Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von susiundstrolche am 07.03.2018, 11:29 Uhr

Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Hallo!

Hier sind doch immer viele, die beim Thema BV super informiert sind.
Was denkt ihr dazu?
Meine Freundin hat mich gebeten, mal nachzufragen.

Sie arbeitet in einem Job mit kranken Menschen und hatte in den vorhergehenden Schwangerschaften ein BV.

Jetzt nach Änderung des MuSchG muss ja der AG einen Ersatzarbeitsplatz anbieten bzw suchen. DAS wäre gut möglich, indem sie nur Büroarbeit erledigt. Wäre gar kein Problem.

Der AG schickte sie aber ins BV, weil er sie für Ihre eigentliche Arbeit nicht mehr einsetzen kann und sie dort fehlt und ersetzt werden soll.
Er lässt sich da auch nicht umstimmen. Meine Freundin würde gern arbeiten.

Diese Vorgehensweise ist doch nicht rechtens, oder?

Kann der Schwangeren daraus ein Nachteil entstehen? (dass sie etwas zurückzahlen muss o.ä)
Sie muss sich jetzt fügen und will auch nicht zur Gewerbeaufsicht o.ä., weil sie das den Job kosten wird.

Dankeschön für euren Rat schon vorab.

VlG

 
20 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Keksraupe am 07.03.2018, 11:50 Uhr

Wenn der AG sagt er hat genug Leute fürs Büro, so kann er sie natürlich ins BV schicken. Wenn z.B. Jeder der Fachkräfte 20% Büro macht und sie plötzlich 100% und dafür die anderen gar nicht mehr (also 4 von denen) geht das auch nicht, weil die ja auch ihre Sachen dokumentieren müssen oder Pläne schreiben müssen.

Ausschließlich Büro ohne Patientenkontakt ist in der Pflege z.B. Sehr schwierig, wie soll sie denn dann mit denen kommunizieren?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Meyla am 07.03.2018, 11:58 Uhr

Bei mir sieht es genau so aus. Da muss sie halt durch...

Natürlich kann man sagen "sie kann jawohl ins büro"!
Und wie soll er das managen wenn mal 3, 4, 5 schwanger sind? Manche kriegen BV, andere müssen sich die paar bürotätigkeiten die für eine hier ungelernte Kraft anfallen teilen? Das wird nix.

Mein AG hat sich viel Zeit genommen und mir das super erklärt. Wie viele im Schnitt schwanger sind, welche stellen er nutzen kann usw.
Ergebnis: es dürfen pro Station 0,75 Frauen schwanger sein damit er keine ungerechtigkeiten beim BV aufkommen lässt. Zudem muss er dann die Arbeitszeiten stark abändern weil er nicht rechtfertigen kann, das diese PK 8 stunden am Tag papiere macht, obwohl das ja sonst nebenbei erledigt werden konnte.
Kann er nicht gewährleisten. Also gibt es ein generelles BV für Pflegekräfte bei uns.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Herbstlaub123 am 07.03.2018, 13:36 Uhr

Wenn er es ordentlich begründen kann, dann ist das schon ok so. Sie muss auch nix zurückzahlen. Sie bekommt ja ihr normales Gehalt weiter. Das mit dem Ersatzarbeitsplatz war auch schon vor der Änderung des MuSchG so. Wenn der Grund in der Arbeit liegt, dann Ersatzarbeitsplatz, sonst BV. Wenn der Grund in der Gesundheit der Mutter oder des Babys liegt, dann BV vom FA. Das war schon immer so.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Nenilein am 07.03.2018, 14:33 Uhr

Ich musste auch ins bv, obwohl es bestimmt Arbeit im Büro gegeben hätte. Aber wo soll das hinführen? Letztes Jahr wurden 4 Kolleginnen schwanger, alle aus einem anderen Bereich. Wo hätten die alle hin gesollt? Mein Arbeitgeber hat einfach geregelt, dass Schwangere direkt ins bv müssen.
Ja, das muss sie so hinnehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von mellomania am 07.03.2018, 14:55 Uhr

ich würde diese frage ins rechtsforum stellen. es gibt nämlich die neue regelung, dass der AN nicht ins bv gehen muss wenn er nicht will. wie der AG das dann regeln muss weiß ich allerdings nicht. daher frag bei frau bader nach. die kennst sich am besten aus

