Schwanger - wer noch?

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von MissMina87  am 24.09.2013, 22:55 Uhr

Beschäftigungsverbot - dann?

Hallo.

Ich habe ein Beschäftigungsverbot von meiner Firma aus bekommen, über die BG.

Nun würde ich gern wissen, wie es weiter geht?

Bekomme ich meinen Lohn "normal" von meiner Firma?
Muss ich mich irgendwo melden?

Ich habe, leider, keine vernünftigen Informationen finden können. Viele kennen ein Beschäftigungsverbot nur, wenn es vom FA ausgestellt wird/wurde.

Das machen viele Ärzte aber eben nicht mehr, wegen sog. Regressansprüchen etc.!

So dumme Antworten wie "Wieso BG, war es ein Arbeitsunfall?!" etc. ... brauche ich, bitte, nicht.
Danke! :-)

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot - dann?

Antwort von M.S. am 24.09.2013, 23:08 Uhr

Hallo!

Mir hat mein Chef in der 5.ssw sofort ein BV erteilt. Ich musste mich um NICHTS kümmern.
Mein Lohn habe ich ganz normal weiter bekommen.

Alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot - dann?

Antwort von MissMina87 am 24.09.2013, 23:19 Uhr

Danke Dir!

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Re: Beschäftigungsverbot - dann?

Antwort von Balilu, 16. SSW am 24.09.2013, 23:26 Uhr

Ich befinde mich auch im Beschäftigungsverbot - dieses wurde bei mir vom Betriebsarzt ausgesprochen. Es dürfen bei dir als Schwangere keinerlei finanzielle Nachteile entstehen! Somit läuft dein Gehalt bis zum MuSchutz normal weiter. Wenn du Glück hast, erhälst Du sogar (falls vorher bereits schon mal gezahlt) auch normal dein Weihnachtsgeld. Alles Gute!

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Re: Beschäftigungsverbot - dann?

Antwort von Ü41, 41. SSW am 25.09.2013, 7:15 Uhr

Du bekommst 100 % deines Lohnes weiter über den AG. Der holt sich das alles über die Versorgungskasse wieder, damit hast du nix weiter zu tun.

DAs geht dann so bis zum Mutterschutzbeginn, danach kriegst du 13 am Tag von der KK und den Rest zu deinen sonstigen 100% Lohn zahlt der AG.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot - dann?

Antwort von Mareikemarco, 33. SSW am 25.09.2013, 7:25 Uhr

Schließe mich meinen Vorrednerrinnen an :)

Hab ein Beschäftigungsverbot von der Firma aus bekommen,
Gehalt bekommt man ganz normal weiter.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot - dann?

Antwort von MissMina87 am 30.09.2013, 12:01 Uhr

Ich danke Euch für Eure Antworten.

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