Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dinchen! am 24.04.2014, 14:01 Uhr

beschäftigungsverbot gehalt

Hallo ihr lieben,
Hab mal an alle eine frage die auch im schichtdienst sind bzw auch schichtzulagen bekommen /haben. Ich habe jetzt zwei Gehälter als beschäftigungsverbot bekommen und jedes mal nur mein vertraglich festgehaltenes bruttogehalt. Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass man das Gehalt der letzten drei monate vor Eintritt des Beschäftigungverbots bekommt. Das heißt für mivh wenn ich zb immer mit Schichtzulage über 1700 netto hatte (zum beispiel) kann ich nicht aufeinmal im beschäftigungsverbot nur 1500 bekommen ? Oder darf man die Schichtzulagen nicht mit berucksichtigen?
Lg

 
26 Antworten:

Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von keinnamemehrfrei am 24.04.2014, 14:09 Uhr

doch die musst du auch kriegen. wird aber gesondert berechnet und dauert deshalb vielleicht noch. ich habe eine extra Ausstellung über zusatz-zahlungen erhalten von den letzten drei Monaten (nachtzuschläge, wochenendarbeit, schicht- und intensivzulage.......). das wird gedrittelt und auf das eigentliche entgelt bezahlt. frag einfach noch mal nach ob das vergessen wurde oder in Arbeit ist.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von love14, 25. SSW am 24.04.2014, 14:09 Uhr

Nein, es gibt nur das tarifliche Gehalt, ohne Schichtzulage. So kenne ich das zumindest. Falls du dir aber unsicher bist, kannst du bei deiner Krankenkasse nachfragen.

LG Gina

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von KesseLady, 17. SSW am 24.04.2014, 14:10 Uhr

Hallo.
Ich selbst bin zwar nicht im Schichtdienst, aber ich erhalte
das volle verträglich geregelte Gehalt.
Hab eine im Bekanntenkreis und bei ihr gab's keine Regelung
mit letzten 3 Monaten. Sie bekam auch nur das vertragliche Grundgehalt.

Lg

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von keinnamemehrfrei am 24.04.2014, 14:12 Uhr

das ist gesetzlich festgelegt das du das bekommst!

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von anri2810, 5. SSW am 24.04.2014, 14:13 Uhr

Du bekommst auf alle Fälle nur dein Bruttogehalt laut Vertrag. Du bekommst keine Schichtzulagen, warum auch?..Und das hat nix damit zu tun, was du die letzten 3 Monaten vor BV bekommen hast.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von keinnamemehrfrei am 24.04.2014, 14:14 Uhr

Blödsinn! Wenn man regelmäßige zulagen erhält, darf man durch das bv keinen Nachteil erleiden!!!

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von Olis Mama am 24.04.2014, 14:15 Uhr

Hallo!

Ich habe mein tarifliches Gehalt bekommen und von der Bereitschaftsdienstzulage anteilig auch etwas .Frag doch mal beim AG nach!

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von anri2810, 5. SSW am 24.04.2014, 14:16 Uhr

Dann zeig mal das Gesetz her. Es ist richtig, dass die Schichtzulagen beim Mutterschaftsgeld mit angerechnet werden ( die letzten 3 Monate), aber nicht wenn man ins BV geht.. Jedenfalls wäre mir das neu

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von keinnamemehrfrei am 24.04.2014, 14:17 Uhr

achso es gelten die drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft nicht vor beginn des bv. ruf bei deiner Kasse an. der Käse hier stimmt nicht.

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@keinnamemehrfrei

Antwort von anri2810, 5. SSW am 24.04.2014, 14:23 Uhr

Okay, ich nehme alles zurück. Hab mich mal belesen und du hast Recht. Der AG muß das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt bezahlen. Sorry

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Ich kann Keinnahmemehr frei nur zustimmen

Antwort von Melli2901 am 24.04.2014, 14:23 Uhr

Bei mir war es auch so

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von Eva88, 28. SSW am 24.04.2014, 14:33 Uhr

Also ich bin von Anfang an im BV und dass das 2. mal und ich habe bis jetzt immer das Grundgehalt bekommen, also ohne Schicht- Feiertag- oder sonstigen Zulagen! Wenn man nen Monat einen Feiertag arbeitet bekommt man ja auch keine Zulagen...!
Liebe Grüße

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nur das vertraglich geregelte Grundgehalt ohne Schichtzulagen

Antwort von Schlumpfinchen1980, 27. SSW am 24.04.2014, 14:57 Uhr

bekommst du im BV. Es gibt doch keinen Gund das dir Schichtzulagen zustehen würden.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von Dinchen! am 24.04.2014, 15:15 Uhr

