Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Liv79, 32. SSW am 27.03.2008, 10:50 Uhr

Beschäftigungsverbot und Elternzeit beantragen?!?

Hallo zusammen!

Wollt mal nachfragen wer von euch ein Beschäftigungsverbot hat und keinen guten Draht zu seinem Arbeitgeber? Bei mir ist es so, und ich mache mir nun Gedanken wie ich das alles mache mit der Elternzeit beantragen usw. Mein Chef ist bei uns hier im Dorf (ebenso die Firma) und ich will auf jeden Fall den mündlichen Kontakt zu diesem A.... meiden. Wie macht ihr das mit der Elternzeit. Was gehört in so ein Schriftstück rein?
Vielen Dank für eure Antworten!

LG
Olivia

 
5 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot und Elternzeit beantragen?!?

Antwort von Schnecke2007, 13. SSW am 27.03.2008, 10:57 Uhr

Hallo,

also ich hätte nur geschrieben, das ich die Elternzeit von.... bis.... beantrage!

Ich kann dir da nicht so wirklich helfen, hab das mündlich gemacht.

Beschäftigungsverbot, macht doch der Arzt schriftlich und das kannst du zur Firma schicken, so war es bei mir!!

Lg

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Re: Beschäftigungsverbot und Elternzeit beantragen?!?

Antwort von LisaKF, 33+2. SSW am 27.03.2008, 11:15 Uhr

JUHU,
ich mal wieder...
Habé auch seit nov ein Beschäftigungsverbot bekommen... Daher auch der Kontakt zum AG nicht so toll...
Leider muss ich nächste Woche noch mal rein, Schlüssel abgeben und noch ein paar Dinge von mir holen. Aber ich habe diese Woche schon mal den Wisch abgeschickt, wegen Elternzeit.

**********************************

ANTRAG AUF ELTERNZEIT

Sehr geehrte Frau ... ,
hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind, voraussichtlicher errechneter Geburtstermin 13.05.08,
vom letzten Tag des Mutterschutzes bis Vertragsende 31.08.08. (Hab nur nen Jahresvertrag, du müsstest halt 2 bzw 3 jahre dann hinschreiben... weist schon, oder)

Bitte senden Sie mir eine kurze Bestätigung über die Elternzeit. Eine Kopie der Geburtsurkunde wird nachgereicht, sobald diese vorliegt.

Bei Fragen erreichen Sie mich unter folgenden Telefonnummer: ......

Mit freundlichen Grüßen,
Lisa K

*****************************

Hoffe ich kann dir damit helfen...

Lg Lisa

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Re: Beschäftigungsverbot und Elternzeit beantragen?!?

Antwort von Anscha am 27.03.2008, 11:20 Uhr

Die Elternzeit mußt Du ja erst nach der Geburt des Kindes schriftlich beantragen (innerhalb von 14 Tagen).
Vorher hast Du ja gar keine genauen Daten und die Elternzeit beginnt ja erst nach Ablauf des Mutterschutzes.

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beantragt werden muss die elternzeit gar nicht

Antwort von two_kids am 27.03.2008, 11:34 Uhr

du musst sie nur "mitteilen".

wenn du konflikten aus dem weg gehen möchtest, denke dran, dass du dich gleich für die ersten beiden jahre festlegst. nimmst du nur ein jahr, kann der arbeitgeber die verlängerung ablehnen.

lg two_kids

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Re: beantragt werden muss die elternzeit gar nicht

Antwort von annett23, 32. SSW am 27.03.2008, 11:40 Uhr

also ich hab es so gemacht in der ersten SS. Ich hab schon vor der Geburt einen Brief geschrieben und Elternzeit im Voraus, direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist, beantragt. Und als ich dann entbunden habe, hab ich dann das genaue Geb. Datum und bis wie lange ich die Elternzeit nehme, rein geschrieben.

lg annett

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