Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von johanna x3 am 29.05.2013, 13:00 Uhr

Arge, EGV , BV

Hallo ich brauche mal wieder hilfe
Wenn man ein Beschäftigungsverbot vom Fa hat und aber ne eingliederungsvereinbarung unterschrieben wurde ist die EGV damit ungültig? und das Bv ist das trozdem gültig?
Falls es hilft..... Die EGV wurde mir VOR dem BV zugeschickt per post naja aber ich hab se unterschrieben und zusammen mit dem BV zur Arge geschickt. Is das Bv trozdem gültig? und was ist jetzt mit der EGV ?

 
8 Antworten:

Re: Arge, EGV , BV

Antwort von mf4 am 29.05.2013, 13:12 Uhr

hm...
heißt die BV, dass du GAR NICHTS arbeiten sollst/kannst? Dann würde ich meinen (Vermutung!), dass du auch keine Bewerbungen schreiben musst. Termine würde ich wahrnehmen im Amt bzw. nachfragen, ob man die nun weglassen kann.

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Re: Arge, EGV , BV

Antwort von johanna x3 am 29.05.2013, 13:44 Uhr

Ja, Also ich hab vom Fa ein absolutes Beschäftigungsverbot bekommen! Damit muesste doch die EGV auch wenn sie unterschrieben ist ungültig sein?

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Re: Arge, EGV , BV

Antwort von mf4 am 29.05.2013, 13:46 Uhr

Das würde ich meinen, denn die EGV beinhaltet ja Bewerbungen... für was, wenn man nicht arbeiten kann/darf.

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Re: Arge, EGV , BV

Antwort von johanna x3 am 29.05.2013, 13:54 Uhr

Dumme frage aber das gilt doch dann auch fuer maßnahmen?
Und es ist doch egal also Die EGV wurde mir per post zugeschickt und ich hab sie heute mit der BV zusammen wieder zur Arge geschickt allerdings unterschrieben... aber das macht doch trozdem kein unterschied oder?

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Re: Arge, EGV , BV

Antwort von mf4 am 29.05.2013, 14:06 Uhr

Ich denke nicht, dass man eine Schwangere zu einer Maßnahme schickt und sollte das passieren und du darfst nur nicht körp. arbeiten dann wäre sowas vielleicht Pflicht. Ist aber auch mal wieder nur eine Vermutung (frage da mal im Amt nach). Die EGV ist gültig, wenn sie von dir und von der SB unterschrieben ist.

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Re: Arge, EGV , BV

Antwort von jenny2204, 9. SSW am 29.05.2013, 14:35 Uhr

Soweit ich weiß ist die EGV ungültig. Auch wenn du bspw. kein BV hast hättest du trotz Arge Elternzeit bspw. von daher kann ich es mir gar nicht anders vorstellen wie so :)

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Re: Arge, EGV , BV

Antwort von sickandstrange am 29.05.2013, 17:03 Uhr

Meiner meinung nach gilt das BV

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Du hast ein BV ohne arbeit bekommen??

Antwort von Mami-Franzi19 am 29.05.2013, 18:49 Uhr

Mein FA stellt so gar kein BV aus. Erst wenn arbeit vorhanden ist. Er sagte das BV würde beim Amt auch gar nix bringen.

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