Geschrieben von Andrea25, 29. SSW am 01.12.2006, 9:00 Uhr |
Auch mal eine spezielle Frage zum Elterngeld....
huhu ihr lieben,
habe gehört, dass es für alleinerzeihende die 14 Monate Bezugsdauer gibt da sie den Anspruch ja auf keinen Papa abtreten können. Nun stellt sich bei uns die Frage: mein Mann ist ab nächstes Jahr auf der Technickerschule in Vollzeit für 2 Jahre. das heisst, er KANN keine Elternzeit (die 2 Monate) nehmen. was meint ihr, habe ich dann ein Recht darauf diese auf mich zu verlängern????
Lg
Andrea
Re: Auch mal eine spezielle Frage zum Elterngeld....
Antwort von teddyy23 am 01.12.2006, 9:29 Uhr
laut der informationen die ich habe nicht, dann bekommst du nur 12 monate elterngeld
Re: Auch mal eine spezielle Frage zum Elterngeld....
Antwort von Andrea25, 29. SSW am 01.12.2006, 9:32 Uhr
sorry, muss mal kotzen, ist doch echt purer beschiss...erstmal bekommst du gar keine 12 monate weil das mutterschaftsgeld angerechnewt wird, also nur 10 monate und dann wenns nicht geht, kannste noch nichtmal verlängern...und danach???? gibts auch keine krippenplätze für die lütten...ich könnt da echt kotzen...
Re: Auch mal eine spezielle Frage zum Elterngeld....
Antwort von MelB, 6. SSW am 01.12.2006, 10:23 Uhr
Naja, ich kann deinen Ärger verstehen, aber da würde es wohl zu viele Ausnahmeregelungen geben müssen.
Mein Partner zB ist in einer Führungsposition in einer reinen Männerdomaine und verdient ungefähr das dreifache von mir mit meinem halbtagsjob. Er KANN definitiv auch nicht aussteigen....sagen wir.
Andererseits stimmt das so nicht ganz: Wenn er auf Karriere verzichten wollte und wir mit einem Minimum des Geldes auskämen, könnte er natürlich 2 Monate aussteigen, sowie jede Frau das kann. Genauso müsste auch eine Frau aus so einer Schulung aussteigen können, also muss der Veranstalter/Geldgeber das auch deinem Mann ermöglichen.
Wenn da erstmal Ausnahmen getroffen wären, wäre das Chaos perfekt.
Gruß,
Melanie
Re: Schulausbildung
Antwort von Lena_1977, 30. SSW am 01.12.2006, 12:25 Uhr
Ich versteh die Frage irgendwie nicht - egal ob Erziehungsgeld oder Elterngeld - er hätte seine Schulausbildung doch auf keinen Fall unterbrechen können, oder sehe ich das falsch ?