Geschrieben von Sidney+BriBri, 22. SSW am 21.12.2009, 14:16 Uhr |
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ich habe gesehen, dass man beim Elterngeldantrag einen Nachweis zum Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen muss!?
Bin AE, hab sowas aber garnicht schriftlich (nur auf der Lohnsteuerkarte bin ich mit Steuerklasse 2 eingetragen).
Wo bekommt man sowas und geht es auch ohne Nachweis, die 14 Monate für AE zu beantragen????
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von Patti1977, 41. SSW am 21.12.2009, 14:19 Uhr
Hallo,
habe bei der Elterngeldstelle bei uns nachgefragt. Bei uns fragen die beim Jugendamt nach, ob ein geteiltes Sorgerecht vorliegt und / oder eine Vaterschaftsanerkennung. Liegt Vaterschaftsanerkennung vor, dann kontrollieren sie die Anschriften. Nach den 14 Monaten wird nochmal kontrolliert, ob man wirklich noch alleiniges Sorgerecht und getrennten Wohnsitz hat. Am besten bei Elterngeldstelle nachfragen, was die genau wollen.
Lg
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