Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ramoni91, 18. SSW am 01.02.2016, 13:12 Uhr

Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

ich habe eine Frage.
Mir geht es seit einiger Zeit jeden Abend nach der Arbeit (Fitnesstrainerin) schlecht, mein Bauch wird hart und schmerzt.
Bin jetzt krank geschrieben. Mein AG möchte dass ich mir ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt hole,dieser sagt aber dass er mir keines ausstellt. Er meine der Betriebsarzt (haben keinen) bzw. Arbeitgeber muss dieses ausstellen.
Kann der AG ein BV ausstellen? wenn ja wie lange dauert das?
Danke
Grüße

 
16 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von J82 am 01.02.2016, 13:21 Uhr

Hallo!
Ich habe in meiner letzten Ss auch ein BV bekommen. Von meinem Hausarzt. Habe noch nie davon gehört das ein AG das ausstellt. Wende dich damit an deinen HA.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von FrauEule am 01.02.2016, 13:31 Uhr

Ich hab mein Berufsverbot in der ersten SS von meinem AG bekommen

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von Mamimaui89 am 01.02.2016, 13:32 Uhr

Huhu,
ein BV wird fast immer vom AG oder Betriebsarzt ausgesprochen. Das BV wird ja dann gegeben wenn für dich und den Krümel eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Es gibt gewisse Vorschriften was und wieviel eine Schwangere arbeiten darf. Das kann zumeist der AG am besten beurteilen.
Ich selbst bin jetzt das zweite mal im BV. Beim ersten mal hat es meine Gyn ausgestellt weil mein damaliger AG nicht viel von den Vorschriften hielt. Meine Gyn hat mir aber auch damals erzählt das Sie es sehr viel schwerer hat ein BV zu begründen als der AG. Heißt sie würde das BV normalerweise erst dann aussprechen wenn es gar nicht mehr anders geht.
Der AG hat es da sehr viel leichter! War jetzt bei meinem zweiten BV so. Hab am 29.12.2015 mit Chef das BV besprochen, am 30.12 hat er den Papierkram erledigt und seit 1.1.2016 bin ich zuhause.
Wenn der AG also mitspielt geht das sehr schnell.

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von Wasserratte, 9. SSW am 01.02.2016, 13:33 Uhr

Hallo,
mein AG hat mir gerade ein BV ausgestellt. Ich brauchte nur eine Bestätigung von meinem FA das ich schwanger bin. Soweit ich weiß hat mein AG bei meiner Krankenkassen angerufen. Die haben ihm erklärt wohin er sich wenden muss. Ich bekomme mein normales Gehalt weiter und mein AG bekommt es von der Krankenkasse erstattet.
Ich musste nur ein Formular unterschreiben, welches mein AG von irgendeiner Behörde bekommen hat, auf dem stand das er keine gleichwertige Ersatzarbeit für mich hat.
War total unkompliziert und ging sofort ab Feststellung der Schwangerschaft.

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Das kommt auf die Situation an...

Antwort von tini80, 36. SSW am 01.02.2016, 13:39 Uhr

... Wenn am Arbeitsplatz eine Gefährdung der Schwangerschaft vorliegt (z.B. eine Erzieherin im U-3-Bereich ist nicht gegen Cytomegalie immun), dann muss der Arbeitgeber das BV aussprechen.

... Wenn die Gesundheit der Schwangeren und / oder des Kindes durch die Arbeit gefährdet ist (war leider bei mir so, ab der 20. Woche, ich bin aus allen Wolken gefallen :-( ), dann spricht der Frauenarzt das BV aus. Oft wird man dann aber erstmal krank geschrieben - was aber nicht sinnvoll ist, denn wenn man längerfristig nicht arbeitet, bekommt man ja nach 6 Wochen nicht mehr das volle Gehalt.

In deinem Fall müsste der AG mal deine Arbeitssituation beurteilen und dir ggf einen angenehmeren Arbeitsplatz zuweisen. Falls das nicht geht, der Arbeitsplatz per se aber nicht gefährdend ist (Sport kann man ja in der Schwangerschaft allgemein machen), dann müsste der Frauenarzt dir das BV ausstellen.

