Geschrieben von tausl79, 26. SSW am 10.04.2012, 15:37 Uhr |
Auch eine Frage zum Elterngeldantrag
Huhu...
vielleicht kann mir ja einer helfen.
Ich werde nur die 8 Wochen nach Geburt zu Hause bleiben und danach nimmt mein Freund die 12 Monate Elternzeit/Elterngeld.
Wisst ihr, wie oder wo ich das in dem Antrag vermerken muss?
LG
Re: Auch eine Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von mamame70, 24. SSW am 10.04.2012, 17:19 Uhr
Dann ist dein Freund der Antragsteller. Du unterschreibst aber, dass du damit einverstanden bist (da gibt's irgendwo ein Kästchen dafür).
Re: Auch eine Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von tausl79 am 10.04.2012, 17:54 Uhr
Und wie läuft das dann mit dem Mutterschaftsgeld? Das wird angerechnet oder? Oder nicht, weil ich ja keine Elternzeit nehme?
Re: Auch eine Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von Larona am 10.04.2012, 19:56 Uhr
Bei mir war es so, dass das Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechnet wurde. Da das Mutterschaftsgeld ja den kompletten Erwerbsausfall ausgleichen soll und das Eltrngeld nur einen Teil ersetzen, blieb kein Elterngeld in dieser Zeit übrig. Ich beziehe allerdings für 12 Monate Elterngeld und weiß von daher nicht, ob es anders ist, wenn man "nur" acht Wochen zuhause bleibt.
Frag doch einfach mal bei deiner Elterngeldstelle nach.
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