Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Jara, heute noch 28. SSW am 19.02.2007, 16:57 Uhr

Beschäftigungsverbot- welche Konsequenzen?

Hallo zusammen!

Nachdem ich letzte Woche ein paar Tage im Krankenhaus verbringen musste wegen des Verdachts auf vorzeitige Wehen, hat mir mein Arbeitgeber ab morgen ein Beschäftigungsverbot erteilt (verschiedene Umstände).
Was bedeutet das denn jetzt für mich finanziell?
Hätte bis zum Urlaub/MuSchu noch drei Wochen zu arbeiten gehabt. Bekomme ich normal das Gehalt?

Bin gerade noch etwas durcheinander...

Viele Grüße

 
5 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot- welche Konsequenzen?

Antwort von nici26, 39. SSW am 19.02.2007, 17:05 Uhr

Hallo,

ja du bekommst ganz normal dein Gehalt weiter, evtl. kein Fahrgeld mehr, falls du es vorher bekommen hast.
Ich wurde in der 13. Woche freigestellt,weil ich dort nicht mehr arbeiten durfte (Zahnarzt)und habe bis Januar ganz normal mein Gehalt bekommen und nun das MuSchGeld.
Genieße die freie Zeit.
Gruß Nicole

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot- welche Konsequenzen?

Antwort von alea23, 23. SSW am 19.02.2007, 17:26 Uhr

Bei mir ist es genauso. bin auch seit Anfang Februar befreit und bekomm mein Gehalt bis zum Mutterschutz weiter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besch�ftigungsverbot- welche Konsequenzen?

Antwort von Lena_1977, ET + 5. SSW am 19.02.2007, 17:33 Uhr

Ich wußte gar nicht das der AG auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Würde nicht eine normale Krankmeldung für die nächsten Wochen reichen ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot- welche Konsequenzen?

Antwort von nanni76, 34. SSW am 19.02.2007, 18:13 Uhr

also ein bEschäftigungsverbot kann Dir nur der FA ausstellen. Nicht dein Arbeitgeber. Ich würde an deiner stelle nochmal nachfragen, ob er dich bei voller bezahlung freistellt.
Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beschäftigungsverbot- welche Konsequenzen?

Antwort von tims.mama am 19.02.2007, 18:21 Uhr

soweit ich weiß darf der arbeitgeber ein beschäftigungsverbot aussprechen ist auch glaub ich seine plicht. ich durfte nicht mehr als 4 stunden (vom arbeitgeber aus) am tag arbeiten hab aber mein volles gehalt bekommen obwohl ich laut arzt hätte länger arbeiten dürfen.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.