Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sina84, 18. SSW am 02.03.2015, 17:18 Uhr

Arbeitsverbot

Hallo ihr...

Ich hab eine Frage. Ich hab ein Arbeitsverbot von meinem Arzt bekommen aus Gesundheitlichen Grünen. Jetzt habe ich etwas Angst weil ich nicht weiß wie das mit dem Geld weiter läuft. Weiß jemand wie das geregelt ist?

 
5 Antworten:

Re: Arbeitsverbot

Antwort von MitOhneNamen, 28. SSW am 02.03.2015, 17:30 Uhr

Hey.
Du schickst die Bestätigung zum Beschäftigungsverbot sowohl an die Krankenkasse als auch an Deinen Arbeitgeber und teilst das somit gleich mit. Der Arbeitgeber zahlt Dir weiterhin Deine Bezüge in vollem Umfang und holt sich den größten Teil davon von Deiner Krankenkasse wieder. 7 Wochen vor ET beantragst Du dann das Mutterschaftsgeld bei Deiner Krankenkasse, welches auch in Deinem Gehalt entspricht. Nach dem MuSchu gibts dann Elterngeld.
LG.

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von sinsy, 9. SSW am 02.03.2015, 18:31 Uhr

Bei mir war das so, dass mein AG mich ins BV geschickt hat (Altenpflege). Der musste selber eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen und ich musste nur vom FA eine Bescheinigung der Schwangerschaft abgeben. Ich hab jetzt das erste Gehalt bekommen und alles passt. Du bekommst ein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate.

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von Tantechrisi, 28. SSW am 02.03.2015, 18:52 Uhr

Ich bekomme ganz normal mein Gehalt weiter...der Arbeitgeber holt sich das Geld von der Krankenkasse zurück...
ich empfinde das Besdchäftigungsverbot als Segen :)

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von Sina84, 18. SSW am 02.03.2015, 18:56 Uhr

Danke euch .... da bin ich jetzt richtig erleichter.
Mein Arzt sagte mir das er glaubt das ich weniger als das Krankengeld bekäme ... (er war sich aber nicht sicher und meinte ich soll mich irgendwo dadrüber Informieren... wußte nur gar nicht wo.)
Aufjedenfall war ich da schon richtig geschockt.
Aber das beruhigt mich jetzt wirklich sehr.

Vielen Dank euch :-)

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von Nele030, 28. SSW am 03.03.2015, 12:25 Uhr

Hallo!
Ich arbeite im Schichtdienst und habe ein individuelles BV bekommen. In meinem Fall darf ich nicht mehr als 5 Stunden pro Tag arbeiten. Ich bekomme aber mein volles Gehalt, auch den Durchschnitt meiner Zuschläge. Soweit ich weiß, ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass einer Frau in der Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen.

LG Nele

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