Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Shary, 16. SSW am 16.02.2015, 22:10 Uhr

Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Hallo ihr ...

tut mir leid, aber ich muss euch nochmal etwas fragen.
Ich bin gerade total verunsichert. Ich hatte heute einen Termin bei meiner Ärztin. Und ich habe zum einen das Thema arbeitsverbot bei ihr angesprochen. Und sie sagte mir das das nur der Arbeitgeber ausstellt.
Aber zum einen sagte mir eine Freundin die vor etwa einem jahr ihr Baby bekommen hat das sie ein Arbeitsverbot hatte und das vom Arzt bekommen hat. Und die Krankenkasse sagte mir auch ich soll mit meiner Ärztin reden. Ich versteh das irgendwie nicht. Und wenn ein Arzt das ausstellt kann das theoretisch auch der Hausarzt dann tun wenn die Frauenärztin dazu nicht bereit ist? Ich weiß nämlich nicht ob ich damit jetzt bei meinem Arbeitgeber ankommen soll.
Und ich wollte euch noch fragen ab wann ihr das Geschlecht eures Babys sehen konntet. Ich bin jetzt in der 16. Woche und wollte heute einen Ultraschall machen (den ich dann selber bezahlt hätte) und meine Ärztin meinte das würde noch kein Sinn machen das würde man erst ab der 20. Woche sehen können ....
Ich weiß nicht mich verunsichern so viele dinge z.z. ..... Ich hoffe nur das alles inordnung ist!

 
13 Antworten:

das kommt auf das AV an

Antwort von Keksraupe am 16.02.2015, 22:23 Uhr

wenn es individuell ist, weil dein Leben/das Leben deines Kindes gefährdet ist, stellt es der arzt aus

wenn es aber berufsbedingt ist, dann stellt es der AG aus

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von hubbabubba, 34. SSW am 16.02.2015, 22:31 Uhr

Kann und darf auch der Hausarzt ausstellen! Und individuell, nicht berufsbedingt - allerdings steht im Gesetz NICHT, wenn das Leben von Mutter oder Kind in Gefahr sind. Sonder Gesundheit oder Leben. Gesundheit ist da sehr vielschichtig...Definitiv auch mgl, wenn man zB unter extremer Übelkeit oder Schlafstörungen leidet.

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von sterntaler82 am 17.02.2015, 6:21 Uhr

Vom Berufsverbot hast du ja schon antworten.
Mit dem Ultraschall und dem Geschlecht, sieht es laut meiner Ärztin so aus das man frühestens ab der 16 wasbsehen kann und dann ist es meistens ein junge was man sicher sieht bei einem normalen Ultraschall jedenfalls.
Meine Ärztin macht in der Woche auf ihre kosten einen Ultraschall einfach weil sie sagt da sieht sie alles besser als um die 20 Woche und als ich sie letztes Jahr gefragt habe ob man da was sieht was es wird meinte sie da die nichts sieht tipt sie auf ein Mädchen. Sie hatte recht.

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von Shary, 16. SSW am 17.02.2015, 8:40 Uhr

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!!
Ich habe gerade nochmal bei meiner Krankenkasse angerufen. Und die konnten auch nicht verstehen das meine Ärztin das gesagt hat weil die laufend solcher Bescheinigungen rein bekommen. Heute Nachmittag rede ich erstmal mit meiner Hausärztin und dann sehen wir mal weiter.
Und ich habe mir nochmal einen Termin bei einem anderen Frauenarzt geholt!
Mal sehen vielleicht macht der dann ja doch nochmal ein Ultraschall.
Eine Freundin erzählte mir gestern das sie schon in der 11. Woche gewußt hätte das es ein Junge wird. Obwohl ich meine da könnte man eher raten als alles andere ... Vielen Dank nochmal !

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von yola-noah am 17.02.2015, 8:53 Uhr

In der 11. SSW das Geschlecht gesehen? Wow! :) Das ist echt eher die Ausnahme.

Es kommt halt auch immer drauf an, wie neu ist das Ultraschallgerät der Frauenärztin...wie gut ist sie selbst... hat sie sich vielleicht neulich bei einer Schwangeren dazu verleiten lassen sehr früh schon etwas zum Geschlecht zu sagen und die war dann hinterher traurig, dass es doch das andere Geschlecht geworden ist? etc etc... also finde eigentlich macht die Ärztin doch alles richtig, lässt sich nicht auf irgendein rumraten ein, macht dir irgendwelche Hoffnungen oder so, sondern sagt dann einfach ganz klar - obwohl sie damit hätte Geld verdienen können- dass sie so früh noch nicht danach schauen möchte.

Warum möchtest du denn ein Arbeitsverbot bekommen, wenn ich fragen darf?

Wenn deine Frauenärztin findet, dass deine Gesundheit (oder die des Kindes) nicht gefährdet ist, warum sollte sie dir dann eins ausstellen?

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von Indigoblau am 17.02.2015, 12:35 Uhr

Was arbeitest du denn? Warum glaubst du, dass du ein Arbeitsverbot bekommen solltest?
Wenn man schon drei Ärzte braucht, um ein Arbeitsverbot zu bekommen, dann denk ich, dass es nicht gerechtfertigt sein wird.

Das Geschlecht kann man so ab der 18. SSW relativ sicher erkennen.

