Schwanger - wer noch?

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von Nienchen2709, 39. SSW  am 29.01.2012, 13:49 Uhr

Berufsverbot und Schnabeltassen von Nuk..

Hallo Mädels,

eine freundin von mir sucht die Schnabeltassen von Nuk, die aber Nuk soviel wie sie weiß nicht mehr führt.wisst ihr zufällig wo man die noch bekommen könnte, oder habt ihr noch welche über? denn ich 1,5 jähriger Sohn fängt jetzt richtig an aus den Tassen zu trinken.
das wäre das eine, das andere wäre.

ne freundin ist in der 14. Ssw schwanger und sie hat in einem Autohaus als putze gearbeitet. aber als die gehört haben das sie schwanger sei, wurde sie gekündigt. Aber normalerweise gehört doch der Beruf, sry wenn ich das so ausdrücke, Putze zu den Berufe wo doch als schwangere Berufsverbot gilt, oder? und was kann sie gegen die Kündigung machen?

wäre super wenn ihr helfen könnt.

LG Nienchen aus dem Februar Bus

 
7 Antworten:

Re: Berufsverbot und Schnabeltassen von Nuk..

Antwort von Marusha20, 39. SSW am 29.01.2012, 14:19 Uhr

Mit der Schnabeltasse kann ich dir leider nicht helfen.

Was deine Freundin betrifft.

Hast Sie die Schwangerschaft schon öffentlich gemacht und kann Sie es dann auch beweisen. Soviel ich weis zählt der Kündigungsschutz erst mit Anfang des Mutterschutzes. Dieser kann aber auch erst beginnen wenn eine Schwangerschaft offiziell beim Arbeitgeber bekannt geben wird.
Vorher wird es relativ schwer.

Was ein Berufsverbot betrifft: Es gibt keinen Beruf in dem es automatisch ein Berufsverbot gibt. Das Entscheiden Frauenarzt und Arbeitgeber zusammen. Gerade in den Medizinischen Berufen erfolgt ein Berufsverbot schneller. Aber es gibt auch Arbeitgeber die richten für Schwanger dann einen speziellen Arbeitsplatz ein.

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Re: Berufsverbot und Schnabeltassen von Nuk..

Antwort von Nienchen2709, 39. SSW am 29.01.2012, 14:34 Uhr

das ist es ja, sie hat es nur gegenüber einem Mitarbeiter erwähnt und er hat das wohl weiter erzählt und das auch dem chef. und der chef hat das nie persönlich von ihr erfahren und hat aber die fristlose kündigung ausgesprochen. wie sie dann im nachhinein erfahren hatte. und der Kündigungsschutz trifft schon dann ein sobald dein Arbeitgeber erfährt von dir persönlich das du Schwanger bist. denn ein Arbeitgeber darf mit dem Wissen das seine Mitarbeiterin schwanger ist, kene fristlose Kündigung aussprechen!! denn das weiß ich!!

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Re: Berufsverbot und Schnabeltassen von Nuk..

Antwort von anstecknaddel_1986, 40. SSW am 29.01.2012, 15:30 Uhr

mit den nuk tassen kann ich leider auch nicht helfen vielleicht bei ebay?

deine freundin soll sich am besten beim gewerbeaufsichtsamt melden adressen stehen im internet die können dir ganaue auskunft geben und beraten schwangere gerne sind auch für das berufsverbot zuständing.

lg nadine

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Re: Berufsverbot und Schnabeltassen von Nuk..

Antwort von anstecknaddel_1986, 40. SSW am 29.01.2012, 15:31 Uhr

http://www.ebay.de/sch/i.html?_nkw=schnabelbecher+nuk&_sacat=0&_odkw=schnabeltassen+nuk&_osacat=0&_trksid=p3286.c0.m270.l1313


eventuell diese hier

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Re: Berufsverbot und Schnabeltassen von Nuk..

Antwort von Murmeltiermama, 22. SSW am 29.01.2012, 16:24 Uhr

Kündigungsschutz für Schwangere besteht ab Feststellung der Schwangerschaft (Bescheinigung vom Arzt). Ob es der Chef schon wusste, ist unerheblich. Sie muss es ihm jetzt schnell offiziell sagen (Bescheinigung vom Arzt abgeben), dann besteht rückwirkend Kündigungsschutz. Sieht das der Chef nicht freiwillig ein, bleibt der Weg zum Arbeitsgericht. Achtung: Es läuft eine Frist von 3 Wochen ab Kündigungsausspruch. Mit Beschäftigungsverbot hat das alles nix zu tun.

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Re: Berufsverbot und Schnabeltassen von Nuk..

Antwort von Jana287, 37. SSW am 29.01.2012, 16:53 Uhr

Gemäß § 9 Abs.1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau

während der Schwangerschaft und
bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung

unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war.

War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bzw. Entbindung nicht bekannt, dann können Sie ihm dies noch nachträglich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen. Auch dann ist die Kündigung unzulässig.

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Re: Berufsverbot und Schnabeltassen von Nuk..

Antwort von Maus_2012, 7. SSW am 29.01.2012, 17:14 Uhr

Sehe das genauso: deine Freundin sollte schnell zum AG gehen, ihm eine Bescheinigung vom FA vorlegen, dass sie schwanger ist und dann auf ihren Kündigungsschutz bestehen. Wenn der AG das nicht mitmacht, gehts direkt weiter zum Rechtsanwalt und im zweifelsfall vors Arbeitsgericht. Deine Freundin wird den Prozess gewinnen und das wird der AG wissen und vllt. schon allein deshalb seine Kündigung zurückziehen. Ob die Arbeit bei ihm dann noch Spaß machen wird, ist ne andere Frage...
Aber wenn der AG schon zu solchen Mitteln greift, dann hätte ich auch keine Skrupel mehr und würde mich öfter mal krank schreiben lassen... Ein BV bekäme sie, wenn die schwere körperliche Arbeit ihr oder ihrem Kind schaden könnte!

LG

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