Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sergen am 22.01.2014, 12:37 Uhr

beschäftigungsverbot ??

Hallo leute ich weiss nicht was ich machen soll ? Mein Frauenarzt sagt ich muss beschäftigungsverbot sofort anmelden aber ich will es noch nicht meinen arbeitsgeber sagen ? Könnt ihr mir vielleicht helfen muss man das sagen oder kann ich mich noch krank schreiben ??und wer schreibt das beschäftigungsverbot jeder sagt was anders :-(

 
16 Antworten:

Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von mf4 am 22.01.2014, 12:40 Uhr

Bist du denn krank bzw. dir geht es wegen der Schwangerschaft nicht gut? Dann ist Krankschreibung eine Lösung.
Wenn es aber der Job ist, der nicht zuträglich ist wegen Gefahren dann ist ein BV sinnvoll und dann sollte dein AG auch von der Schwangerschaft wissen.

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von M.S. am 22.01.2014, 12:42 Uhr

Ich habe es sofort gesagt, da es um die Sicherheit meines Kleinen ging!
Ausgestell hat mir das BV mein Chef undzwar sofort. Ich durfte, nachdem ich es gesagt habe, keine Sekunde mehr arbeiten.

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von sergen am 22.01.2014, 12:43 Uhr

Nein mir gehts gut *ich darf nicht arbeiten von meinem arbeitgeber da ist es gefährlich bin am flughafen tätig !

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von mf4 am 22.01.2014, 12:44 Uhr

dann kann das doch der AG regeln bzw. er verschafft dir eine andere Tätigkeit

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von sergen am 22.01.2014, 12:46 Uhr

Eine andere tätigkeit ist nicht möglich nicht erlaubt ! Also muss ich es ihm doch sofort sagen ;-(

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von Allison_Cameron am 22.01.2014, 12:50 Uhr

Hä? Wenn Deine Arbeit zu gefährlich ist, dann bekommst Du entweder ein gesetzlich geregltes BV (ist bei manchen Berufen so) oder Dein AG muss Dir eines ausstellen, das geht dann über die Berufsgenossenschaft. Und dann muss es Dein AG auch wissen, was ich ohnehin nicht verstehe, denn wenn Du nirgens anders eingesetzt werden kannst, musst Du ja schon mal mit Deinem AG darüber gesprochen haben oder woher weisst Du das dann?

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von M.S. am 22.01.2014, 12:51 Uhr

Also ich würde es sofort sagen.
Hab es ja auch direkt gemacht..ok, es war blöd, das es dann fast jeder schon wusste, aber die Sicherheit des Kindes geht vor.
Alles Gute

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von M.S. am 22.01.2014, 12:56 Uhr

Ach so, da fällt mir noch was ein (hat mich AC mit ihrem Beitrag gerade drauf gebracht ;.))

Bei den regelmäßigen Mitarbeiterbelehrungen haben uns unsere Chefs jedes Mal gesagt, wie wichtig es ist, das wir eine Schwangerschaft sofort bekannt geben. Da ein BV unumgänglich ist.

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von sergen am 22.01.2014, 12:57 Uhr

Okay dann vielen dank für eure hilfe dann melde ich es sofort * danke

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von wolke76 am 22.01.2014, 13:30 Uhr

Wenn dein FA dich schon darauf hinweist, dass du die SchwSch unbeding dem AG melden musst, damit das BV ausgesprochen wird, dann frage ich mich, warum du noch zögerst.

Es handelt sich sicherlich um ein BV, weil du einen die SchwSch gefährdenden Beruf ausübst. Dann ist nunmal der AG der ANsprechpartner. Der FA stellt es nur aus, wenn aus mediz. Gründen die Fortführung der Tätigkeit nicht möglich ist. Das scheint bei dir ja nicht der Fall zu sein.

Bei einer normalen Schwangerschaft ohne Komplikationen ist es auch NICHT möglich "sich krankschreiben" zu lassen. DAS entscheidet immer der Arzt, einfach mal so geht das ja nun auch nicht sondern nur, wenn wirklich eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung vorliegt.

Also, ab zum CHef und Bescheid sagen!

LG

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von keinnamemehrfrei am 22.01.2014, 13:31 Uhr

grundsätzlich in deinem fall muss es die firma aussprechen. im zweifel aber auch der gyn. aber warum willst du eine krankmeldung bevorzugen? für die firma wäre das BV sinnvoller und fairer, je früher du das meldest, desto eher dürfte er ersatz suchen. bei einer krankschreibung stellt er ja niemanden anderes ein. und im falle einer krankschreibung sollte man sich ja u.U. zu haus in die bude verkriechen um keine hunde scheu zu machen.

