Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von johanna x3 am 20.05.2013, 22:09 Uhr

Arge ,EGV, AU

Hallo Ihr Lieben
Ich bin grad echt ueberfordert und vllt sind hier Leute die mir helfen koenn ...
Ich bin in der 28 ssw und wegen staendiger frischer blutungen AU geschrieben. In der zeit wo die AU bereits lief hatte ich einen termin beim SB den ich aber nicht wargenommen habe wegen der AU und deshalb hab ich beim SB angerufen und jetzt wurde mir eine EGV zugeschickt in der steht :

1. Ihr traeger fuer Grundsicherung Jopcenter ... unterstuetzt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschlaege, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Er nimmt Ihr Bewerberproviel in www.arbeitsagentur.de auf.
Er unterstuezt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessen nachgewiesenen Kosten fuer schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe ...

2. Eigenbemühungen von Frau ..... Zur eingliederung in Arbeit
Sie verpflichten sich ab Anspruchsbeginn, frühestens ab zugang des bewilligungsbescheides zu den folgenden Eigenbemühungen:
Sie bewerben sich zeitnah, d.h. Spaetestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschlaege ,die Sie von der Agentur fuer Arbeit /Traeger der grundsicherung erhalten haben. Als Nachweis ueber Ihre unternommenen Bemühungen füllen Sie die dem Vermittlungsvorschlag beigefuegte Antwortmoeglichkeit aus und legen diese vor.
Umgehende Vorlage der Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen.

So meine AU geht von 13.05.2013 - 27.05.2013 und wird vorrausichtlich auch noch verlaengert. Falls es hilft ich bekomme bald ALG 2 der antrag is in bearbeitung. Wie soll ich mich denn nun verhalten? Es kamen natuerlich 2. eins fuer die arge und eins fuer mich was ja normal ist. aber ich weiss nicht was ich tun soll ? Lg

 
9 Antworten:

Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von Mietzbert, 29. SSW am 20.05.2013, 22:22 Uhr

Einfach in der Sprechzeit mal hingehen. Die Egv wirst du unterschreiben müssen, bist aber während der AU von den Pflichten darin idR befreit.

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Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von lanti, 30. SSW am 20.05.2013, 22:46 Uhr

Hallo,

die Eingliederungsvereinbarung kannst Du dem Grunde nach unterschreiben. Unterschreibst Du sie nicht, wird die vermutlich als einseitiger Verwaltungsakt erlassen.

Was ist denn als Ablauf der Gültigkeit angegeben? Ein Zeitraum in 6 Monaten oder der Beginn des Mutterschutzes? Gilt sie über den Mutterschutz hinaus, kannst Du um Übersendung einer bis zum Mutterschutz befristeten EGV bitten.

Während der Zeit, in der Du nachweislich arbeitsunfähig krank geschrieben bist, brauchst Du weder Arbeitsbemühungen nachzuweisen noch Dich auf Stellenangebote zu bewerben.

Die EGV ist in Deinem Fall also eher Formsache zumal Du in 4 Wochen in Mutterschutz gehst (ich gehe davon aus die SS ist dem Jobcenter bekannt). Dann kannst Du bis zu 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und giltst in dieser Zeit als "nicht aktivierbar".

LG

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Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von johanna x3 am 20.05.2013, 22:58 Uhr

Huhu erstmal danke fuer eure antworten.
Also muss ich garnix machen wenn ich AU bin? also die vermittlungsangebote fallen dann fuer mich auch weg solange ich AU bin ? Denn kann ich sie unterschrieben zurueck schicken ? und die koenn dann trozdem nix machen wenn ich AU bin ?
Ja die SS ist bekannt.
also die EGV gilt ab 31.05.2013 und geht 6.monate.
Habe meine SB schon danach befragt und sie meinte das sei normal das die fuer 6.monate ist aber der mutterschutz is ja trozdem.

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Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von mf4 am 20.05.2013, 23:13 Uhr

1 Exemplar der EGV zurück ans Amt mit Unterschrift.
Kommen Angebote oder Termine ist hinten immer ein Formular dran, wenn man nicht kann und warum. IMMER ausfüllen und zum Amt!
Die EGV geht immer 6 Monate. Bist du dann im Mutterschutz ist sie hinfällig.

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Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von -chOcO- am 20.05.2013, 23:48 Uhr

Und solange du arbeitsunfähig geschrieben bist, die AU immer pünktlich zum Jobcenter schicken, sonst bist du nämlich doch wieder verpflichtet 'mitzuarbeiten' und man könnte dir eine Sanktion wegen fehlender Mitwirkung aufbrummen.

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Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von johanna x3 am 21.05.2013, 0:44 Uhr

Danke an alle ,
Die EGV geht ja bis November und im August 18. ist der ET.
der mutterschutz ist ja noch 8 wochen nach der geburt also bis Oktober..... Dannach wollte ich aber die 3.Jahre Elternzeit nehmen wie ist das denn dann ? Sie gildet ja bis November und mutterschutz ginge ja in Oktober zu ende.
Kann ich denn nach den mutterschutz nicht diereckt Elternzeit nehem weil die EGV bis November geht ?

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Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von Mami-Franzi19 am 21.05.2013, 1:28 Uhr

Ich denke schon.
Würde dir raten dort mal anzurufen wie es ist.
Du wirst eh nach der Geburt einen termin irgendwann kriegen und dort besprichst du dann deine Elternzeit.
meiner war sehr kulant bzgl elternzeit, fand ich gut das er so ein verständniss hat weil mit Kita und so ist das alles ja auch nicht so einfach. Ich wollte eig nur bis Sommer 2014 Elternzeit aber er hat dann 3 mal verlängert und letzten endes bis Dezember 2014 gemacht, für den fall der fälle. Verkürzen kann ich ja trotzdem falls es doch früher klappt.

Würde die AU übrigens immer hinschicken.

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Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von Susi0103 am 21.05.2013, 14:30 Uhr

Du schickst einfach nach der Geburt die Geburtsurkunde hin (Kopie, musst Du eh, damit das Kind in die BG aufgenommen wird) und teilst anbei formlos mit, dass Du Dich bemühst, zum 2. oder 3. Geburtstag des Kindes einen Kiga-Platz zu bekommen.

Bis zum 3. Geburtstag "musst" Du ein Kind nicht fremdbetreuen lassen, auch nicht bei Bezug von ALG II.

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Re: Arge ,EGV, AU

Antwort von Sally2013, 28. SSW am 21.05.2013, 19:07 Uhr

Habe auch eine egv bekommen vor paar Monaten. Sollte sie unterschreiben und abgeben. Gesagt getan. Sollte eigentlich Bewerbungs Vorschläge für 2014 bekommen aber bis jetzt kam keine einzige.. Naja hab es auch oft angesprochen bei denen aber wenn die mir keine zuschicken kann ich nichts für. Suchen tue ich natürlich trotzdem. Bin ja schwanger nicht krank oder schwerbehindert. Also bis jetzt kam auch noch nichts vom Jobcenter wegen irgendwelchen Jobs.... In paar Wochen komme ich auch in den Mutterschutz dann dürfen die mir eh nichts antuhen.

Also ich würd einfach die egv unterschreiben und abgeben. Wenn sie dir Vorschläge schicken, schreibe hinten drauf warum du nicht kannst und gebe diese auch regelmäßig ab.

Lg

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