Geschrieben von monya84 am 25.08.2008, 19:47 Uhr |
Arbeitsplatz
Hallo.
Habe mal ne Frage. Mein Arbeitsplatz bleibt mir doch unabhängig von der größe des Betriebes bestehen? Weiß das jemand? Weiß jemand wie das mit den Urlaubstagen ist, hat man die anteilig weniger?
Muss man die Elternzeit schriftlich beantragen???
Gruß
mony
Re: Arbeitsplatz
Antwort von Anscha, 28. SSW am 25.08.2008, 21:59 Uhr
Bist Du jetzt schwanger?
Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, muß die Firma Dich nach der Elternzeit auch weiter beschäftigen, die können Dich aber auf einen anderen Platz umsetzen und falls Du dann nicht mehr Vollzeit arbeiten möchtest (bzw. kannst wegen Kinderbetreuung), dann können die sich auch querstellen und haben dann halt leider keine Möglichkeit Dich weiter zu beschäftigen... Ich war mal in einer kleinen Firma und da ist es meiner Vorgängerin so ergangen, die halt gern nach der Erziehungszeit halbtags arbeiten wollte.
Elternzeit muß innerhalb der ersten 14 Lebenstage des Babys schriftlich eingereicht werden, aber fairer ist es natürlich, wenn man den Chef vorab schon mal informiert, wie man sich das denkt.
Re: Arbeitsplatz
Antwort von Zara81, 37. SSW am 25.08.2008, 22:12 Uhr
Hallo,
Soweit ich weiß soll man vor Beginn des Mutterschutzes Elternzeit schriftlich einreichen.
Bei einem unbefristeten Vertrag muss dein Chef dich nach Elternzeit wieder einstellen. Habe aber gehört, dass es bei kleineren Betrieben zu Problemen kommen kann bei Teilzeitarbeit.
Ich arbeite in einem großen Betrieb und kann jederzeit wieder anfangen und auch in Teilzeit. Ob man die gleiche Arbeit bekommt ist nicht garantiert, aber eine gleichwertige.
Urlaubsanspruch besteht anteilig bis 8 Wochen nach ET.
LG
Zara