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von Shary am 17.02.2015, 13:20 Uhr

Es ist aus Gesundheiltlichen und Beruflichen Grünen. Aber ich denke nicht das du hier beurteilen kannst was gerechtfertigt ist und was nicht !!!

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von Wunschfee2014, 30. SSW am 17.02.2015, 13:42 Uhr

ich habe mein Beschäftigungsverbot letzte Woche (wegen frühzeitiger Wehen) von meiner Frauenärztin ausgestellt bekommen - und bezgl. Geschlecht: bei uns hiess es in der 15. Woche "Junge", ENde 17. Woche wars dann doch ein Mädchen - auch bei den ersten beiden Kindern haben die frühen Outings nicht gestimmt, ich wär also vorsichtig =)

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von Lovie, 22. SSW am 17.02.2015, 13:51 Uhr

In der 11. Woche wird normalerweise das Geschlecht noch gar nicht verraten, selbst wenn man es durch eine Fruchtwasseruntersuchung oder durch eine Nabelschnurblutentnahme sicher weiß.
Erst ab der 12./13. Woche ist sowas üblich. Grund, so irrsinnig es auch klingt: Manche Leute würden tatsächlich einen Abbruch vornehmen lassen, wenn das Geschlecht "nicht stimmt".
Zum Thema BV hast du schon einige Antworten bekommen. Grundsätzlich kann jeder Arzt eines ausstellen, egal ob Hausarzt, Gynakolöge oder Psychiater. Die Ärzte stellen allerdings nicht leichtfertig eines aus, da sie ein BV oft vor dem MDK begründen müssen.
Der MDK steht übrigens über einer ärztlichen Entscheidung und kann dir sogar einfach so per Brief mitteilen, dass eine Krankschreibung ab einem bestimmten Datum nicht mehr gerechtfertigt ist und du ab sofort wieder arbeitsfähig bist. Und das, ohne dich jemals persönlich gesehen oder auch nur mit dir telefoniert zu haben. Ob das auch bei einem BV möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
In meiner letzten Schwangerschaft, die leider in einer FG endete, hätte ich per sofort ein vollständiges BV wegen Mobbing bekommen, mittlerweile habe ich die Arbeitsstelle gewechselt und würde definitiv nicht mal ein halbes BV bekommen (vom gleichen Arzt) weil alle MuschuBestimmungen genau eingehalten werden und auch keine psychischen Belastungen auftreten.

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von kleinemaus2004 am 17.02.2015, 14:38 Uhr

Viele Ärzte zieren sich ein Berufsverbot auszusprechen .....meine Kollegin hat es von der Frauenärztin auch nicht bekommen (Gesundheitswesen) ....und hat offen mit unserer Chefin gesprochen ......die hat in der 10 SSW sofort ein Berufsverbot ausgesprochen .....es muss natürlich Gründe geben! Ich wollte nur sagen .....auch der Chef kann eines aussprechen , wenn er dir keinen "Schonplatz" anbieten kann oder auch die Ansteckungsgefahr zu groß ist!

Und das mit dem Ultraschall habe ich auch schon erlebt........ein Arzt sagte es gar nicht ......sie haben Angst in Regress genommen zu werden , falls die Aussage nicht stimmt!
LG

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von Indigoblau am 17.02.2015, 16:40 Uhr

Ich beurteile nicht. Das machten Ärzte. Ich ziehe nur Schlüsse.
Brauchst nicht gleich beleidigt zu sein.

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von Pippilotta211, 19. SSW am 17.02.2015, 16:43 Uhr

es ist schon wichtig WARUM ein BV ausgesprochen wird, daraus ergibt sich die Zuständigkeit und BV bedeutet nicht, dass Du nicht mehr arbeiten darfst......gibt es zwar auch, aber das muß in der Regel der FA ausstellen.......meistens darf der AG dich einfach woanders einsetzen.......Ausstellen kann es entweder der AG..........der Betriebsarzt entscheidet dann in der Regel was Du anderes arbeiten kannst oder eben wenn es massive SS-Komplikationen gibt der FA

lg
sobja

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Re: Arbeitsverbot - und Geschlecht des Babys ...

Antwort von kleineMaus240712 am 18.02.2015, 6:39 Uhr

Der Fa stellt ein beschäftigungsverbot aus wenn Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht, sie der fa diese Gefahr nicht stellt ein normal denkender Fa auch keines aus eine normal gesunde Mutter mit normal verlaufender Schwangerschaft ist nicht krank oder kann plötzlich garnichts mehr machen! Meistens wollen sie nicht (meine Meinung)
Anders mit einem Berufsverbot das muss der Arbeitgeber aussprechen im muschug achtet Haar klein was man darf und was nicht kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht so umgestalten das es passt muss er es aussprechen und für die zeit weiter Lohn zahlen! Viele wollen meiner Meinung nach nicht arbeiten gehen und weiter ihr Geld bekommen ich finde es gut das Viele fa nicht so einfach ein bv ausstellen!
Ich habe in der letzten ss meinem Arbeitgrber erst in der 33 Woche offiziell mitgeteilt das eine ss vorliegt damit er mir nicht mit der 13 Woche mein Berufsverbot ausspricht, ich wollte weiter arbeiten und meine fa fand das gut so!

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