Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Glücksfee am 29.04.2018, 10:07 Uhr

Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Hallo zusammen,

bin wieder schwanger, noch sehr früh. Aus verschiedenen Gründen (würde zu weit führen, es ist aber die vierte Schwangerschaft in 13 Monaten, deshalb weiß ich das so genau) werde ich wieder ein BV vom Gyn bekommen, definitiv.

So, nun ist diese leider derzeit im Urlaub.

Krankschreibung will ich eigentlich nicht. Ich bin ja auch nicht krank. Zudem ist es finanziell ungünstiger (ist in diesem Fall so, aufgrund bestimmter vertraglich geregelter Aspekte, habe ich bei AU nach FG erlebt und ist auch rechtens) - Aufgrund der Fehlgeburten weiß sowieso jeder, dass ich wieder schwanger bin sovald ich ausfalle.

Kann der AG bis zur Gefährdungsbeurteilung (da wären die Serologien CMV etc. bei mir sehr relevant) SELBST ein vorläufiges BV aussprechen oder muss das der Betriebsarzt machen? Der ist nämlich auch im Urlaub.

Brauche eine Überbrückungslösung bis mein Gyn wieder da ist.
(Ausharren und Arbeiten ist keine Alternative, da Ende der Woche Arbeit ansteht, die schwanger nicht diskutabel ist und ich wäre allein damit).

Danke und VG

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Antwort von Hope12345 am 29.04.2018, 10:32 Uhr

Hallo . Bei meiner Freundin wurde kein vorübergehendes BV ausgestellt, es hieß das geht nicht. Sie musste zum Betriebsarzt oder FÄ.
Sie war dann beim Hausarzt und hat sich die Zeit bis ihre Ärztin wieder da war, krank schreiben lassen, wurde ihr vom Arbeitgeber empfohlen.
Ihre FÄ hat ihr dannach das BV ausgestellt.

Aber ob das in jeder Firma anders ist, weiß ich natürlich nicht

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Re: Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Antwort von Ellie80 am 29.04.2018, 11:09 Uhr

Hallo!
Ich hatte auch zweimal ein BV, auch wegen negativem CMV.
Einmal vom Betriebsarzt und beim zweiten Mal vom Gyn.
Ich würde warten, bis dein Gyn wieder da ist. Du kannst ja trotzdem deinem Chef von der Schwangerschaft berichten, dann zieht ja ab dannschon das Mutterschutzgesetz und du darfst diese Aufgabe nächste Woche nicht machen, auch wenn du noch kein BV hast.
Falls deinChef eine Bestätigung er Schwangerschaft braucht, kannst du ja auch zum Vertretungsarzt gehen. Der wird nur das BV nicht ausstellen, kann aber natürlich die Schwangerschaft bestätigen.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Antwort von PinePaja am 29.04.2018, 11:35 Uhr

Huhu, ich kenne es aus meiner alten Arbeit so, dass bis der Titer bestimmt war, man einfach frei gestellt war. Geht das bei dir vielleicht auch?
Alles gute dir

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Re: Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Antwort von Felica am 29.04.2018, 12:02 Uhr

Sobald du deinem AG sagst das du schwanger bist, darfst du die Arbeit nicht mehr machen wenn sie dann wirklich mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist. Da ist es auch egal ob er niemanden anders hat, ist sein Problem. Der AG ist da in der Pflicht, kein Arzt. Und ja, der AG muss das BV dann auch vorläufig aussprechen bis der Status geprüft ist.

Ist es so das die Arbeit an sich kein Problem ist, es aber in deinem speziellen Fall nicht geht weil eben entsprechende schwangerschaftsbedingte Komplikationen, dann ist der Arzt am Zuge und muss das BV aussprechen. Notfalls würde ich dann zum Vertretungsarzt gehen, der sollte das ja anhand deiner Krankheitsdaten und Mutterpass nach voll ziehen können.

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Re: Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Antwort von Tatismus am 29.04.2018, 14:11 Uhr

Ich musste mich krankschreiben lassen bis das Ergebnis vom betriebsarzt da war, war zwar so auch nicht die beste Lösung aber naja was soll's

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Re: Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Antwort von Blume2 am 29.04.2018, 17:19 Uhr

Das BV kann sogar die Gyn Vertretung übernehmen. Zumindest ein vorläufiges bis dein Gyn oder Betriebsarzt wieder da ist.
Falls du das nicht willst, wirst du dich wohl krank schreiben lassen müssen, bis dein Arzt aus dem Urlaub zurück ist.
Alles Gute!

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Re: Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Antwort von Julie am 29.04.2018, 17:56 Uhr

Kannst du vielleicht ein paar spontane Urlaubstage / Überstundenabbau einschieben, bis entweder dein Gyn oder der Betriebsarzt wieder greifbar sind?
Dann hättest du die negativen finanziellen Auswirkungen einer Krankschreibung vermieden.

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Re: Beschäftigungsverbot, Frage dazu an die Auskenner

Antwort von ClaudeMi am 29.04.2018, 22:11 Uhr

Der AG muss dir "ungefährliche" Aufgaben geben oder dich freistellen, wenn du ihn informierst.

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