Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kristin387 am 19.05.2007, 10:12 Uhr

Babyerstausstattung

Hallo ihr Lieben!
Ich habe am Montag einen Termin bei Pro Familia wegen einem Auftrag auf Babyerstausstattung. Wieviel bekommt man ungefähr, wenn beide ALG II beziehen? Kann man dann auch noch einen Antrag beim Amt stellen wg. Babyerstausstattung und Umstandskleidung? Danke schon mal für eure Antworten.
GLG, Kristin

 
6 Antworten:

Re: Babyerstausstattung

Antwort von mami82, 22. SSW am 19.05.2007, 10:33 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=388059&forum=111

Ich habe allein von der Mutter-Kind-Stiftung ca. 1400 € bekommen. Zusätzlich zum Amt.

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TIP...

Antwort von Iffy, 25. SSW am 19.05.2007, 10:49 Uhr

Antrag für die Arge:

Adresse:
BG Nr.


Betreff: Antrag auf Umstandskleidung und Babyerstausstattung

Sehr geehrte ,

hiermit beantrage ich Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Kinderbett und Kinderwagen

Ich bin in der ...Woche schwanger, der errechnete Termin ist der ......
Weitere Daten liegen Ihnen bereits vor. (Kopie des Mutterpasses)

Mit freundlichen Grüßen


--------------------------------------
Kinderwagen und Kinderbett MUSS extra beantragt werden WÖRTLICH die sind ziemlich dämlich bei der ARGE. Regel Satz Ca. U Mode 100Euro, Kinderbett 70Euro, Kinderwagen 125euro, Erstlingsausstattung 170Euro.

Ab der 13SSW gibt es ein Mehrbedarfszuschlag (auch schrieftlichbeantragen) sind ca. Monatlich 60Euro
(sind für Arzt Medikamente usw NICHT für das oben genannte)!!!!


Für Pro Familie solltest du sämtliche unterlagen mit nehmen die du hast: Versicherungen auto neben kosten Miete, Verbindlichkeiten (Schulden) und Telefonrechnung.

Ich habe eine lieste in Word geschrieben was ich Monatlich an geld hatte und an Monatlichen ausgaben.

Da ich bei meinen eltern lebe und NUR nebenkosten zahle hat meine mutter mir das formlos bestätigt (schreiben mit ihrer unterschrieft reicht auch)

Noch fragen ????


LG steffi

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@ Mami82

Antwort von Kristin387 am 19.05.2007, 11:21 Uhr

hallo! hast du das beim amt angegeben wg. dem geld von der mutter-kind-stigtung? lg

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Re: @ Mami82

Antwort von mami82, 22. SSW am 19.05.2007, 11:30 Uhr

Ja, aber das Geld von der Stiftung darf weder angerechnet noch gepfändet oder so werden. Das ist fürs Baby. Da darf sonst niemand ran.

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Wenn beide ALG II bekommen

Antwort von Doreen 72, 35. SSW am 19.05.2007, 19:26 Uhr

MUSST du zuerst einen Antrag bei der Arge stellen, weil ProFamilia und andere Einrichtungen nachrangig zahlen. Wenn du den Bewilligungsbescheid dann von der Arge hast, kannst du zusätzlich noch bei Pro Familia den Antrag stellen, die gucken dann ob sie noch was zahlen.

Das werden die Dir bei Pro Familia auch so sagen, das du zuerst zur Arge musst.

LG und viel Glück

Doreen

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@ Mami82 - In welcher Region wohnst Du?

Antwort von Vivace, 19+5. SSW am 20.05.2007, 14:05 Uhr

Hallo, @Mami82,

mir erscheint der Betrag von 1400 Euro zusätzlich zum Geld vom JobCenter wahnsinnig hoch. Nicht, daß ich es Dir nicht gönnen würde *lächel*! Aber im Raum Berlin gibt es insgesamt um die 900 Euro, und allen, die noch etwas vom JC bekommen, wird dieses Geld von den 900 Euro abgezogen.

Kann es denn sein, daß das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, obwohl es sich um eine einzige Stiftung handelt?

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