führen. Also ich würde das BV vom FA (was übrigens korrekt ist) ernst nehmen.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot?!

Antwort von Muffin2014 am 17.11.2016, 13:28 Uhr

Ich habe 2014 vom Betriebsarzt wegen cytomegalie ein BV bekommen. Er sagte mir, dass es seit 2014 neu ist, dass man dann auch nicht mit älteren Kindern arbeiten darf. Vorher war nur U3 tabu. Und dabei geht es nicht nur ums wickeln :)

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