Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von bine27 am 13.12.2008, 10:45 Uhr

arbeitsverbot?

hallo ich bin eigentlich aus demforum kinderwunschbehandlug, aber ich erhoffe mir hier meine antwort zu bekommen. also wie gesagt ich bin behnadlung zu einer künstlichen befruchtung und jetzt hat der arzt mal wieder blut abgenommen und auf cytomegalie getstet und was soll ich sagen ich bin leider negativ darauf getestet worde. das bedeutet ich hatte den virus noch nicht und somit kann mein körper keine antiviren entweickeln.
zur erklärung: es ist eine art herpes virus das sich auf das kind überträgt und zu 90 % eine schädigung des kindes verursacht, in der normalen vorsorge ist diese blut unterscuhung leider nicht drin. es wird hauptsächlich von kleinkindern unter drei und behindert kinder übetragen, da sie ein schwächeres immunsystem haben.
so jetzt arbeite ich mit behinderten kindern?!
sollte mich mein arzt bei einer schwangerschaft ein berufsverbot auschreiben wie ist das mit der bezahlung?krankenkasse zu 60 % oder volles gehalt vom arbeitgeber?
ich hoffe ihr könnt mir helfen? wer kennt sich mit berufsverboten aus?
danke liebe grüße sabine

 
8 Antworten:

Re: arbeitsverbot?

Antwort von diniwini, 16. SSW am 13.12.2008, 11:13 Uhr

ja, sobald du schwanger bist und wie ich zb im kindergarten arbeitest und keine antikörper gegen cytomegalie hast stellt dir der betriebsartzt sofort ein bv aus. du bekommst dein ganz normales gehalt weiter. die können dann direkt jemand neues einstellen, weil dein gehalt aus nem anderen topf bezahlt wird, bzw ich meine sogar von irgend ner versicherung.
hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
alles gute und lg nadine

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Re: arbeitsverbot?

Antwort von elki, 32. SSW am 13.12.2008, 11:19 Uhr

aaalso. bin erzieherin und habe auch keinen zytomegalie schutz. noch dazu keinen masernschutz.
ich weiß nihct ob es darauf ankommt bei welchem arbeitgeber du beschäftigt bist, aber ich habe seit bekanntwerden meiner schwangerschaft ein beschäftigungsverbot mit kindern bis zu sechs jahren.
das ist gesetz.
wenn man keinen zytomegalie schutz hat darf man nur nicht mit kinder arbeiten, die noch keine drei jahre alt sind.
sobald ein kind drei jahre alt ist darf es mit dir beruflich in kontakt kommen.
arbeitest du denn mit kindern oder erwachsenen? wenn du mit erw. arbeitest dann hat sich deine frage eh erledigt. wenn du mit kin.arbeitest kommts aufs alter an.
hoffe ich konntedir helfen.
bin übrigens seit dem beschäftigungsverbot mit kindern unter 6 zu arbeiten im jugendamt eingesetzt. es ist also bei der stadt nicht so, dass man dann zu hause bleiben kann und ein berufsverbot bekommt.
je nach arbeitgeber könnte das aber anders sein. weiß ja nicht bei wem du beschäftigt bist.
schöne kugelzeit!

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@diniwini

Antwort von elki, 32. SSW am 13.12.2008, 11:20 Uhr

das stimmt so nicht

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elki

Antwort von diniwini, 16. SSW am 13.12.2008, 11:44 Uhr

bei uns schon, ich habe auch keine unter dreijährigen in meiner gruppe und mußte trotzdem sofort zuhause bleiben! (wichtig ist wohl auch ob es ne krippe in der einrichtung gibt)(auch wenn du selbst im elebereich arbeitest?)
bei behinderten erwachsenen sieht es natürlich anders aus als bei kindern, desshalb habe ich ja geschrieben wenn du mit kindern arbeitest.
die meisten arbeitgeber wollen dahingehend kein risiko eingehen und lassen dich auch mit unter sechs jährigen lieber nicht arbeiten. aber du hast sicher recht das es auch da unterschiede gibt.
gruß nadine

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diniwini

Antwort von elki, 32. SSW am 13.12.2008, 11:59 Uhr

ja es kommt darauf an, ob in der einrichtung kinder unter drei sind nicht nur in der eig.gruppe.
natürlich wollen die arbeitgeber kein risiko eingehen aber sie wollen dich auch nicht fürs nichtstun bezahlen. somit wird halt geschaut ( zumindest bei der stadt) obs noch einrichtungen gibt ohne u3 ansonsten muss man in die verwaltung.
da kann es aber auch ganz nett sein, denn bei nem großen arbeitgeber gibt es immer mehrere schwangere, die dein schicksal teilen. also ich muss sagen ich hatte ne menge spaß in den letzten monaten! und war nach 12 berufsjahren richtig froh, dem kitastress mal entfliehen zu können!
jetzt sinds nur noch zwei tage, dann urlaub und dann muschu! wie geil! alles gute!