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von keinnamemehrfrei am 22.01.2014, 13:31 Uhr

grundsätzlich in deinem fall muss es die firma aussprechen. im zweifel aber auch der gyn. aber warum willst du eine krankmeldung bevorzugen? für die firma wäre das BV sinnvoller und fairer, je früher du das meldest, desto eher dürfte er ersatz suchen. bei einer krankschreibung stellt er ja niemanden anderes ein. und im falle einer krankschreibung sollte man sich ja u.U. zu haus in die bude verkriechen um keine hunde scheu zu machen.

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von wolke76 am 22.01.2014, 14:11 Uhr

Eine Krankschreibung wäre schlichtweg Betrug.

Für den AG ist ein BV nicht immer die Lösung der Wahl, da er das Entgelt in voller Höhe weiterzahlen muss. Kleinere AG bekommen es ersetzt, größere m.E. nicht. Bei einer Krankschreibung zahlt der AG nur 6 Wochen, danach die Krankenkasse. Dieser Zusammenhang darf bei der Aussprechung eines BV allerdings nicht ausschlaggebend sein.

Nicht nur die Fairness gegenüber dem AG, der natürlich wissen will wie und was er planen kann und muss, sondern und vor allem die eigene Gesundheit und die des Babys sollten Grund genug sein, beim Chef schnellstmöglich die Karten auf den Tisch zu legen. Denn nur wenn der Arbeitgeber weiß, dass jemand schwanger ist, kann er entsprechend Rücksicht nehmen.

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von keinnamemehrfrei am 22.01.2014, 15:08 Uhr

alle ag holen sich das Geld von der kk, nicht nur kleinere. sie will ja arbeiten sondern weiter per au zu Hais bleiben von daher besteht keine Gefahr für das Kind. ich bin jetzt stumpf davon ausgegangen das es einen Grund gibt Das sie eine AU bislang hat. in dem Fall ist es ja nicht betrug. aber wenn sich Krankheiten aus den fingern gesogen werden dann ist das natürlich betrug. aber davon war ich jetzt gutgläubig wie ich bin nicht ausgegangen :-D

wenn eine Frau x Fehlgeburten hatte und einfach keine Lust hat das der ganze Betrieb Bescheid weiß ab der 5.ssw und eh gerade ein Grund für die AU vorliegt, dann kann ich ein Stück weit den Gedankengang nachvollziehen. für eine gewisse Zeit. ganz sicher nicht Bis zur 12.ssw. naja und der Ersatz fürs Team ist für mich ja nun wirklich ein guter Grund die Karten auf den Tisch zu legen.

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von amicas, 22. SSW am 22.01.2014, 19:19 Uhr

Also es kann dich niemand zwingen das Beschäftigungsverbot auch anzunehmen. Dann arbeitest du auf eigene Gefahr. Wenn deine Arbeit aber wirklich gefährlich für das Baby ist, würde ich mir gar keinen Kopf machen und es sofort sagen.
Musst du entscheiden.
BV kann ein Arzt oder der AG schreiben
LG

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Re: beschäftigungsverbot ??

Antwort von Kicherl, 28. SSW am 23.01.2014, 11:57 Uhr

natürlich kann einen jemand "zwingen" das BV anzunehmen ...
Nämlich der Arbeitgeber, der Dich einfach freistellt oder auch der Frauenarzt der es ausspricht. Krank ist man nicht, daher wäre es Versicherungsbetrug wenn man als krank zu Hause ist, obwohl es eigentlich per BV sein muss. Da lehnt sich auch kein Arzt aus dem Fenster und schreibt einen krank, weil man es so lieber hätte. Ich persönlich verstehe auch den Grund nicht. Krank sein kommt doch definitiv schlechter beim Arbeitgeber an, als ein Beschäftigungsverbot.

Ein BV ist was ernstes, das IMMER einen gravierenden Grund hat. Und damit ist nicht zu Spaßen. Das wird von niemandem leichtfertig ausgestellt.
Welcher Arbeitgeber hat schon Lust einen Mitarbeiter zu bezahlen, obwohl er keine Leistung bringt. Das macht er nur weil er muss. Alleine diese Tatsache sollte einem zu denken geben.
Ich kann gar nicht nachvollziehen, wieso man ein BV nicht annehmen "will".
Man kann sich auch außerhalb der Arbeit sinnvoll beschäftigen.
Und ein schlechtes Gewissen braucht auch niemand haben. Es gibt nunmal Jobs die für Schwangere nicht geeignet sind und aus Basta.

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