Geschrieben von schnuck82, 31. SSW am 14.09.2009, 20:42 Uhr |
Attest über Geburtstermin
Hallo Ihr Lieben!
Ich geh noch bis Anfang Oktober arbeiten, habe aber keinen FA-Termin mehr, bevor der MuSchu anfängt, da meine FÄ bis dann im Urlaub ist. Zwischendrin hab ich jetzt zur Überbrückung einen Hebi-Termin ausgemacht, der aber eigentlich nur zum Kennenlernen vor der Nachsorge gedacht war und jetzt in eine VU umgewandelt ist. Kann die Hebamme auch ein Attest über den Geburtstermin ausstellen, oder darf das nur der FA? Habe jetzt schon ein Erinnerungsschreiben von meinem AG erhalten, dass ich dieses Attest noch einreichen muss, sobald ich es erhalte.
LG schnuck
Was will der AG mit so einem Attest?
Antwort von 77shy am 14.09.2009, 20:49 Uhr
Der bekommt das nicht, sondern die Krankenkasse. Insofern kann der AG erinnern, so oft er will...
MfG
Klar bekommt das der Arbeitgeber
Antwort von MamavonLucas am 14.09.2009, 20:54 Uhr
denn danach richtet dich der Beginn des Mutterschutzes....
Das Krankenhaus nimmt bei der Anmeldung alle wichtigen Daten auf braucht aber kein Attest weil es den Mutterpass einsieht.
Sandy
Das Attest für den AG bekommt man, wenn die Schwangerschaft bestätigt wird.
Antwort von 77shy am 14.09.2009, 21:05 Uhr
Das Attest für den Mutterschutz bekommt NUR die Krankenkasse.
MfG
Also ich musste dem AG auch kurz vor Termin nochmal
Antwort von MamavonLucas am 14.09.2009, 21:27 Uhr
ein Schreiben vorlegen wann der ET ist....
Der Krankenkasse kann das doch egal sein....Die regeln ja nicht wann der Mutterschutz beginnt und benötigen andere Schreiben....
Re: Also ich musste dem AG auch kurz vor Termin nochmal
Antwort von Osterhase246, 37. SSW am 14.09.2009, 21:43 Uhr
das original ausgefüllt bekommt die krankenkasse und eine kopie der ag zum abrechnen der gehaltsabrechnung, er zahlt ja nur den differenzbetrag. geht beide was an..... lg
Re: Attest über Geburtstermin
Antwort von Sasumm, 34. SSW am 14.09.2009, 22:03 Uhr
Hi du,
deine Hebi darf dir die Bescheinigung auch ausstellen. Macht sie dann halt anhand der Daten im Mutterpass. Solltest sie aber vorher mal drauf ansprechen.
Meinem AG hab ich vor einiger Zeit den Entbindungstermin für die Lohnabrechnung mitgeteilt und meinen Mutterpass gezeigt. Das hat ihm gereicht (bin heute 7 Wochen vorher - die Septemberabrechnung ist bei uns bereits beim Lohnbüro durch...)
Die Bescheinigung bekommt tatsächlich nur die Krankenkasse - früher gabs wohl mal einen Durchschlag für den AG - ich hab die einfach bei der Krankenkasse heute einmal kopieren lassen und beim AG abgegeben. Das fand er voll ok. Kurz noch erklärt, dass er jetzt angeschrieben wird (bin seine erste Schwangere;-) und dort alles weitere erklärt wird.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
lg Sasumm
Re: Attest über Geburtstermin
Antwort von schnuck82, 31. SSW am 14.09.2009, 22:07 Uhr
Also, ja ich meinte das Ding für die KK.
Mein AG will aber genau das in Kopie von mir sehen, zwecks Gehaltsabrechnung etc. Danke, werd meine Hebi schonmal vorher fragen, wegen dem Wisch, das die auch so ein Scheinchen mitbringen kann, wenn sie zu mir kommt.
LG schnuck
Re: Also ich musste dem AG auch kurz vor Termin nochmal
Antwort von Janosch315 am 15.09.2009, 8:08 Uhr
Hallo.
Also ich mußte auch ein Attest meinem AG vorlegen,wann der ET ist.Und das habe ich von meinem FA erhalten.Kostete aber bei mir 6Euro.(Kannst du aber vom AG zurückerstatten,Wenn er unbedingt eins will)Liebe Grüße
Re: Attest über Geburtstermin
Antwort von obsern, 34. SSW am 15.09.2009, 10:27 Uhr
Das Schreiben für die Krankenkasse kann der Arzt erst 7 Wochen vor dem ET ausstellen. Meine Ärztin hat gemeint, die Krankenkassen erkennen es nicht an, wenn es auch nur einen Tag früher ausgestellt wird.
Entweder dein Arzt datiert es vor oder du bekommst es halt erst im Oktober.
Ich gehe ab 19.9. in MuSchu bekomme aber wegen Urlaub der Ärztin auch erst nächste Woche das Formular.