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von QueenMum am 07.03.2018, 15:04 Uhr

Der Arbeitgeber ist zwar in der Pflicht eine Ersatzstelle zu suchen/schaffen aber nur dann, wenn er diese auch zusätzlich schaffen kann. Mit : ich setz Sie einfach mal ins Büro, geht es meistens garnicht so einfach. Da kann auch kein Gesetz etwas dran ändern, denn er muss ja im Sinnes des Betriebes und seiner Angestellten handeln und wenn z.B. dadurch ein anderer Platz gefährdet wäre ist es nicht durchsetzbar. Ich kann ja auch nicht auf der Arbeit Leute entlassen weil jemand schwanger ist und einen andere Stelle benötigt wird, welche aber real nicht da ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

quelle

Antwort von mellomania am 07.03.2018, 18:33 Uhr

https://www.ahs-kanzlei.de/2017/09/aenderungen-mutterschutzgesetz-20172018/

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Hannah79 am 07.03.2018, 20:45 Uhr

Hallo,

rechtens ist das nicht. Aber in der Praxis natürlich auch nicht immer sinnvoll dagegen vorzugehen. Leider.

Der Arbeitnehmerin entsteht dadurch kein Nachteil (außer natürlich dass sie ungewollt zuhause herumsitzt, was ja durchaus auch belastend sein kann). Den Frauenärzten könnte es bei einem zu Unrecht ausgesprochenem BV passieren, dass sie was zurückzahlen müssen, nicht aber der Patient/Arbeitnehmer. Um mich komplett abzusichern würde ich das ganze nochmal per E-Mail anfragen, im Sinne von, "gibt es wirklich keine Möglichkeit in eine Beschäftigung im Büro zu wechseln statt eines BV? Ich würde gerne noch arbeiten". Dann hat sie eine schriftliche Antwort vom Arbeitgeber. Beziehungsweise kann nachweisen, dass sie wollte aber nicht durfte. Somit könnte allerallerhöchstens der Arbeitgeber finanziell herangezogen werden. Aber auch das ist vermutlich eher unwahrscheinlich, wo kein Kläger da kein Richter.

LG,
Hannah

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Sibiana am 07.03.2018, 20:59 Uhr

Also irgendwie verstehe ich das alles nicht! Bei mir ist es genau andersherum! Arbeite auch in der Pflege, würde gerne auch ins BV gehen, mein Arbeitgeber würde mich da auch am liebsten hinschicken, sagt aber, er habe da gar keine Möglichkeit mehr wegen dem neuen Gesetz!
Jetzt sagt ihr, dass ihr in BV gehen müsst!!! Also besteht ja immer noch die Möglichkeit dazu!?! Weiss nicht warum es bei manchen geht und bei anderen wieder nicht!
LG sibiana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Nenilein am 07.03.2018, 21:08 Uhr

Das stimmt nicht, der Arbeitgeber darf selbst beschließen, ob er ein BV ausspricht oder nicht. Wenn er ihr keine andere Stelle anbieten kann wird er das eben tun, wie hier geschehen.
Daraus hat niemand Konsequenzen, der Arzt ist in der Geschichte eh komplett außen vor.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von mellomania am 07.03.2018, 21:33 Uhr

