Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kleine Sarah am 17.11.2014, 18:48 Uhr

Beschaeftigungsverbot!

Hallo Leute.
Ich weiß das wurde bestimmt nun schon oefter mal gefragt, bin aber neu hier &' muss mich erstmal durchwühlen. Also. Ich habe mir Ende September ein Beschaeftigungsverbot aushaendigen lassen, wo drinne stand, dass ich an starker Schwangerschaftsuebelkeit leide &' das es besser ist mich von der Arbeit freizustellen. Ganz oben stand ÄRTLICHES ATTEST! Nun habe ich kein Gehalt bekommen, weil der Arbeitgeber es nicht ansieht, weil das Wort BESCHAEFTIGUNGSVERBOT nicht enthalten ist. Ist das korrekt? & kann ich mir noch eins rueckwirkend aushändigen lassen? Ich bin echt ueberfordert &' ich brauche das Geld halt.. :-(Danke schon mal, wenn jemand etwas darueber weiß.

 
37 Antworten:

Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von kangaru am 17.11.2014, 19:00 Uhr

Das hört sich für mich so an, als hätte die Frauenärztin dem Arbeitgeber empfohlen dich freizustellen, das ist dann aber kein Beschäftigungsverbot!
Das hätte dann, wäre dein Chef der gleichen Meinung gewesen, der Chef ausstellen müssen.
Hast du denn nicht mit deinem Chef gesprochen, als du dieses Attest vorgelegt hast?
Ich denke, dein Chef ist hier, leider, im Recht.
Ob du rückwirkend ein BV bekommst weiß ich nicht.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Kleine Sarah am 17.11.2014, 19:06 Uhr

Nein, habe nicht mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Ich habe alles per Post eingereicht, weil wir nicht so gut auseinander gegangen sind. Es kam aber auch nichts per Post geschickt das sie das nicht anerkennen, sonst haette ich mich schon viel frueher drum gekuemmert. War aber auch nicht meine FA die das ausgestellt hat, sondern der Hausarzt, da die FA sich da immer ein wenig komisch anstellt. :D Ich versuche morgen nochmal mein Glueck bei einem anderen Arzt & hoffe auch das ich es rueckwirkend bekomme. Aber danke schon mal, dann weiß ich darueber schon mal Bescheid.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von mf4 am 17.11.2014, 19:06 Uhr

Oh... das ist kein BV. Du hast den Zettel dem AG gegeben und bist einfach nicht zur Arbeit gegangen ab da?

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von mf4 am 17.11.2014, 19:08 Uhr

1,5 Monate rückwirkend? So wie es momentan aussieht warst du einfach ohne Krankschreibung und ohne BV nicht arbeiten. Ich denke jeder andere wäre jetzt gekündigt, was aber wegen Schwangerschaft nicht geht... Lohn für nicht arbeiten muss er aber sicher nicht zahlen. Krankenversichert bist du dann jetzt auch nicht?

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Kleine Sarah am 17.11.2014, 19:11 Uhr

Am 23.09 hat er mir das ausgehaendigt & bis 05.10 war ich noch krankgeschrieben. Da sich aber bei mir niemand gemeldet hat war ich nicht mehr krankgeschrieben, gar nichts. Das ist ja auch gerade das was mich aergert. Man haette mich doch wenigstens informieren koennen...

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von mf4 am 17.11.2014, 19:14 Uhr

Stand denn auf dem Attest, dass ein BV angeordnet ist und dass du gar nicht mehr arbeiten kannst?
Oder stand drauf, dass er ein BV empfehlen würde, dass aber der AG bzw. Betriebsarzt ausspricht?

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Olis Mama, 25. SSW am 17.11.2014, 19:39 Uhr

Hallo!

Das was du da hattest,zählt leider nicht als BV-Nachweis.
Ich hatte in der letzten Schwangerschaft ein komplettes BV,da stand drin,ab dem ... bis zum Eintritt in den Mutterschutz ist es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt,zu arbeiten.
Und jetzt habe ich ein Teil-BV (arbeite noch 2 Tage die Woche),da stand auch drin,vom ... bis Eintritt in den Mutterschutz...
Und beide male mit Stempel und Unterschrift des Arztes,da der Arzt das auch vor dem MDK belegen muss (warum,wieso,weshalb...deshalb HABEN sich eben manche FÄ auch so ;) ist nicht mehr so einfach eines zu bekommen).

