Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von othila, 21. SSW am 03.04.2008, 16:31 Uhr

Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit!

Hallo Mädels!

muss es jetzt endlich los werden und würde gern eure Meinung dazu wissen:

Meine Elternzeit läuft am 13. April aus. müsste also folglich dannn ab 14. arbeiten. Nun bin ich aber bei der Zeitarbeit angestellt und kann unmöglich zum Arbeiten, auch weil meine Große erst im Juli in den Kiga kommt. Mein Chef wollte nun dieses beschäftigunsverbot von meinem FA. leider stellt sich dieser Quer.seiner Meinung nach hat meine Firma kein Arbeitsplatz für mich als Schwangere und die wollen mein Gehalt nicht weiter zahlen. Bei einem BV wird das ja von der Kasse bezhlt.
Jetzt hab ich schon nen Brief für mein Fa bekommen wo genau drin steht welche arbeiten es bei mir in der Firma gibt (2/3 Schicht, mehr wie 8 std., langes stehen....) damit er endlich dieses blöde Bv ausstellt. Und was macht dieser? Er will das erst noch mit der krankenkasse abklären! Oh mann! Ich mag nicht mehr. Das Geld können wir so gut gebrauchen.
Seit Februar mach ich deswegen schon rum.

Falls die doch Arbeit für mich haben und ich nicht auftauche ist das Arbeitsverweigerung.

Kann denn der Hausarzt so ein BV auch ausstellen?

Sorry dass es so lang geworden ist, musste raus!

Danke an euch und alles liebe!

 
7 Antworten:

Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit!

Antwort von Linda761 am 03.04.2008, 16:45 Uhr

Dass Deine Große erst im Juli in den Kindergarten kommt, ist ja nun gar kein Argument. Um eine Betreuung kannst Du Dich kümmern oder eben länger Elternzeit nehmen und auf Dein Gehalt verzichten.

Bei einem Beschäftigungsverbot geht es lediglich darum, ob Du die Tätigkeit als Schwangere ausüben kannst. Hast Du in der ersten SS in dieser Firma gearbeitet? Dann geht es in der 2. ja wohl auch. Wenn Du in der ersten SS dagegen schon ein Beschäftigungsverbot hattest, sollte es auch diesmal kein Problem sein.

Sorry, aber ich finde es nicht okay, die bestehenden Regelungen auf Kosten der Allgemeinheit auszunutzen (denn die finanziert das Geld, was die KK Dir zahlen müsste).

LG
Linda

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Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit!

Antwort von sheena am 03.04.2008, 17:06 Uhr

Hallo,
bin auch in der Zeitarbeit tätig. Davon aber überwiegend in der Altenpflege. Ich habe auch Angst, dass ich ausgebeutet werde. Weil wir teilweise mehr und härter schuften müssen. Auch die ewig lange Fahrtwegen und wechselnden Einsatzorte solltem neiner Meinung nach ein Argument sein.
Auf Schichtdienst kannst du es nciht abwälzen. Sonst müßte jede Schwangere Krankenschwester BV bekommen.
Aber in der Altenpflege ist nun mal schwere körperliche Arbeit, langes stehen etc.
Lieben gruß Ilka

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Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit!

Antwort von Jasmin1985, 32. SSW am 03.04.2008, 17:13 Uhr

Hallo

ich habe ein beschäftigungsverbot erhalten weil ich Als Altenpflegerin in einem Senoirenheim Arbeite und ich der Körperlichen anfoderung nicht mehr nachkommen darf da dies eine anstrengende und auch für schwangere gefährliche arbeit ist. (Wegen ansteckungsgefahr)

Ich weiss nicht ob er dir auch eins ausstellt da du anscheinend nichts gravierendes hast oder irgendwie gefährlich für dich und das baby werden könnte.

Ich habe bei meinem 1 kind bis zum 8 monat gearbeitet im Blumenladen (hab ich auch gelernt. Aber da wahr mein AB sehr entgegenkommend. (Er hat alles für mich getan :o))

Also LG Jasmin

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Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit!

Antwort von wolke76 am 03.04.2008, 17:43 Uhr

Hallo Othila,

also ein Beschäftigungsverbot wird nur ausgestellt, wenn durch die Arbeit eine Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht. Dass dein großes Kind noch nicht in den Kindergarten geht, ist absolut KEIN Grund. Wenn du keine Beschwerden hast und auch sonst eine ganz normale Schwangerschaft vorliegt, handelt dein Doc hier ganz richtig!

Ein Beschäftigungsverbot kann soweit ich weiß nur der Gyn ausstellen. Ein Hausarzt kann das doch gar nicht beurteilen.

Übrigens zahlt bei einem Beschäftigungsverbot NICHT die Krankenkasse! In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das bisherige Gehalt weiterzuzahlen. Die Krankenkasse zahlt nur bei Arbeitsunfähigkeit, nach ABlauf der Lohnfortzahlung. Vielleicht liegt hier bei deinem Arbeitgeber/Arzt auch ein Missverständnis vor?!

Ich weiß, dass dir meine Antwort nicht groß weiterhelfen wird, aber ich wollte dies gern loswerden.

VIele Grüße und alles Gute

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Ganz ehrlich?

Antwort von schnubbi, 24. SSW am 03.04.2008, 17:46 Uhr

Zunächst: Wenn deine Elternzeit ausläuft, MUSST du arbeiten gehen. Egal ob Kinderbetreuung vorhanden ist oder nicht.

Falls ein Beschäftigunsverbot gerechtfertigt sein sollte, wird dir ein kompetenter Arzt die ausstellen. Frag beim HA nach.
Falls sie dir Arbeit anbieten, die du problemlos verrichten kannst, bin ich der Meinung, dass du arbeiten gehen musst und solltest.

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wegen Altenpflege...

Antwort von leo engel, 25. SSW am 03.04.2008, 19:33 Uhr

Also ich habe im Altenheim gearbeitet und ne Freundin hat bis zum Beginn des Mutterschutzes da gearbeitet. Klar sie konnt nicht mehr mit lagern aber alles andere kann sie auch machen und hat sie auch gemacht. Ich glaub sie wäre gar nicht auf die Idee eines BV gekommen.

Habe während meiner ersten SS im KH gearbeitet und habe noch 2Schicht-gearbeitet, aber halt andere Schichten.

Wenn dein Arbeitgeber keinen arbeit für dich hat, also die eine Schwangere machen kann, dann ist da sein Problem. Das rechtfertigt meiner Meinung nach auch kein BV.

Es gibt Frauen die quälen sich wirklich nur noch auf die Arbeit und bekommen trotzdem kein BV.

Lg Yvette

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Re: Bekomme kein Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeit!

Antwort von Fabi2006, 38. SSW am 03.04.2008, 20:21 Uhr

Wenn ein Arzt ein BV zu unrecht ausstellt steht er auch mit einem Bein im Knast!
Also wenn es keinen Grund gibt, hat dein FA recht, wenn es einen guten Grund gibt, dann wechsel den FA, dazu zählen aber nicht Finanzelle Probleme oder Kinderbetreuung.
Dein Gehalt muss trotzdem dein Arbeitgeber bezahlen es sei denn, es sind weniger als 12 Angestellte, dann kann er es von der KK zurückfordern!
Es gibt ja schließlich ein Mutterschutzgesetz, an das sich auch dein AG halten muss, damit es dir und Kind gut geht, wenn er das nicht tut gitb es dafür in jeder Gemeinde eine Aufsichtsbehörde, an die du dich wenden kannst, damit du gefahrlos arbeiten kannst!
Wenn du das alles nicht willst musst du halt auf das Gehalt verzichten!

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