das ist ganz einfach
frau wird schwanger, arbeitet bei einem arbeitsplatz, der eventuell nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht. hat sie MEDIZINISCHE Beschwerden, die nicht kurzfristig über eine krankschreibung abgedeckt werden können (wie übelkeit, die nämlich vergeht) sondern z.b vorzeitige wehen, DANN macht der arzt ein BV.
und nur dann.
der AG ist verpflichtet zu gucken, ob er einen andren arbeitsplatz hat wenn z.b. immunitäten nicht vorhanden sind (bie manchen BV bis ende 20. SSW). WENN der AG die gefährdungsbeurteilung gemacht hat, und einen andren arbeitsplatz oder andre arbeit hat, dann MUSS die schwagere diese annehmen und kann NICHT ins BV. sie erhält ja schließlich lohn. dein AG hat recht, er darf dich nicht ins BV schicken, wenn er andre arbeit hat. auch rechnungen schreiben, administrativ im büro etcpp. er muss dir diese arbeit geben und du musst diese annehmen. willst du nicht, musst du kündigen. WENN der AG aber, wie oben, KEINE andre arbeit HAT, dann schickt er ins BV. auch wenn die AN das nicht möchte. ich würde es schriftlich machen, damit alles in trockenen tüchern ist.
ob du ins bv willst, steht dir nicht zu zu entscheiden. du erhälst lohn, also musst du arbeiten. so einfach ist das. wenn du nicht arbeiten magst, kannst du gerne kündigen. aber bv entscheidet entweder der AG oder arzt, wenn es medizisch indizierte gründe gibt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Hannah79 am 08.03.2018, 1:07 Uhr

Dass der Arzt außen vor ist weiß ich. Aber es wurde halt geschrieben, dass es eigentlich die Möglichkeit gäbe ins Büro zu wechseln, der Arbeitgeber das aber nicht möchte weil er für die ursprüngliche Stelle jemand neues einstellen (und bezahlen) muss. Da liegt der Verdacht schon nahe, dass es für den Arbeitgeber günstiger ist das Ausfallgeld für das BV durch die Kasse zahlen zu lassen statt zweimal Gehalt für einen Bürojob, der auch anderweitig erledigt werden kann. Das ist schade und wenn es tatsächlich ausreichend Büroarbeit gäbe und die Möglichkeit die Arbeitnehmerin risikolos zu beschäftigen dann wäre das meiner Meinung nach eben nicht rechtens. Abschließend beurteilen kann man das ohne direkte Informationen der tatsächlichen Gesamtsituation vor Ort natürlich nicht.

LG,
Hannah

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Meyla am 08.03.2018, 9:45 Uhr

Ich würde gern...

Das ist nun aber kein Wunschkonzert. Die meisten möchten gerne Geld erhalten ohne arbeiten zu gehen. So funktioniert die Welt nur leider eben nicht.

Ich komme auch aus der Pflege und würde sofort wieder los turnen wenn ich könnte... Ich bin schwanger und nicht krank oder im heiligenstatus....

Was ist an monatelangem rum sitzen so erstrebenswert???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Sibiana am 08.03.2018, 10:02 Uhr

Schon alles klar, ihr müsst das nicht falsch verstehen, es geht nicht um das "nicht" arbeiten! Bin in meiner letzten Schwangerschaft auch freiwillig arbeiten gegangen obwohl ich BV bekommen hätte, ich liebe meine Arbeit! Jetzt habe ich aber ein 19 Monate altes kleinkind! Mein Mann arbeitet unter der Woche 350 km entfernt und kommt nur am Wochenende! Die Schwiegermutter durch die wir jetzt die Betreuung geregelt haben fällt nun auch aus! Es hat hier also absolut nichts mit rumsitzen und nichts tun zu tun!!! Aber ist ja euer gutes Recht mich zu verurteilen! Habe nur gefragt, weil mein AG ständig sagt er möchte mir BV geben und hier eben viele davon berichten! Habe keinen anderen Platz bekommen arbeite ganz normal auf meiner Station weiter!

LG sibiana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Meyla am 08.03.2018, 11:05 Uhr

Wenn auf deiner Station genug Möglichkeiten vorhanden sind das du, ohne Kollision mit dem MuschG arbeiten kannst spricht da ja auch nichts gegen. Wären meine Immunwerte besser gewesen hätte ich das auch machen können.

Das du nun ein zweites Kind bekommst ist ja aber auch irgendwo dein Wille gewesen.... dein Mann arbeitet ja nicht plötzlich weit weg und wenn die Kinderbetreuung von einer Einzelperson abhängig gemacht wird kann sowas immer schief gehen... das ist alles kein grund für ein BV.

Du könntest höchstens mal deine Tätigkeiten Revue passieren lassen und gucken ob sie auch wirklich mit dem MuschG übereinstimmen. Wenn das nicht der Fall ist könnte man darüber etwas machen.