Offenbar war dein AG nicht der Meinung,dass du ein BV brauchst.Jetzt kannst du nur hoffen,dass dein FA dir eines rückwirkend ausstellt (was er sicher nicht tun wird,denn Schwangerschaftsübelkeit ist kein BV-Grund,musste ich selber erfahren),oder dir aber rückwirkend eine AU ausstellt.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Zitroneneis, 13. SSW am 17.11.2014, 19:51 Uhr

Hallo, ich hab in beiden Schwangerschaften ein bv bekommen, immer auf einem Vordruck, den meine fa bzw. meine Betriebsärztin hatte. Ich fand den Weg über die Betriebsärztin übrigens am sinnvollsten, sie weiß was ich beruflich mache und kann ja den Arbeitsplatz beurteilen. Viele Grüße

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Lovie am 17.11.2014, 20:09 Uhr

Da sieht es wohl leider schlecht für dich aus. Dein AG ist vollumfänglich im recht. Eine rückwirkende krankschreibung gibt es nicht. Ob es ein rückwirkend geltendes BV gibt wage ich zu bezweifeln.
Bist du in der Gewerkschaft? Hast du einen Rechtsschutz? Lass dich unbedingt kompetent beraten!

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Nicole_Meyer am 17.11.2014, 20:36 Uhr

Also,

der offizielle Vordruck für ein BV sieht nicht vor, dass der Arzt (HA oder FA) einen Grund angibt!

Gründe für ein BV sind:
- nicht schwangerengerechter Arbeitsplatz und keine Möglichkeit, Dich zu versetzen.
- Mobbing
- Gründe, die die SS gefährden, aber nicht schwangerschaftstypisch sind:
-> schwangerschaftstypisch wäre eben Übelkeit, Rückenschmerzen...

Wie kann man sich auch so wenig kümmern?

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 17.11.2014, 21:00 Uhr

Bei mir steht auch nicht Beschäftigungsverbot oben drauf und auch nur "ärztliche Bescheinigung". Es muss nicht von deinem AG anerkannt werden, sondern von der Krankenkasse. Bzw zweifelt diese gar keine ärztliche Bescheinigung an. Ich habe nach Ausstellung meines Beschäftigungsverbotes direkt bei meiner KK angerufen um zu fragen, ob die Formulierung so oK ist und dies wurde bejaht. Auch mit der Überschrift. Es muss nicht zwangsläufig Beschäftigungsverbot oben drauf stehen, so lange der Inhalt korrekt formuliert wurde (Grund, wie lange). Meine KK bat mich, denen direkt eine Kopie zuzusenden. Ruf doch bitte bei deiner mal an!

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Soie am 17.11.2014, 21:02 Uhr

Das sagt die Rechtsanwältin dazu:

http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=120601&suche2=Chemiefabrik&seite=1

Warum kümmerst du dich nicht weiter drum wenn du nur ein Attest hast?

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 17.11.2014, 21:08 Uhr

Doch, bei extremer und nicht behandelbar Übelkeit darf der Arzt ein individuelles BV ausstellen. Ein Punkt in meinem BV ist eben diese extreme Übelkeit.

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 17.11.2014, 21:12 Uhr

http://www.berlin.de/lagetsi/themen/37445.html

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von mf4 am 17.11.2014, 21:14 Uhr

Im Grunde auch logisch... Übelkeit ist ne fiese Sache aber besteht eher nicht von der 5. Woche bis zum Mutterschutz und kann schon deshalb kein Grund sein ganz freigestellt zu sein.

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Soie am 17.11.2014, 21:24 Uhr

Na dann hätte sie sich halt besser kümmern müssen. Klingt für mich trotzdem so als findet sie ihre Arbeit zum kotzen und weniger die Schwangerschaft.

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 17.11.2014, 21:25 Uhr

Das, was die Anwältin da als BV nennt, ist ein allgemeines Beschäftigungsverbot. Grund zB Chemiefabrik o.ä. - Das individuelle erwähnt sie gar nicht.