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danke

Antwort von bine27 am 13.12.2008, 15:32 Uhr

ich danke euch.ihr habt mir sehr geholfen. ich arbeite in einem eingetragenem verein und leite an einer integrativen grundschule den offenen ganztag. ich habe lern-sprach-und emotional behinderte kinder. ich arebite aber auch noch auf eigene rechnung im kindergarten, ok da wäre es, dass ich sage ich komme nict mehr und das wars dann, das ist klar, aber in der grundschule weiß ich es halt nicht. ich muss glaube ich abwarten bis ich endlich schwanger werde. meine hormonbehandung fämngt im januar an und dann weiß ich mehr..
lg sabine

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noch mehr info....

Antwort von redlady76, 14. SSW am 13.12.2008, 15:48 Uhr

Also, ich bin Erzieherin in einem Kindergarten, die auch Kinder unter 3 Jahre haben. Ich bin Beurlaubt. Musste zum Betriebsarzt, als ich bekannt gegeben habe, dass ich schwanger bin. Der sprach das Berufsverbot aus, weil ich keinen Schutz habe. Das Verbot müsste er aussprechen, wenn es um Kinder unter 3 Jahre geht und wenn behinderte Kinder dabei sind. Also war ich ab sofort laut Betriebsarzt beurlaubt.
Doch dann kam mein Arbeitgeber ins Spiel. Bei uns in der Stadt hat die Kirche noch einen Kindergarten, ohne Kinder unter 3. Dahin sollte ich versetzt werden. Der Arbeitgeber kann dich also anders beschäftigen, wenn er dir dementsprechend was bieten kann.
Aber da ich schon einen kleinen Sohn habe und das alles nicht so leicht gewesen wäre, hab ich mich so darein gesteigert, dass ich Blutungen bekam. Und so wurde von meiner Frauenärtzin auch noch ein Berufsverbot ausgesprochen.
Jetzt bin ich also, seit ich in der 6. Woche bin, daheim und mein Geld bekomme ich komplett weiter gezahlt. Irgendwie bekommt mein Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse, aber ich muss sagen, dass ist mir nach all dem Stress egal.
Ich genieße die Zeit mit meinem Sohn und auch der Schwangerschaft tut das ganze gut.....

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Re: arbeitsverbot?

Antwort von wombat2, 30. SSW am 13.12.2008, 21:56 Uhr

Also, meine Erfahrung ist die, dass das extrem unterschiedlich gehandhabt wird- ob aus Unwissenheit/Ignoranz weiß ich nicht. Fakt ist, dass bei Erzieherinnenmittlerweile sehr gut aufgepasst wird- und entspechend reagiert wird, sofern sie Kinder unter drei Jahren betreuen. Bei Krankenschwestern sieht das nach meiner Erfahrung wiederum ganz anders aus. Infektiös sind wohl Urin, Speichel, Nasensekret... von Erkrankten oder Immungeschwächten ( Schmierinfektion). Die Grenze bei Dreijährigen zu ziehen dürfte aus meiner Sicht nicht ganz ausreichen, sondern Du solltest für Dich selber analysieren, wie Eng Du mit Exkrementen (Wickeln) oder z.B. Naseputzen... gefährdet sein könntest.

Ansonsten muß ich Dir leider sagen, dass nicht jeder Arzt da mit Verständnis reagiert. Ich bin auch CMV Negativ und arbeitete mit Immunsupprimierten Pat. ( Transplantation und Krebsbehandlung) meinen FA hat das überhaupt nicht gestört- habe ein Beschäftigungsverbot auch aus anderen Gründen erst von meinem Hausarzt in der 20 SSW bekommen....

Wünsche Dir Alles Gute, versuche positiv zu Denken und Viel Erfolg bei deinem "Projekt"

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