Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 8:44 Uhr

Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Guten morgen

habe mit meiner chefin gesprochen sie meinte ich sollte mir ab sofort ein arbeitsverbot holen

mein frauenarzt meinte das kostet 15euro!!!!

kostet das dann jeden monat 15euro und muss ich damit zur krankenkasse persönlich
lg

 
24 Antworten:

Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von Elfeelein, 19. SSW am 25.03.2009, 8:50 Uhr

frag doch einfach bei deinem arzt nochmal nach und bei deiner krankenkasse!
die können dir am ehesten die richtigen antworten geben!

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von Bina1985, 39. SSW am 25.03.2009, 8:52 Uhr

Also das kostet nur einmal 15 Euro.
Und nein das musst du nur zur Krankenkasse schicken...
Also zumindest war das bei mir so hatte auch ein Beschäftigungsverbot

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von MariaS am 25.03.2009, 8:53 Uhr

Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Das Beschäftigungsverbot wird in der Regel schriftlich vomArzt erklärt und wird dem Arbeitgeber vorgelegt.

Für den Arbeitgeber hat dies zur Folge, dass er den Lohn normal weiterzahlen muss und von der Umlagekasse nur dann eine Erstattung erhält, wenn die Kriterien eines Kleinbetriebs erfüllt sind.

Der Anspruch ergibt sich aus § 3 Mutterschutzgesetz.

Dieser lautet wie folgt:

"§ 3

Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. "

Der Anspruch auf Fortzahlung des durchschnittlichen Lohnes im Falle eines Beschäftigungsverbotes ergibt sich aus § 11 Mutterschutzgesetz.

Dieser lautet wie folgt:

"§ 11

Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten dreizehn Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.

Ich hoffe das klärt deine Frage!

Alles Liebe
Maria

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von Dorsa, 29. SSW am 25.03.2009, 8:53 Uhr

Ich hab ein Beschäftigungsverbot und was da 15 Euro gekostet hat war ganz einfach das Attest! Was für Gründe gibt es denn bei dir?
Ich bin Erzieherin und auf einige Kinderkrankheiten nicht immun, deshalb darf ich in der SS nicht mehr arbeiten.
LG Dorsa

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von hubbabubba am 25.03.2009, 8:53 Uhr

Der Arbeitgeber muss die 15 Euro zahlen. Kostet einmalig bei der Ausstellung 15. Selbst wenn du die (erstmal) zahlen musst, hält sich ja noch im Rahmen die 15 Euro. Aber selbst die Bescheinigung das du schwanger BIST muss der Arbeitgeber zahlen.

Du bekommst das Arbeitsverbot von deinem Frauenarzt, ist wie eine normale Krankschreibung. Du reichst es einfach bei deinem Arbeitgeber rein sowie eine Kopie bei Deiner Krankenkasse. Damit bist du bis auf Weiteres frei gestellt von Deiner Arbeit und bekommst zu 100% Dein Gehalt weiter (die 6-Wochen-Frist gibt es nicht bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft). Dein Arbeitgeber holt sich all das Geld dann von Deiner Krankenkasse wieder (aber das ist ja nicht Dein Problem, darum muss er sich ja kümmern).

Aber wieso ordnet deine CHEFIN an du sollst dir ein Arbeitsverbot holen???? Sowas habe ich ja noch nie gehört.

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von Koechlein, 28. SSW am 25.03.2009, 9:01 Uhr

Hallo,

also die 15 euro sind einmalig, die dir dein Arbeitgeber wieder zurück zahlen muss.

Ähm ich glaube du warst Zahnarzthelferin. Wieso bekommt man da ein Berufsverbot?? Ich bin selber Arzthelferin und hatte bei 3 Schwangerschaften kein Berufsverbot, obwohl ich in der Onkologie gearbeitet habe.

LG Jessi

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Bina1985

Antwort von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 9:05 Uhr

hallo

ich bekomme es erst am montag muss die chefin das unterschreiben oder schick ich das einfach weg wenn ich es vom frauenarzt habe

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Dorsa, 29.

Antwort von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 9:06 Uhr

ich bin zahnarzthelferin uind meine chefin sagte ich soll mir ein beschäftigungsverbot ausschreiben lassen

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von Keks10, 28. SSW am 25.03.2009, 9:14 Uhr

ich bin auch zahnmed. fachangestellte u. habe auch ein BV vom FA bekommen, brauchte aber keine 15 Euro oder mehr bezahlen....

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Koechlein

Antwort von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 9:20 Uhr

ja bin zahnarzthelferin und weil meine chefin es so woillte

lg

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Keks10

Antwort von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 9:22 Uhr

ab wann hast du den verbot bekommen??
mein frauenarzt meinte ich soll das bezahlen für den attest

lg

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von hoppeldiboppel, 32. SSW am 25.03.2009, 9:24 Uhr

Wenn der FA den Attest ausstellt muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Ich war beim Betriebsarzt und der Arbeitgeber bekommt Zuschuss von der Kr.kasse zu meinem Gehalt das ich zu 100 % weiter erhalte . (Durchschnitt der letzten 3 Monate )

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@Eelschen86

Antwort von Keks10, 28. SSW am 25.03.2009, 9:31 Uhr

ich habe das BV vom Fa in der 8. ssw bekommen, wir hatten praxisurlaub, da hatte ich erfahren, das ich ss bin u. habe gleich nach meinem urlaub es meiner chefin gesagt u. auch gleich das BV bekommen, brauchte also nach dem urlaub nicht mehr arbeiten.....