Hier wurde mM seitens der Ärztin geschlampt. Der Patientin wurde gesagt, es wird ein BV ausgestellt. Dieses wird unzureichend formuliert (was nicht an der Überschrift liegt) und der AG sieht sich somit im Recht, das Gehalt nicht zu zahlen (was ich im Grunde ganz schlimm und unverständlich finde, er hat ja keine finanzielle Belastung und bekommt das Gehalt komplett erstattet). Zudem hat die Threadschreiberin sich drauf verlassen, sich nicht zusätzlich erkundigt.

Ich würde wie gesagt umgehend mit der KK sprechen, ob die Formulierung so iO ist. Und wenn dies nicht Durchfall ist, sofort zum Arzt und "nachbessern "

Viel Glück!

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 17.11.2014, 21:29 Uhr

Nein, natürlich nur zeitweise. (wobei ich Frauen kenne, die bis zuletzt stark erbrochen haben). Mein BV geht bis Ende November. Da bei mir aber noch andere Gründe genannt werden (Risikoschwangerschaft aufgrund 7 FG, Arbeitsweg etc), wird das BV dann verlängert und die Übelkeit als Grund nicht weiter angeführt.

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von mf4 am 17.11.2014, 21:30 Uhr

Hm... es gab Differenzen zwischen ihr und dem AG. Wir wissen nicht was vorgefallen ist. Vielleicht möchte man ihr ja eine reinwürgen und sie gab die Steilvorlage dazu.

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von mf4 am 17.11.2014, 21:31 Uhr

DAS sind ganz andere Voraussetzungen und vor allem welche, die sich nicht ändern werden.

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 17.11.2014, 21:45 Uhr

DER FALL - sorry, Worterkennung schäm.

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Re: Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von keinnamemehrfrei am 18.11.2014, 8:04 Uhr

Ja dem schließe ich mich an. Es ist kein Grund. Auch nicht für ein individuelles BV. Außer der Schwangeren ist aufgrund des Arbeitsplatzes extrem übel. Dann mag das Auslegungssache sein.

Übelkeit ist eine Begleiterscheinung aber stellt kein übermäßiges Risiko dar. Ein BV wird nur ausgestellt wenn Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr sind. Wenn es sehr extrem ist, kann man sich dafür krankschreiben lassen.

Also ich würde mich schleunigst an die Krankenkasse wenden!!!!! Du bist unter Umständen gerade nicht versichert wie schon gesagt wurde! Wenn du Pech hast bekommst du eine Rechnung über die letzten Arztbesuche!

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Maiglück2015 am 18.11.2014, 8:14 Uhr

Das ist definitiv kein BV, sondern eine AU. Und ein BV rückwirkend wird dir niemand ausstellen, da sich die Ärzte damit strafbar machen. Ein BV gibt es auch nicht für Übelkeit und weil du keine Lust hast zu arbeiten (kann man zwischen den Zeilen rauslesen, weil das Verhältnis nicht das Beste ist). Ich hatte die ersten Wochen auch starke Übelkeit und sogar Blutungen. Bekam trotzdem nur eine AU und strenge Schonung verschrieben. Die AU war wg der Blutungen. Als die weg waren, bin ich trotz der starken Übelkeit und keiner tollen Arbeitsatmosphäre voll arbeiten gegangen. Mittlerweile bin ich 16. Woche und habe ein Teil-BV, wg einiger Gründe.

Ich denke, du hast schlechte Karten, rückwirkend irgendwas zu bekommen. Und dein AG hat dich bestimmt nur nicht gekündigt, weil du schwanger bist und somit Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Geburt hast. Übrigens steht im Mutterschutzgesetz drinnen, wie ein BV auszusehen hat. Du hast definitiv nur eine AU bekommen.

Gruß.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Aramia am 18.11.2014, 9:34 Uhr

Bei meinem steht drin: Gefährdung für das Leben von Mutter und/oder Kind ,als Grund. Dann ganz klar .... wird ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes am ........ ausgestellt.

Dieses habe ich bei meiner Vorgesetzten abgegeben und sie gebeten, das mit dem AG abzukären. Das hat sie auch prompt gemacht und mir wurde der volle Lohn bis zum Mutterschutz zugesichert, sowie dass alle Ueberstunden und der aufgelaufene bzw. auflaufende Urlaub nicht verfallen.

Ich hätte mich nie getraut denen einfach nur was zu schicken und dann auf das Beste zu hoffen.

