Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von LadyJ, 6. SSW am 10.10.2006, 14:06 Uhr

Auch ne Frage wegen ALGII!!!!

Bin ja jetzt schwanger. Ab wann muss oder soll ich denen sagen das ich schwanger bin? Würde ich dann mehr bekommen und wenn ab welcher SSW? Oder brauch ich gar nix sagen weil ich nicht mehr bekomme?

 
9 Antworten:

Re: Auch ne Frage wegen ALGII!!!!

Antwort von Bellybaby, 26. SSW am 10.10.2006, 14:09 Uhr

hi!

meinst du den mehrbedarf bei ALG 2?
Den bekommst du ab der 13.ssw,musst es auch erst da sagen !

LG

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Re: Auch ne Frage wegen ALGII!!!!

Antwort von juchee, 35. SSW am 10.10.2006, 14:11 Uhr

huhu,

ich würde schon sagen, dass du schwanger bist. alleine wegen den vorlagen, wo du dich bewerben musst (die ja doch ab und an mal kommen). und bevor du da ärger bekommst, weil du dich nicht bewirbst oder alles nur absagen bekommst, würd ichs einfach sagen.
gestrichen wird dir nix, deswegen kannst den das ja mit ruhigem gewissen sagen.

was dir an gelder extra zusteht kann ich dir nicht sagen. bekomme zwar auch algI und bin schwanger. aber bei mir hat das ein komplizierten hintergrund... (kündigung, insolvenz der firam und so ne kacke).

lg juchee

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Re:nachtrag

Antwort von juchee, 35. SSW am 10.10.2006, 14:12 Uhr

huch!
hab gelesen algI.

hm! dann weiß ich auch nicht so recht.

lg juchee

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Re:nachtrag! Melden

Antwort von katha1986, 33. SSW am 10.10.2006, 14:25 Uhr

Hi,

Sicher musst du das den Melden. Mache es gleich.

Habe ich auch gemacht sowie ich den Mutterpass hatte bin ich dahin.

Du bekommst dann sachen wie Mehrbedraf usw.

Den Mehrbedraf bekommste ab der 13 SSW und auch Geld für Umstandskleidung. Ich bin jetzt im 9 Monat und habe heute das Geld für die Erstausstatung bekommen.

Das kannste glaube ab den 8 Monat beantragen.

lg katha

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Re:nachtrag! Melden

Antwort von suggar-pie am 10.10.2006, 14:35 Uhr

hm.... also für mich so als betroffene finde ich es ja gut...aber man kann da doch auch ganz schön "schindluder" mit machen oder???

Also mal angenommen man ist eigentlich im erziehungsurlaub, ohne das man noch nen Arbeitgeber hat...wenn man dann weiß man ist schwanger dann meldet man sich schnell arbeitssuchend...damit man noch bezüge bekommt.....klar steht einem das zu...aber dennoch ist man dann ja doch eher schwer vermittelbar als schwangere.

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Re:nachtrag! Melden

Antwort von katha1986, 33. SSW am 10.10.2006, 14:38 Uhr

sicher bist du dann schwer vermittelbar.

Ich bin das auch ich bekomme keine Stellen von den. Aber man muss es melden sonst hat man ja die ansprüche nicht und man will ja auch keinen ärger mit den ämtern bekommen.

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Re:nachtrag! Melden

Antwort von suggar-pie am 10.10.2006, 14:44 Uhr

so meinte ich das auch nicht mit dem melden...wenn man schon bei ALG I oder II ist also bezüge bekommt, dann ist es klar das man das melden muss.

ich meinte eher den fall das sich jemand Arbeitssuchend meldet..also ALG I und schon weiß das sie schwanger ist... und dann ne woche später hin geht und sagt, ich bin schwanger..... da kann ich mir nunmal nur schwer vorstellen das sie "kein" theater machen. weil man ja bewußt leistungen bezieht die man vorher nicht beantragt hat weil man es nicht wollte/ brauchte wie auch immer aber jetzt wo man SS ist doch haben möchte.

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Re: Auch ne Frage wegen ALGII!!!!

Antwort von monimo1602 am 10.10.2006, 16:25 Uhr

hi, also wenn du dich im drittenmonat meldest reicht das da du ab da erst sowieso ein chuschuss ert bekommmst von 140 €

lg moni

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AlgI und AlgII nicht vermischen!!!

Antwort von jussi2, 40. SSW am 10.10.2006, 22:55 Uhr

Hallo,

bitte nicht diese 2 Leistungen verwechseln! Alg I ind II sind nicht das gleiche und werden unterschiedlich berechnet!!
Also, bei AlgI bekommt man 60/67% vom Nettolohn (naha, das is nicht ganz so, weil die Agentur ein beeinigtes Nettoentgelt ausrechnet, aber so ungefähr ist das mit dem Nettolohn vergleichbar). Wenn man schwanger ist, kiegt man nicht mehr und nicht weniger ... kein Mehrbedarf oder so.
Bei AlgII bekommt man pauschale Sätze und wenn man schwanger ist einen bestimmten Mehrbedarf und nen Zuschuss zur Erstausstattung.... .
Wenn man schwanger ist, würde ich das auch dann bald sagen. Wenn man sich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, bekommt man auch weiterhin Leistungen. 6 Wochen vor ET werden die Leistungen eingestellt, genauso bekommt man 8 Wochen nach Entbindung kein AlgI (Schutzfristen). Bitte dann bei der KK nach Mutterschaftsgeld erkundigen. Nach 8 Wochen kann man sich wieder a´los melden, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist.

Grüße!

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