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von Moggele81 am 01.02.2016, 13:43 Uhr

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/Mutterschutz.aspx

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von ramoni91, 18. SSW am 01.02.2016, 13:52 Uhr

ich arbeite also Fitnesstrainerin. D. h. ich muss den ganzen tag stehen/ laufen, geräte vormachen (viel mit strecken und bücken), kurse geben, Gewichte ausräumen (bis 25 kg)
Mein AG will mir sicher BV geben. Nur haben wir keinen Betriebsarzt. Weiß jm was ich jetzt machen soll?
Danke

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von Moggele81 am 01.02.2016, 13:56 Uhr

Hallo, da gibt es Anlaufstellen wie das RP, siehe Link. Die können bestimmt einen sagen, welche Schritte er tun muss.

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von ramoni91 am 01.02.2016, 13:57 Uhr

Danke.
Meinst du wir bekommen den Antrag auf ein BV in meinem Fall durch?

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von anouk140907 am 01.02.2016, 14:10 Uhr

Ich bin Erzieherin und auf anraten des betriebsarztes hat mein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von ramoni91 am 01.02.2016, 14:16 Uhr

mein betrieb hat keinen betriebsarzt...

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von Moggele81 am 01.02.2016, 14:16 Uhr

Ich weiss nicht genau. Ist ja in jeder Branche anders. Würde dein Chef wenn er das mit dem BV aussprechen möchte, dort anrufen lassen, da ist er gut beraten. Die erklären alles auch ausführlich und helfen auch ggf.

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von kleene162 am 01.02.2016, 18:12 Uhr

die schwanger und das ungeborene Baby ist ja vom Gesetz geschützt.
ein AG kann ein "generelles BV" ausstellen. das gilt dann, wenn er es nicht ausschließen kann, dass die werdende Mutter nicht mit Chemikalien, gefährlichen Erregern oder ähnlichem muss. ebenso zählen ständig gebückte Haltung, oder stark gestreckte, schweres Heben, oder die erhöhte Gefahr eines Berufsunfalls dazu. oder zB Akkordarbeit. ab dem 5. Monat darf man nicht mehr als 4h am Tag nur Stehen.. Nachtarbeit ist auch verboten. und so weiter..
Wenn irgendwas davon auf die zurtrifft und dein AG nicht die Möglichkeit hat dir einen Job zu geben, den du bedenkenlos machen darfs, kann ER das BV aussprechen

der Arzt spricht ein "individuelles BV" aus.
das hat idR gesundheitliche Grundlagen. dazu zählt aber zB auch, wenn man zB in der Küche arbeitet und einem von bestimmten Gerüchen stark schlecht wird, man erbrechen muss. Dann kann der Arzt ein BV aussprechen, was aber auch zeitlich begrenzt sein kann, zB aufs erste Trinemon, bis die Übelkeit abnimmt..
Es sind also Gründe, die es DIR als Einzelperson (individuell) nicht ermöglichen den Job weiter auszuführen und nicht generell allen Schwangeren..

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von Pinkmommy am 31.01.2017, 10:58 Uhr

Ja der Arbeitgeber muss das aussprechen. Das hatte mir mein Arzt auch gesagt und er hat mir auch direkt gezeigt wo das drauf steht. Ich versuch mal ein foto zu machen u es hoch zu laden. Der Arzt kann u muss dir ein BV geben wenn du z.b im Büro sitzt und der Arbeitgeber es dir nicht geben muss du aber aus bestimmten Gründe einen brauchst. Diesen Brief habe ich meinen AG gezeigt u dann bekamm icj sofort ein BV.

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von Pooh86 am 01.02.2017, 13:41 Uhr

Hallo,

ich habe mein BV von meinem AG bekommen. Diese können das auch ausstellen. Man unterscheidet wohl zwischen einem allgemeinen BV (AG) und einem individuellen BV (Arzt). Der AG bekommt dann von deiner Krankenkasse das Geld für deinen Ausfall. Ich habe mein BV ca. 5 Tage nachdem ich es gesagt habe bekommen und war bis dahin freigestellt. Es wurde eine Gefahrenbeurteilung gemacht und mein AG ist zu dem Entschluss gekommen dass er mir über die Ss keinen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, da ich mit schwer körperlich und geistig behinderten Menschen arbeite. Mein AG hat eine Firma mit der Beurteilung beauftragt.

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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?

Antwort von HexXxa, 23. SSW am 11.06.2018, 15:04 Uhr

Hallo,

Wenn Sie Ihre BV von Arbeitsgeber erhalten haben, müßten Sie auch mit Krankenkasse den Kontakt aufnehmen, oder hat das Arbeitsgeber komplet erledigt und die Krankenkasse hat sich nur mit d. Entscheidung bei Ihnen gemeldet?

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