Der FA darf dir übrigens für arbeitsplatzbedingte BV-Gründe keins ausstellen. Aber er darf das deinem AG empfehlen. Ich denke genau das hat er gemacht .... es wäre besser, sie von der Arbeit freizustellen..... . Mehr war das leider nicht.

Da dein Verhältnis zum AG wohl leider nicht zum Besten gestellt ist, erübrigt sich wohl eine Ausprache über das "Versehen" deinerseits. Er wird wohl kaum so kulant sein, dir den Lohn einfach so zu geben.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt, weil sich der AG nicht über dein Fernbleiben von der Arbeit informiert hat. Soviel ich weiss wäre auch er Verpflichtet sich in so einem Fall mit dem Arbeitnehmer in Verbindung zu setzten und ihn über die Folgen zu informieren.

Ich fürchte da musst du dich schon mit einem Anwalt beraten. Ich hoffe, du hast eine entsprechende Rechtschutzversicherung.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von Kleine Sarah am 18.11.2014, 9:50 Uhr

Also ich möchte mal eins klarstellen, es hat nichts mit "nicht arbeiten wollen" zu tun. Ich arbeite als Bäckereifachverkäuferin &' wenn ich da staendig stehe &' mich fast hinter dem Tresen uebergeben muss, finde ich das nicht gerade sehr professionell. Die Probleme die ich mit dem AG habe, fingen erst an, nachdem ich krankgeschrieben war &' da mir schon das Geld gekuerzt wurde. &' das hat ja auch nichts mit wenig kümmern zu tun. Wenn mir mein Arzt sagt das es ein BV ist &' der AG das normalerweise anerkennen muss, kümmere ich mich ja nun um ehrlich zu sein auch nicht weiterhin. Danke aber trotzdem für eure Beiträge. :-)

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...auch nicht ganz korrekt!

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 18.11.2014, 10:40 Uhr

Ein individuelles BV wird ausgestellt, wenn Leben ODER DIE GESUNDHEIT von Mutter oder Kind in Gefahr sind. Es gibt die typische anfängliche Schwangerschaftsübelkeit, weswegen man oft krank geschrieben wird (was ich auch absolut iO finde. Ich habe bspw bis zur 18. Woche mehrmals täglich stark erbrochen). Dann gibt es die darüber hinaus gehende Schwangerschaftsübelkeit, bei der man nicht mal Wässer bei sich behalten kann und KH Besuche nötig sind. Diese kann sogar die ganze ss anhalten. Laut Studien leiden 1 bis 10 von 100 Schwangeren darunter. Und DANN darf der Arzt ohne Probleme wegen eben dieser nicht behandelbaren Sache ein individuelles BV ausstellen. Eben um die Gesundheit beider zu schützen. Habe mich damit lang und breit auseinander gesetzt weil ich große Angst hatte, dass es bei mir nicht aufhört. In unserer Gruppe sind auch mehrere Frauen, die schon im KH waren und laufend noch abnehmen.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 18.11.2014, 10:48 Uhr

Wenn der Arzt sich im schreiben falsch ausgedrückt hat, wird er dies nachbessern müssen und auch dürfen.

Wegen der Übelkeit ist auch ein individuelles BV mgl. Kommt auf die Stärke sowie Länge drauf an und ob behandelbar oder nicht. Habe dazu weiter oben was geschrieben. Schwangerschaftsübelkeit ist nicht gleich Schwangerschaftsübelkeit.

Auch bei einer AU muss der AG erstmal zahlen und dann die entsprechenden Formulare bzgl KG für die KK vorbereiten (die einen dann auch nochmal separat anschreibt). Der AG hat eine Fürsorgepflicht dem AN gegenüber, in der ss noch mehr. Er hat grob fahrlässig gehandelt - denn er ist wie gesagt verpflichtet, das KG quasi auf den Weg zu bringen. Hier wurden lediglich die hände in den Schoß gelegt.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 18.11.2014, 10:59 Uhr

