Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Yuna-chan, 28. SSW am 29.05.2008, 20:54 Uhr

Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Hallo zusammen
Ich hatte heute einen Termin bei meinem Fa gehabt.
Da ich in meinem Job (Ausbildung, 2. Lj., stehe kurz vor meiner Abschlussprüfung) nur stehen tue, hat er mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (Attest habe ich hier), der ab 02.06.08 gültig ist.
Nun wollte ich gern wissen, was mein AG noch alles von mir verlangen darf?
Darf mein AG mich trotz alle dem weiterhin beschränkt beschäftigen oder wie sieht das jetzt genau aus?

Auf einigen hilfreichen Antworten würde ich mich sehr freuen.

Mfg

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Antwort von nicma9805, 36. SSW am 29.05.2008, 21:07 Uhr

Hallo,eigentlich darf dein AG dich nicht geringfügig weiter beschäftigen da du ja ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hast,bei mir ar das damals auch so ausserdem bist du schon in der 28 ssw hättest zwar noch zeit bis du in den Mutterschutz gehst,aber das Beschäftigungsverbot wurde sicherlich aus guten gründen ausgesprochen wie zum bsp. das du nicht zuviel stress wegen deiner abschlussprüfung hast,er wird sich dabei was gedacht haben. lg

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Re: Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Antwort von Apfelsaftschorle, 34. SSW am 29.05.2008, 23:05 Uhr

Also ich hab auch ein Beschäftigungsverbot und mit diesem darfst du gar nix mehr arbeiten. Es gibt noch ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot aber das steht dann drauf auf dem Attest. Steht das irgendwo?

Er darf also gar nix verlangen so steht es im Mutterschutzgesetz sonst wär ein Beschäftigungsverbot ja für die Katz.

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Re: Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Antwort von Yuna-chan, 28. SSW am 30.05.2008, 0:47 Uhr

Erst einmal danke für diese schnellen Antworten

Bei mir auf dem Attest steht nur "Beschäftigungsverbot" drauf. Nichts von "eingeschränktes Beschäftigungsverbot".

Das heisst also, das ich ab 02.06.08 zuzusagen mich auf "die faule Haut" legen kann? Natürlich werde ich für meine mündliche Abschlussprüfung lernen^^

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Re: Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Antwort von Hinze, 14. SSW am 30.05.2008, 9:12 Uhr

Richtig, Du kannst in aller Ruhe für Deine Prüfung lernen. Ich habe schon seit meiner 7. SSW ein BV, aber schon einen Sohn, also nix mit Ruhe ;)
LG und genieß die Zeit, wird noch anstrengend genug nach der Geburt.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Antwort von Yuna-chan, 28. SSW am 30.05.2008, 11:23 Uhr

Gut zu wissen. Meine mündliche Prüfung ist nämlich spätestens Ende Juni, vlt aber auch schon Mitte Juni... also nicht mehr so lange hin ~.~

Auf jedenfall ein großes DANKESCHÖN an diejenigen für diese hilfreichen Antworten. Jetzt bin ich schlauer

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Re: Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Antwort von Charisma, 8. SSW am 30.05.2008, 18:54 Uhr

Wann erhaelt man vom Arzt denn ein Beschaeftigungsverbot? Habe jeden Tag eine Strecke von 1 Std. hin zur Arbeit und 1 Std. zurueck und muss echt aufpassen, dass ich auf dem Weg nicht einschlafe oder mich uebergebe. Auch auf Arbeit schlaf ich immer fast ein und bin nur halb bei der Sache. Durch den ganzen Stress dort (bin im Vertrieb taetig) krieg ich auch immer Bauchschmerzen und habe Angst, dass noch was mit dem kleinen Wurm passiert. Meint ihr, ich habe auch die Moeglichkeit eines Beschaeftigungsverbotes?

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Re: Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Antwort von Yuna-chan, 28. SSW am 31.05.2008, 15:13 Uhr

Das ist eine körperliche Belastung, wovon du sprichst.
Sprich mal mit deinem Fa drüber. Die Ärztin oder der Arzt muss dabei entscheiden, ob es sich bei den Beschwerden um eine Krankheit handelt oder ob sie schwangerschaftsbedingt sind.
Stress ist auf jedenfall in der Schwangerschaft nicht gut, das wird dir dein Fa sicherlich auch bestätigen.

Wie gesagt, red mit deinem Fa und du wirst sehen, was er dazu sagen wird.

Ansonsten wünsch ich dir noch ein stressfreies WE und alles Liebe.

Lg

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Re: Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Antwort von Charisma, 8. SSW am 31.05.2008, 15:16 Uhr

Vielen Dank für deine Zustimmung. Ich habe einfach nur Angst und weiß nicht, wie ich das meinem FA nahe bringen kann, bzw. so rüber bringen kann, damit er die Belastung nachvollziehen kann. Aber ich sprech ihn beim nächsten Mal einfach an und werde sehen was er dazu sagt.
Ich wünsche dir auch ein schönes WE!

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