Geschrieben von lucy77, 33. SSW am 16.03.2008, 23:43 Uhr |
Arbeitslosengeld nach Elternzeit... Wer weiß das?
Hallo,
ich habe bis zum 31.08.2005 in einem 6-jährigen befristeten Arbeitsverhältnis gestanden. Mein Mutterschutz begann damals Anfang August. Meine Tochter wurde im September 2005 geboren.
Im August 2007 bin ich erneut schwanger geworden und bekomme nun im Mai 2008 Kind Nr.2.
Wie sieht es nach einem Jahr Elterngeldwegfall mit Arbeitslosengeld aus?
Steht mir dann überhaupt gleich Arbeitslosengeld zu? Oder muß ich erst einmal einen Krippenplatz oder Tagesmutter für meine Tochter nachweisen können?
Wieviel Stunden muß ich arbeiten gehen können um mich arbeitslos zu melden?
Damals sagte man mir einmal beim Arbeitsamt: Sie brauchen sich hier erst wieder melden wenn sie eine Betreuung für ihr Kind haben und mindestens 20 Stunden im Monat wieder arbeiten gehen können. Stimmt das?
Irgendwie sagt jeder etwas anderes.
LG
Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit... Wer weiß das?
Antwort von schnuppine, 24. SSW am 17.03.2008, 6:06 Uhr
frag doch mal bei nicola bader an (link findest du oben rechts auf der startseite), die ist expertin für solche fragen.
Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit... Wer weiß das?
Antwort von annmak, 20. SSW am 17.03.2008, 8:30 Uhr
Hallo,
habe bezüglich dieses Themas mit dem Arbeitsamt gesprochen.
Also Arbeitslosengeld bekommt man, sobald man dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht, allerdiengs verfällt das Geld nach 4. Jahren Pause, d.h. du hast nach kürzester Zeit 2 . Kinder bekommen und bist ohne dazwischen zuarbeiten von einer Elternzeit in die andere gegangen (über 4. Jahre), dann gibts kein Arbeitslosengeld.
Wie es mit Harz4 ist weiß ich leider nicht.
Das sind die Infos die ich bekommen habe, du kannst ja in deiner zuständigen Agentur für Arbeit anrufen und Nachfragen. Telefonnummer findest du im Internet.
LG Annmak
Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit... Wer weiß das?
Antwort von Pauline27, ET-4. SSW am 17.03.2008, 9:32 Uhr
Hallo,
also soweit ich weiß zählt Elternzeit nicht als Pause und der Anspruch auf ALG1 verlängert sich.
Ich habe mein erstes Kind 2002 und mein 2. 2004 bekommen und war auch 4 Jahre zu Hause.Mein Chef hat mich nach meiner Elternzeit nicht wieder eingestellt, deshalb bin ich zum AA und habe auch Arbeitslosengeld bekommen. Ich hatte allerdings auch einen 165EUR Job nebenbei und daher auch einen Kitaplatz.
LG Jutta
Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit... Wer weiß das?
Antwort von leo engel, 23. SSW am 17.03.2008, 9:47 Uhr
Mir wurde gesagt, das ich nur Arbeitsloengeld 1 bekommen, wenn ich 20Stunden die Woche arbeiten gehen kann. Sonst ALG 2. Da ich für meine Tochter keine Betreuung für soviel Stunden hatte, bekam ich ALG 2, zum Lohn meines Mannes.
Habe dann eine Stelle auf 360Euro Basis angefangen mit 30Stunden im Monat. Davon waren dann 160Euro frei und der Rest wurde angerechnet, bekam dann kein ALG2 mehr.
Wenn dein Kind unter 3Jahren alt ist, kann es sein das sie dich aus der Vermittlung rausnehmen, wenn du keine Betreuung hast.
Lg Yvette
Autoaufkleber für geschwister
An alle bitte
Hilfe weisheitszahn in der ss was tun??
MBT-Schuhe in der Schwangerschaft???
Kennt sich jemand mit dem MuSchG aus???
Wie reagieren eure auf Spieluhr auf dem Bauch?
Jmd erfahrung mit Kinderzimmer-online.de bzw jettino.de?
Bräuchte bitte mal euren Rat
Mein Mann!!! Schrei!!!!