Beispiel Umgang mit potenziell infektiösen Material wie Spitzabfälle, Lagerung und Verarbeitung von Proben, heben, bücken, Gewichte die gehoben werden müssen etc.,
Liegemöglichkeiten.....

Wenn dein AG ein BV aussprechen WILL kann man es versuchen. Wobei ih auch außerhalb dessen auf die Einhaltung bestehen würde. Kliniken sind schwanger kein pappenstiel, ist schließlich kein Schreibtisch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Sibiana am 08.03.2018, 11:16 Uhr

Ja stimmt, das meine Situation mein Problem ist und kein Grund für ein BV!!! Das weiss ich auch! Will damit nur sagen, dass mir das BV sehr entgegen gekommen wäre

Wenn ich wirklich all das nicht mehr machen würde, was ich nicht machen darf, würde ich fast nur noch rumsitzen und meine Kollegin würde sich bedanken da wir oft nur zu zweit in einer Schicht arbeiten und ich hätte ein schlechtes Gewissen!! Ja das Leben ist kein Wunschkonzert! Aber ich bin auch keiner der nur jammert, irgendwie geht alles ! Wollte hier nur nachfragen wie es bei den anderen ist!
LG sibiana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Meyla am 08.03.2018, 14:58 Uhr

Wenn du Dinge machst die du nicht darfst.... ohne dich angreifen zu wollen: selber schuld. Du bräuchtest das BV privat dringend, hast deine gute steilvorlage und nützt sie nicht.

Kollegen hin oder her. Das ist dein ARBEITSPLATZ. Der dient dem Zweck dein Leben und das seiner Familie zu verschönern, sie zu ernähren. Den hast du doch nicht weil du irgendwo Freunde suchen musstest. Die personelle Situation der Station darf nicht dein persönliches Problem sein. Du bist Krankenschwester (?)
Und kann kaum etwas passieren wenn wir uns unseres Wertes bewusste werden. Da würde ich keine Sekunde Fackeln und bei der PDL auf der Matte stehen! Mein Baby für deren knauserei gefährden?

Im Leben nicht! Gott sei dank sieht meine PDL das auch genau so. Meinen Kollegen habe ich es deutlich aber freundlich gesagt. Und keiner dort war mir böse. Was sie hinter meinem rücken reden? Na das kann ja nur meine Heckseite hören und die bitte ich doch eher selten um Rat...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

aber das private leben muss dem AG egal sein wenn

Antwort von mellomania am 08.03.2018, 19:45 Uhr

es um ein bv geht. das ist ihr eigenes privates problem wie sie ihr kind betreut. wenn der AG arbeit für sie hat, dann muss sie die machen. wird schon passen. auch wenn ihr das bv gelegen gekommen wäre damit sie ihr kind betreuen kann weil keine hilfe privat da ist, kann das dem AG doch egal sein. ist ja nich sein aufgabe ihr deswegen ein bv zu geben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Meyla am 08.03.2018, 20:07 Uhr

Nein, tut es nicht. Lies dir mal ihre letzte Antwort durch.

Sie arbeitet auf einer unterbedetzten Station und verrichtet nach ihrer Aussage aus Solidarität ihrer Kollegin gegenüber permanent Tätigkeiten die sie nicht machen dürfte. Weil sie als Pflegekraft eingesetzt wird. Das hat nix mehr mit ihrem privaten Problem zu tun.
Damit sowas nicht passiert wird man bei uns ins BV geschickt. Kann eine Station eine schwangere NICHT so beschäftigen das sie und das Baby sicher sind und es gibt keine Alternativen dann MUSS man ein BV aussprechen!
Hier ist es natürlich schade das sie einfach spurt statt den Rücken grade zu machen und zu sagen das sie sich das nicht gefallen lässt. Sehr schade. Ich würde das, um mein ungeborenes vor Schäden zu bewahren, nicht mit mir machen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot zu Unrecht, Frage für meine Freundin

Antwort von Sibiana am 08.03.2018, 21:45 Uhr

Oje! Tut mir leid, dass daraus jetzt eine grosse Diskussion entstanden ist, ich war ja nicht mal die Fragestellerin Hier! ! Dadurch ist die eigentliche Frage etwas untergegangen! Ihr habt recht, es sind alles meine Probleme, das ist mir schon klar!!Habe momentan sowieso Urlaub, danach werde ich nochmal das Gespräch mit meinem Arbeitgeber suchen und dann hoffentlich noch eine gute Lösung finden um die gut drei Monate bis zum Mutterschutz noch sicher über die Bühne zu bringen im Wohle meines Babys! Danke und allen noch eine problemlose Schwangerschaft!