Lies dir bitte durch, was ich alles dazu geschrieben habe. Zum einen hat dich dein Arzt falsch beraten bzw das BV, was er eigentlich ausstellen wollte, falsch formuliert. Mag ja auch sein, dass er es richtig formuliert hat, das kann ich aus der Ferne nicht sagen. Und der AG hat es einfach nicht der KK weiter geleitet. So oder so hat auch dein AG fahrlässig gehandelt, unabhängig von eurem Verhältnis und dass du vielleicht auch etwas geschlafen hast und zu blauäugig an die Sache ran bist. Dein AG hat die Fürsorgepflicht verletzt. Außerdem muss er dich erstmal abmahnen, bevor er dein Gehalt einstellt.
Als erstes musst du den AG ansprechen, wo entweder das Geld bleibt oder ob er das KG vorbereitet hat (Formulare für die KK). Dann die KK fragen, ob Formulierung so iO und ansonsten besprechen, was das jetzt ist bzw wird - BV oder AU mit anschließendem KG? Bei BV den AG auffordern, umgehand zu zahlen mit Fristsetzung. Zum Anwalt! Ein oder zwei schreiben kann man auch mal bezahlen oder evtl steht dir sogar Prozesskostenbeihilfe zu.

Bei Fragen kannst du mich gerne per PN anschreiben.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von hubbabubba, 21. SSW am 18.11.2014, 11:11 Uhr

Noch was: ich muss den anderen recht geben, was die anfängliche, normale Schwangerschaftsübelkeit angeht - die vergeht ja bekanntlich irgendwann. Heißt, dein Arzt kann dir nicht jetzt schon bis zum Schluss nur deswegen ein BV geben. Da musst du am Ball bleiben und dich weiter kümmern bzw wieder zur Arbeit, wenn diese hoffentlich bald vorbei ist.

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Re: ...auch nicht ganz korrekt!

Antwort von keinnamemehrfrei am 18.11.2014, 11:55 Uhr

Das man wenn man im kh liegt nicht arbeiten gehen kann ist klar....

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von keinnamemehrfrei am 18.11.2014, 12:00 Uhr

Es klingt so als wäre der Wisch aber nicht mal eine AU..... sie hatte ja geschrieben sie hatet eine AU und diese Empfehlung.....

Ich würde zumindest mal schleunigst den Versicherungsstatus klären und mir entweder eine AU holen oder den Dienstplan und arbeiten gehen. Ungeklärt Fernbleiben geht gar nicht. Such das Gespräch mit dem Chef, es nützt doch nix.

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für mich hört es sich eher so an,

Antwort von Mümmelmäuse, 23. SSW am 18.11.2014, 12:33 Uhr

als ob die TE gar nicht richtig zugehört hat. denn der Arzt hat sicher nicht wegen nur Übelkeit ein BV ausgestellt. Er hat mit Sicherheit darauf verwiesen, dass das BV vom Ag auszustellen ist und er dafür eine Empfehlung gibt. Alles andere ist Schwachsinn!

Bei Manchen setzt einfach alles aus, sobald sie BV hören. Da schwelgen sie schon im 7. Himmel.

Ein BV, welches wegen Gesundheitlicher Probleme erwirkt wird, ist vom FA auszustellen. Und das muss auch immer wieder neu beurteilt werden. Im Grunde muss sofort, wenn dieser Gesundheitliche Zustand nicht mehr zutrifft das BV aufgehoben werden.

Ein BV, wo der AG sagt, ich kann nicht dafür garantieren, dass die werdende Mutter ihre rechte wahr nehmen kann bzw. die Dame kann ich hier in diesem Zustand nicht mehr gebrauchen, dass kann der AG aussprechen.
Bei der Übelkeit verhält es sich so: dieses BV darf der FA gar nicht vollumfänglich ausstellen, denn es könnte ja sein, dass der AG einen anderen Platz für die werdende Mutter hat, bei der sie z.B. eine sitzende Tätigkeit und fern ab vom Kunden ausüben kann. Der FA ist dann nur berechtigt bestimmte Tätigkeiten zu untersagen. Tut er dies muss die SS zu ihrem Ag und dort anfragen ob es einen alternativen APlatz für sie gibt. Ist das nicht der Fall muss der AG das BV aussprechen!

Liegen andere gewichtige Gründe AUßER der Übelkeit vor, dann kann der Arzt ein BV ausstellen.

Und so wie es auf dem zettel stand, bezweifle ich, dass ihr FA ihr gesagt hat, dass es sich hierbei um ein BV handelt. Vielmehr, dass er ein BV empfiehlt, das ist aber nun mal was ganz anderes! Sorry...aber manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln!

