Geschrieben von Honey2401, 29. SSW am 22.03.2010, 20:48 Uhr |
Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Hallo Ihr lieben
Hab da mal eine blöde frage, hab es schon so lange ausgehalten und habe jetzt ein monat vor mutterschutz mein beschäftigungsverbot bekommen. jetzt hat mein Chef die arbeitszeiten aufgeteilt. Ich darf nur 4 Std tgl. arbeiten und er machte jetzt von 07:45-09:45 und Nachmittags von 15:00-17:00 und ich weis aber jetzt schon das ich eh drüber kommen werde da er meistens noch viel um 17:00 zu tun hat. Ich kann ja wohl schlecht sagen ne hab jetzt meine zeit geschaft und tschüß.
Jetzt meine Frage: Darf er einfach so die zeiten so legen wie es ihm passt?
Wie macht ihr das denn??
Lg Honey
Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Antwort von guinan, 18. SSW am 22.03.2010, 20:53 Uhr
Ich kann Dir zu Deiner Frage keine Antwort geben, habe aber eine Frage:
Man kann bei einem BV noch arbeiten gehen?
Ich bin aus Österreich. Hier gibt es den vorzeitigen Mutterschutz. Ich dachte immer, das ist wie das BV bei Euch. Ich darf gar nicht mehr arbeiten! Gefährlich ist nur mein Hauptjob. Da ich aber den vorzeitigen Mutterschutz habe, darf ich auch meinen Nebenjob nicht machen!
LG
Bettina
Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Antwort von InesG, 20. SSW am 22.03.2010, 20:54 Uhr
Beschäftigungsverbot bedeutet doch du darfst gar nicht arbeiten! Oder hast du so ein halbes? Dann müssen die 4 Stunden am Stück sein.
Frag doch mal bei der KK nach! Falls es ganz blöd wird, rede mit deinem Arzt über die Situation, damit er dir ein komplettes BV gibt.
Man eh Chefs können so unmöglich sein, ich hab da auch schon einiges durch. Sobald du ss bist, bist du für die der letzte A...
Liebe Grüße
Ines
Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Antwort von MaSchie26, 30. SSW am 22.03.2010, 21:07 Uhr
Hä? Ich denke du hast ein Beschäftigungsverbot? Oder ist das echt ein halbes?
Zufälligerweise war ich heute bei meiner Ärztin und die hat mir nochmal gesagt, man darf nicht im Schichtdienst arbeiten! Sehe ich das richtig das du dann quasi "Teildienst" hättest?
Manu
Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Honey2401, 29. SSW am 22.03.2010, 21:17 Uhr
So in etwa. Ich habe ein Beschäftigungsverbot das 4 Std tgl nicht überschreiten darf.
Da habt ihr wirklich recht, seit dem das die wissen das ich schwanger bin, bin ich unten durch. Ich bin aber toler weise die einzigste angestellte neben seiner Frau die mich seitdem nur noch in den Wahnsinn treibt, deshalb hab ich jetzt gefragt ob mein arzt mir das zumindest auf die 4 std aufschreibt. Er meinte er ist kein freund von so was aber er macht es weil er selbst schon so eine situation durch hat.
Ich bin mir eben nicht sicher ob das an einem Stück sein muss oder nicht, deshalb wollt ich mich hier erkundigen. Ansonsten ruf ich morgen einfach mal beim arzt an und frag nach den die Helferinnen müssten das doch auch wissen.
Danke schon mal für eure antworten.
Lg Honey
Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Antwort von MaSchie26, 30. SSW am 22.03.2010, 21:41 Uhr
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/mutterschutz/beschaeftigungsverbote.html
schau doch mal da, vielleicht findest du da etwas...ich würde aber deinen doc nochmal anrufen!
Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Antwort von Honey2401, 29. SSW am 22.03.2010, 21:49 Uhr
Danke euch nochmals für die schnellen antworten.
Guten nacht euch allen.
Lg Honey
Re: Arbeitszeiten bei Beschäftigungsverbot
Antwort von marlen80 am 23.03.2010, 12:26 Uhr
also ich kann mir kaum vorstellen, dass er die stunden aufteilen darf.
was ist denn wenn du einen weiten arbeitsweg hast. ich fahr zb. einfach 45 km in die arbeit, das kann von mir keiner verlangen, dass ich das 2 mal am tag mache.
und wenn du nur 4 arbeiten darfst, dann darfst du wirklich nur 4 h arbeiten, wenn was passiert kommt dein chef in teufelsküche
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