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Re: @Eelschen86

Antwort von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 9:32 Uhr

ich bin in der fünften schwangerschaftswoche

bekomme so am montag den arbeitsverbot so wie es aussieht

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Re: @Eelschen86

Antwort von Danii2307 am 25.03.2009, 9:51 Uhr

Ja dann freu dich doch ! Ich hab das Attest auch bezahlt und mein AG hat es mit nicht erstattet (weil er ein .... ist und ein geiziger Zahnarzt) er war auf gut Deutsch "angepisst" das ich mich hab schwängern lassen. Nach der SS trennten sich unsere Wege -.....

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BV

Antwort von TamaraS27, 28. SSW am 25.03.2009, 10:25 Uhr

Also ich habe auch ein BV bekommen da ich in einer Kita arbeite und keinen Rötelschutz habe. Und ich musste nichts bezahlen.
Aber genisse die Zeit in der SS zu Hause doch einfach und mach dir keinen Kopf.
lG Tamara

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von rabarbera, 14. SSW am 25.03.2009, 10:26 Uhr

Ich hab ein teilweises Arbeitverbot, d.h. ich darf zwar noch arbeiten, aber nur noch 20 statt 40 Stunden. Meine FÄ hat mir dafür ein Attest ausgestellt, das ich dem Arbeitgeber vorgelegt habe, aber 15 Euro zahlen musste ich nicht!
Und an die Krankenkasse schicken musste ich auch nichts, da muss sich mein Chef drum kümmern - der zahlt weiter mein volles Gehalt, und wenn er die Hälfte von der Krankenkasse zurück haben will, muss er das da beantragen!
LG

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Danii2307

Antwort von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 10:50 Uhr

sag mal spinnt der kann ja wohl nicht sein hast du trotzdem normal dein gehalt die schwangerschaft bekommen oder hört das irgendwann auf lg

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Re: BV

Antwort von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 10:51 Uhr

Dankeschön

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Re: Arbeitsverbot!!!!!!!!!kennt sich da jemand aus????

Antwort von Charmina, 30. SSW am 25.03.2009, 11:20 Uhr

Hallöchen,
ich habe das auch. Das sogenannte Berufsverbot.
Ich musste dafür nichts zahlen ... und bekomme trotzdem jeden monat meinen vollen gehalt bis zum mutterschutz.
wenn du noch weitere fragen hast kannste dich gern an mich wenden..

lg charmina

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Kleinbetriebe/Gewerbe machen das oft so

Antwort von Suse71, 6. SSW am 25.03.2009, 11:59 Uhr

Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und bin gestern krankgeschrieben worden. Erstmal für zwei Wochen, da ich rhesus negativ bin, ein Hämatom habe und bereits Antikörper gebildet hatte. Meine Chefin regte ein Beschäftigungsverbot an. Dieses stellt der Arzt aus. Der Chef muss mit einem Dreizeiler sein okay geben, so sichert sich der Arzt ab, dass der Arbeitgeber nicht klagt. Beim Beschäftigungsverbot kann der AG nämlich klagen, sonst bei Schwangeren ja nicht.

Das Beschäftigungsverbot ist für Kleinbetriebe/Gewerbe sehr von Vorteil, erstens man kann den Arbeitsplatz gleich neu besetzen und zweitens, der AG bekommt die ihm entstandenen Kosten von der Krankenkasse ersetzt. GLG

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Re: BV

Antwort von sunnysue, 11. SSW am 25.03.2009, 12:10 Uhr

Also, das BV stellt sicher der FA aus?!
Meine FA sagt, sie kann das nicht ausstellen, das muss der Arbeitgeber machen, da er mir keine Alternative Arbeit bieten kann (stationäre Altenpflege). Der AG sagt, er kann das nicht, weil er ja die Beschwerden nicht zuordnen bzw. deuten kann das muss der FA machen...
Und jetzt? Bin nun immer wieder krank geschrieben...
Hab ziemliche Probleme mit Rücken- und Bauchschmerzen und hatte auch schon Blutungen....

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Dankeschööööön

Antwort von Eelschen86, 5. SSW am 25.03.2009, 12:59 Uhr

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@sunnysue

Antwort von Suse71, 6. SSW am 25.03.2009, 14:00 Uhr

In Deinem Fall wäre ein BV angebracht. Als Altenpflegerin musst Du schwer heben, kommst in Kontakt mit ansteckenden Krankheiten. Du arbeitest physisch und psychisch sehr schwer. Gerade wenn Du Blutungen hattest und in diesem Beruf arbeitest, sollte Deine FÄ dringend ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Diesem sollte der Arbeitgeber schriftlich zustimmen (Dreizeiler). Damit sichert sich der Arzt ab, dass der Arbeitgeber gegen dieses BV nicht klagt. Deine FÄ sollte das aber wissen. GlG

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