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Re: für mich hört es sich eher so an,

Antwort von keinnamemehrfrei am 18.11.2014, 12:37 Uhr

gut geschrieben. Genau so sehe ich es auch!!!

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Re: für mich hört es sich eher so an,

Antwort von Jana287, 27. SSW am 18.11.2014, 13:11 Uhr

Aber das heißt doch dann, dass die AP ohne Krankschreibung ihrem Arbeitsplatz fernbleibt? Der AG wird doch nicht netterweise rückwirkend ein BV aussprechen? Rückwirkend krankschreiben geht auch nicht? Das könnte man ja bestenfalls noch als unbezahlte Freistellung betrachten, oder sehe ich das falsch?

Ich war schon stutzig, dass der Hausarzt das ausgestellt haben soll. Und auch was die Formulierung angeht: bei mir in der ersten Schwangerschaft war die Formulierung des BV unmißverständlich.

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Re: für mich hört es sich eher so an,

Antwort von wolke76 am 18.11.2014, 15:09 Uhr

Richtig - sie bleibt unentschuldigt der Arbeit fern. Das rechtfertigt die fristlose Kündigung - in meinen Augen auch IN der Schwangerschaft. Dass der Arbeitgeber "nur" keinen Lohn zahlt, ist schon nett von ihm...

Ein ärztliches Attest des Haus(!)arztes mit einer Empfehlung (!) mit einem BV gleichzusetzen ist naiv. Das ganze kommentarlos dem AG zusenden und hoffen, dass der weiterzahlt, ist dumm.

Sich dann auch noch darüber aufzuregen und anderen die Schuld zuzuschieben, ist frech.

Eine rückwirkende Krankschreibung und Ausstellung eines BV ist NICHT möglich und ich hoffe, sie findet keinen anderen Arzt, der es doch tut. Selbst wenn sie jetzt eine rückwirkende Krankschreibung bekäme und nun insgesamt ber 6 WOchen krank geschrieben wäre, hätte sie ein Problem. Krankengeldanspruch besteht nämlich immer erst ab dem Tag nach ärztlicher Feststellung und niemals vorher.

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von wolke76 am 18.11.2014, 15:20 Uhr

Also bitte, es war der HAUSarzt, kein Frauenarzt, der hier eine Empfehlung (!) nach dem Motto "´vielleicht wäre es besser" ausgestellt hat. Das ist kein BV und kann dem ARzt nicht angekreidet werden.

Sie ist nicht zur FÄ, weil die sich "anstellt". Hm, warum stellt sie sich an, darf man sich da getrost fragen. Vielleicht, weil sie nicht das ausstellen kann und darf, was die Patientin sich da "wünscht"!? Reine Spekulation, aber nicht abwegig zumal sich die AP einen "anderen Arzt suchen" will. Ärztehopping wegen Wunschattest würde ich sagen... Da darf man hoffen, dass die aufgesuchten Ärzte Rückgrat zeigen!

Achja, für Prozesskostenbeihilfe müsste es erstmal einen Prozess geben. Von einem Arbeitsgerichtsverfahren hat die AP doch nichts geschrieben oder habe ich das bei der Fülle der Beiträge überlesen?

Dass der AG hier "nur nicht zahlt" liegt sicher daran, dass er unsicher ist, was eine Kündigung in der Schwangerschaft angeht. Aber wenn jemand unentschuldigt fehlt, dann wäre dies u.U. schon möglich.

Dass der AG zwischendrin (nach Ablauf der AU) mal hätte nachfragen können, steht freilich auf einem anderen Blatt geschrieben. Wäre sicher kein Problem für ihn gewesen. ANdererseits: Warum sollte der AG dem AN hinterherlaufen? Weil eine Schwangerschaft besteht? Sicher nicht!

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Re: Beschaeftigungsverbot!

Antwort von WM2014 am 19.11.2014, 17:46 Uhr

BV wegen Übelkeit in der SS? Sorry aber dann brauchen wir Frauen uns echt nicht zu wundern, wenn Arbeitgeber ungern Frauen einstellen. Echt lachhaft! Kann es verstehen, wenn du dich ein paar Tage krankschreiben lässt, aber gleich ein BV?

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