Danke für die vielen Antworten. Bin mir jetzt aber immer noch nicht ganz sicher was jetzt stimmt. Mein Arbeitgeber kann mir im Moment nicht weiterhelfen bei der Frage die hatten den fall wohl noch nicht. Komisch

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von wolfsfrau am 24.04.2014, 15:30 Uhr

So sieht es aus:
(Gefunden über Google, "Hauffe"...irgendwas, damit arbeiten wir im öffentlichen Dienst)

Positionsbezogene Zulagen

Zulagen, die an die berufliche Position der Arbeitnehmerin anknüpfen müssen auch während des Beschäftigungsverbots fortbezahlt werden. Hier sind zum Beispiel

Zulagen für eine längere Betriebszugehörigkeit,
eine besondere berufliche Qualifikation
oder eine Leitungsfunktion gemeint.

Die Zulagen sind auch dann fortzuzahlen, wenn die Arbeitnehmerin schwangerschaftsbedingt nicht mehr auf der ursprünglichen Position (zum Beispiel Kabinenchefin im Flugzeug) eingesetzt werden kann.



Leistungsbezogene Zulagen

Zulagen, die an die tatsächliche Leistungserbringung anknüpfen, müssen dagegen nicht fortbezahlt werden. Damit sind zum Beispiel

besondere Erschwerniszulagen,
Nachtzulagen,
Schmutzzulagen
oder die Journaldienstzulage im Fall der österreichischen Ärztin gemeint.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von keinnamemehrfrei am 24.04.2014, 15:32 Uhr

was machst du denn beruflich wenn ich mal fragen darf?

regelmäßige Zahlungen von zulagen (das gilt sogar für provisionen) müssen in die Berechnung einfließen. wenn es mal einen verkaufsoffenen Sonntag gibt dann ist das nicht regelmäßig und wird somit nicht berechnet. Krankenpflegepersonal das regelmäßig am schichtdienst teilnimmt bekommt aber die zulagen weil es einfach Teil des gehaltes ist. sonst frag bei fr bader im rechtsforum. aber auch da musst du dazu schreiben was du machst.

lass dich nicht von Leuten verunsichern die es noch nie betroffen hat!

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von keinnamemehrfrei am 24.04.2014, 15:38 Uhr

http://www.experto.de/b2b/personal/mutterschutzlohn-und-mutterschaftsgeld.html

Der Mutterschutzlohn entspricht dem Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiterin. Neben dem Gehalt gehören hierzu:

Akkord-, Prämien- oder Zeitlohn,

Bedienungsgeld im Gaststättengewerbe, nicht aber das freiwillige Trinkgeld der Gäste,

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (also das Entgelt, das Sie an Ihre Mitarbeiterin in dem für die Berechnung des Mutterschutzlohns maßgeblichen Zeitraum von in der Regel 13 Wochen oder 3 Monaten wegen Krankheit gemäß §§ 3, 4 Entgeltfortzahlungsgesetz gezahlt haben), Feiertagslohn (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz),

Provisionen, die allein oder neben einem Festgehalt gezahlt werden, 

Sachbezüge in Höhe des wirklichen Werts, die Ihre Mitarbeiterin wegen eines Beschäftigungsverbots nicht in Ihrem Betrieb entgegennehmen kann (Essensmarken, Kantinenzuschüsse usw. bleiben jedoch unberücksichtigt),

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, sofern solche Arbeiten im Bezugszeitraum regelmäßig geleistet werden. Gelegentliche Arbeitsleistungen können Sie somit außer Betracht lassen,

Urlaubsentgelt,

Zulagen wie Sozial-, Leistungs-, Gefahren- und Alterszulagen.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von MichaW86, 15. SSW am 24.04.2014, 16:29 Uhr

Arbeite auch im 3-Schicht-System und hab von Beginn an ein BV. Auch laut Krankenkasse ist es so, dass einem nur der Grundgehalt zusteht. Das einzige was zusätzlich weiterbezahlt wird ist das Weihnachts- und Urlaubsgeld

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von Olis Mama am 24.04.2014, 16:52 Uhr

Mmhhh...dann bescheißt hier jemand wen .

In meiner ersten SS habe ich ja teilweise noch gearbeitet,und da hatte ich erst auch keine BD-Zulage bekommen,bis mir eine Kollegin sagte,dass die mir ZUSTEHT!Also bin ich in die Personalabteilung und habe das geklärt...freilich stand mir das zu und ich habe es nachgezahlt bekommen (geht aber nur bis 6 Monate nach Feststellung der SS die Nachzahlung) und ich war da schon im 5.Monat (Glück gehabt)!
Freiwillig schenken die einem nichts,man muss schon wissen,was einem zusteht.
In meiner 2.SS (BV ab Herzschlag des Kindes) habe ich wie gesagt mein Gehalt bekommen und von den BD-Zuschlägen und anderen Zuschlägen anteilig!Ich habe sogar Weihnachtsgeld bekommen!Obwohl das wirklich nicht mit reinfällt...hier war mein AG sehr nett .

