Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bine23, 7. SSW am 07.03.2006, 11:37 Uhr

Arbeitslos....

Mein grösstes Problem:
Am 310306 läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus.... bin dann voraussichtlich Arbeitslos...wer nimmt schon eine Schwangere...
Weiss von euch vielleicht jemand, was ich machen könnte und welche finanz. Hilfen es gibt??? Wenn ich jetzt Arbeitslosengeld beziehe, habe ich bis zur Geburt im Oktober wahrscheinlich keinen Anspruch mehr und muss ins Hartz IV.... hilfe, wie soll ich das dann schaffen mit Kind....

 
6 Antworten:

Re: Arbeitslos....

Antwort von mamafürvier am 07.03.2006, 11:53 Uhr

Da meine beste Freundin in der SS verlassen wurde und dann allein mit Baby auf Hartz4 angewiesen war weiß ich, daß sie jetzt mehr bekommt für sich und den Kleinen als sie verdient hatte.
Hast du nen Partner? Denn mit wirds nicht elichter was Hartz4 angeht, denn dann wird sein Lohn mit eingerechnet.
Mach dich rechtzeitig schon kundig auf dem AA was du beantragen kannst.

Ne Schwangere nimmt sicher keiner so einfach. Da hast du sicher Recht.
Ich hab grad meine Erziehungszeit beendet und finde mit 2 Kleinkindern auch so schnell nix. Ich war froh, daß ich ALG1 bekomme und kein ALG2 beantragen muß. Da wird einem fast in den A*** geguckt, man muß alles angeben um alles zu bekommen, was einem zusteht.

Viel Glück!
Kerstin

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Re: Arbeitslos....

Antwort von Bine23, 7. SSW am 07.03.2006, 11:56 Uhr

Danke für deine Antwort! Also einen Partner hab ich schon aber wir sind nicht verheiratet! Wird das dann auch angerechnet???

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Re: Arbeitslos....(vorsicht, lang!)

Antwort von gatubella, 13. SSW am 07.03.2006, 12:00 Uhr

hi erst mal,

zuerst mal eine gegenfrage - wie lange hättest du denn anspruch auf arbeitslosengeld???
das ist ja abhängig davon, wie lange du vorher gearbeitet hast, ob überhaupt anspruch da ist..
wenn du anspruch hast, und den anspruch nicht voll ausschöpfen kannst (wegen mutterschutzzeiten, in denen du von der krankenkasse geld bekommst und dann elernzeit, in der du erziehungsgeld bekommst und du aber dann auch hartz IV beantragen müsstest) -
wenn du also den anspruch nicht voll ausschöpfst, dann wird der anspruch um die zeit der erziehungszeit hinten angehängt (max aber 4 jahre, soweit ich weiß), so dass du nach der elternzeit auch noch deinen restanspruch auf arbeitslosengeld geltend machen kannst und zusätzlich ergänzendes hartzIV beantragst, wenn ALG nicht reicht
zudem bekommst du auch kindergeld, das du bei deiner zuständigen familienkasse beantragen musst.

die gleiche situation hatte ich vor vier jahren mit meiner tochter, daher weiß ich das -
allerdings keine 100 %ige garantie drauf, kann ja immer mal sein, dass sich die gesetze ändern...

ansonsten bin ich jetzt auch seit einem jahr im hartz IV und es geht mit (bis jetzt 2) kindern,
wir müssen sehr sparen, und es geht halt nix extra - aber es geht -
den kindern fehlt es bisher an nix, ausser dass man halt auch mal "nein" sagen muss - auch nicht immer so schlecht...

zum anderen kannst du dich schon während der ss an sog. mutter-kind-beratungsstellen z.T. von der kirche)wenden, dort kann man auch finanzielle unterstützung erhalten

wer dir auch noch infos geben kann, wo man überall hingehen kann, ist in jedem fall die "pro familia"

iss halt einiges an rennerei - kenn es ja selber - aber am ende lohnt es sich

LG
und noch eine schöne kugelzeit
Maggy

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Re: Arbeitslos....

Antwort von gatubella, 13. SSW am 07.03.2006, 12:04 Uhr

also, wenn ihr zusammenlebt, nennt sich das als sog. "bedarfsgemeinschaft" und dann wird bei hartz IV auf jeden fall das einkommen deines freundes mit reingerechnet - ihr werdet also einem ehepaar gleichgestellt...

wenn ihr nicht zusammenwohnt, ist es gut möglich, dass er dann zum unterhalt verpflichtet ist für dich und das kind, was aber wohl aufs gleiche rausläuft - angerechnet wird immer irgendwas

LG
Maggy

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leider ja... denn Lebenspartner oder Ehemann ist egal

Antwort von mamafürvier am 07.03.2006, 12:06 Uhr

Bin auch nicht verheiratet und wenn ich ALG2 beantragen muß wird das Gehalt vom Partner mit eingerechnet.
Kerstin

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Re: Arbeitslos....

Antwort von Kaddabell, 34. SSW am 08.03.2006, 22:50 Uhr

Ist vielleicht blöd und/oder überflüssig, aber: Wie sieht's denn damit aus, sich jetzt noch schnell irgendwo zu bewerben? Du mußt bis zur 12.SSW Deine SS dem Arbeitgeber ja nicht bekannt geben. Und wenn einer Dich vorher nimmt, ohne zu wissen, daß Du schwanger bist, hast Du den Job recht sicher, denn dann bist Du erstmal für recht lange Zeit unkündbar. Die Probezeit ist sofort vorbei, Du bist also gleich fest angestellt, wenn Du dann später die SS bekannt gibst. Befristete Verträge enden jedoch ganz normal bei Vertragsende, das ist ungünstig.

Bin mir nicht sicher, vielleicht konnte ich ja einen Denkanstoß geben.

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