LG Sibiana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft

Krankengeld...Ss.. Beschäftigungsverbot.. Krank....

Hallo vielleicht kennt sich jemand aus bzw hatte jemand diesen Fall da ich leider nichts finde... Es sind soviele fragen Ich war seit November Krank geschrieben wegen einer OP an der Schulter... jetzt bin ich Schwanger ...

von Leo21, 8. SSW 05.03.2018

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Teilzeit Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen, kennt sich jemand von euch mit dem Teilzeit Beschäftigungsverbot aus? Ich arbeite Vollzeit im Büro als Buchhalterin.. Allerdings merke ich seit ein paar Wochen einfach das mir die 39 Stunden Woche zu viel wird ...

von xsunnyx 01.03.2018

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

Hallo, meine Gyn hat mir das Beschäftigungsverbot nicht gegeben. Angeblich habe sich die Gesetzeslage seit zwei Jahren geändert und sie dürfe das daher nicht mehr ausstellen wenn es unter anderem auch Gründe hat die in der Arbeitssituation liegen. Eine Freundin von mir ist ...

von Hannah79, 12. SSW 23.01.2018

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

hallo ihr lieben, ich bin in der 11ten SSW und arbeite im einzelhandel. wir haben in unserer filiale eine neue leitung bekommen, die mich loswerden will. ich passe ihr einfach nicht und das belastet mich sehr. zudem stehe ich jeden tag acht stunden durchgehend und stehe in der ...

von christina9393 27.11.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

Hi ihr lieben ich bin jetz und der 6 ssw und abreite in der Krippe mit Kindern von 1 bis 6 Jahren. Zurzeit bin ich freigestellt da der Betriebs Arzt erst feststellen muss ob ich gegen zytomegalie immun bin, bin ich das nicht bekomme ich ein beschäftigungsverbot. Ich hatte erst ...

von Angel1309 19.11.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen Und zwar liegt mir etwas auf dem herzen und würde gerne eure meinung hören oder meine frage beantwortet haben.. Und zwar hatte ich leider in der 36 ssw eine stille geburt das war sehr schlimm den wer denkt schon das so kurz vor der geburt noch etwas ...

von Babygluck1234 29.08.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Hey ihr lieben, Ich habe ein Riesen großes Problem. Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus. Denn ich bin ratlos. Ich kriege keine Unterstützung vom Amt und von der Krankenkasse weil mein Arbeitsvertrag vor dem Mutterschutz beendet wurde und ich ein generelles ...

von Sara199 29.08.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot und befristeter Vertrag

Hallo zusammen. Ich bin aktuell in der 12 Woche der AG weiß noch nichts. Mein Vertrag ist bis 30.11.18 befristet. Stichtag ist der 19.2.18 Wer würde was und wie lange zAhlen ? Bekomme ich bei einem BV bis zur Geburt dann volles Gehalt und nach der Geburt dann Elterngeld ...

von Mf2016 06.08.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot wegen Psyche

Hallo ihr Lieben :) Ich werde meinen Arzt im nächsten Termin auf ein Beschäftigungsverbot ansprechen, wegen seelischer Probleme aufgrund meiner Arbeit (Büro). Ich habe einen befristeten Vertrag bis Februar 2018, der auch nicht verlängert wird. Ich habe sozusagen also nichts zu ...

von Imanila 26.07.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Bin seit der 9.ssw krank geschrieben wegen leichten Blutungen, höchstwahrscheinlich durch Stress und langes stehen auf Arbeit verursacht. Meine Fä rät mir jetzt zum BV aufgrund der Arbeitsbedingungen, sie kann es mir aber nicht ...

von Voegelchen86 30.05.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.