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von Olis Mama am 24.04.2014, 16:59 Uhr

Die hatten den Fall noch nicht?
Was arbeitest du denn?

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von Schokonuss87, 27. SSW am 24.04.2014, 17:17 Uhr

Also eine Bekannte von mir hat trotz BV Schichtzulagen bekommen.Teilw.meinte sie das die Schichtzulage erst später kommt.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von meijen am 24.04.2014, 20:34 Uhr

Hey ich kann nur mal von meiner ersten ss berichten.ich hatte ein bv .es ging bei mir alles übern anwalt war recht kompliziert weil ich gekündigt wurde und auf grund der ss mussten sie mich wieder einstellen...

Ich habe alle paar monate eine provi bekommen.die wurde mit eingerechnet.es ist das gehalt entscheident was du die letzten drei monate vor bv bekommen hast, also der durchschitt der drei monate.

Ich habe die info von meinem bruder (angehender steuerberater) bekommen also der hat eine kollegin gefragt die für lohnbuchhaltung zuständig ist.

Ich habe mehr gehalt im bv bekommen als sonst durch dem durchschnitt der drei monate.wollte es abklären warum weil ich angst hatte das die das zurück haben wollen.da ich ja stress mit meinem ag hat.ich dachte es ist ein versehen.

Auch die krankenkasse konnte mir nichts dazu sagen nur mein bruder und eine angestellte vom anwalt die total nett war und die gesetze und bücher gewälst hat für mich.selbst der anwalt wusste es nicht genau.er meinte das ist so speziell das brauch er zeit um das raus zufinden.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von 3ns, 6. SSW am 24.04.2014, 21:20 Uhr

Ganz ehrlich man kann das alles googeln ! Es steht einem der Durchschnittsnettolohn mit üblichen Zuschlägen zu. Und jeder sollte es sich wert sein das auch einzufordern ! Ich arbeite zb nur Nacht wenn sie mir nur mein Grundgehalt geben fehlt mir ein drittel meines Lohnes. Da mein Elterngeld nach den letzten 12 Monaten vor der Entbindung gerechnet wird hätte ich dann mal eben nur noch den Mindestsatz bei 65% und warum ? Weil ich unsere Kassen in Zukunft aufbessere und Nachwuchs bekommen. Ich finde auch das es in der HInsicht zu viel falsche Bescheidenheit aller: Oh ich mache ja nix ist ja nett das ich überhaupt was bekomme.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von Christine70 am 25.04.2014, 9:11 Uhr

kommt drauf an was im arbeitsvertrag steht. bei uns ist es so, daß man bei krankheit oder BV nur das normale Gehalt bekommt, nicht aber z. b. den nachtzuschlag. klar, man arbeitet ja auch nachts nicht. leuchtet irgendwie schon ein.

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von keinnamemehrfrei am 25.04.2014, 11:06 Uhr

leuchtet ein? Dann dürfte man gar kein Geld kriegen, man arbeitet ja schließlich nicht. wenn die Zulagen regelmäßig Teil des gehaltes sind, so gehören sie entsprechend gezahlt im bv denn der schwangeren darf durch das bv kein Nachteil entstehen.

im übrigen bekommt man die zulagen sogar wenn man nicht im bv ist. durch die schwangerschaft selbst konnte ich ja zb nicht mehr die schichtzulage schaffen da ich nicht mehr alle Schichten arbeiten durfte. dadurch hat man aber erhebliche Einbußen im Gehalt und dafür gibt es ja extra das Gesetz das der schwangeren keine Nachteile entstehen dürfen. so habe ich als ich noch nicht im bv war also mein Grundgehalt bekommen plus die durchschnittlichen regelmäßigen zulagen aus den drei Monaten vor ss. ist auch wumpe was dazu im Vertrag steht. das mutterschutzgesetz greift da mit Paragraph 11

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Re: beschäftigungsverbot gehalt

Antwort von JolinasMama am 25.04.2014, 14:15 Uhr

Um mal ganz genau zu sein. Du musst dein Brutto und deine schichtzulagen von deinem AG weiter bezahlt bekommen(durchschnitt 3 Monate vorher) aber sollten sie vorher steuerfrei gewesen sein kann es ein bisschen weniger Gehalt im BV sein, da nun das Geld komplett versteuert wird. Wurden deine Zulagen vorher auch versteuert ist es das gleiche Geld wie vorher.

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