Geschrieben von Heraklea, 20. SSW am 15.11.2005, 15:09 Uhr |
Arbeitslos melden ja /nein? Wer kennt sich aus?
HAllo!
Kurz zu meiner jetzigen Situation:
Ich bin verheiratet und habe einen 3 jährigen Sohn und bin mittlerweile wieder schwanger (Termin April 2006).
Da ich in meiner alten Firma nur einen befristeten Vertrag hatte, arbeite ich seit fast 2 Jahren auf 400 € Basis. Das Erziehungsgeld wurde damals dadurch nicht gekürzt, weil ich nicht angemeldet bin und ich offiziel nur Hausfrau bin und nicht arbeite.
Nun meine Fragen:
1. Ist es möglich bzw. sinnvoll, mich arbeitslos zu melden? Wenn, dann nur für ein Jahr, da ich kein Hartz 4 möchte.
2. Wird das Arbeitslosengeld auf das Erziehungsgeld angerechnet? Genauso das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes?
3. Wäre ich in meinem Fall (1 Kind und schwanger) vermittelbar? D.h. müßte ich zu Vorstellungsgesprächen?
4. Was passiert nach einem Jahr Arbeitslosengeld? Kann man wie früher nach einer kurzen Pause (bisher 3 Monate arbeiten) sich wieder arbeitslos melden?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir bei möglichst vielen Fragen weiterhelfen könntet.
Danke und VG
Conny
Re: Arbeitslos melden ja /nein? Wer kennt sich aus?
Antwort von Sonja Schäfer79, 30. SSW am 15.11.2005, 15:50 Uhr
Hallo,ich denke das man sich nur Arbeitslos melden kann wenn man auch Arbeitssuchend ist.Da du ja SS bist ,denke ich nicht das du Arbeit annehmen kannst.oder?
Grüß Sonja
Re: Arbeitslos melden ja /nein? Wer kennt sich aus?
Antwort von toertel0, 29. SSW am 15.11.2005, 21:53 Uhr
HAlle,
an Deiner Stelle würde ich ein fach mal zum Amt gehen und einen Antrag stellen.
Warum auch nicht. Bis zum Mutterschutz kannst Du ja vermittelt werden (wenn Dich einer nimmt), ansonsten kommst Du ja in den Mutterschutz 6 Wochen vor ET.
Also rein vefrsicherungstechnisch würde ich mich AL melden.
Viele Grüße
Heike
Re: Arbeitslos melden ja /nein? Wer kennt sich aus?
Antwort von Danie1983, nicht mehr. SSW am 16.11.2005, 8:57 Uhr
Hallo!
Ich kann nur das ALG 2 bekommen. Habe auch eine 2 1/2 Jährige und habe es während der zweiten schwangerschaft beantragt.
Alg 1 konnte ich nicht bekommen. Obwohl ich in Erziehungdurlaub war und mein befristerter Vertrag anfang des Jahres ausgelaufen ist.
Das mit dem Arbeiten gehen können bezieht sich im übrigen nur auf darauf ob man körperlich in der Lage wäre 3 std. am Tag arbeiten zu gehen.
Erziehungsgeld wird zumindest nicht auf das alg angerechnet.
Liebe Grüsse
Danie
Re: Arbeitslos melden ja /nein? Wer kennt sich aus?
Antwort von nathy, 39. SSW am 16.11.2005, 9:26 Uhr
hallo,
zu deinen fragen:
1. ja, du kannst dich arbeitslos melden. du wirst automatisch wieder "abgemeldet", wenn dein mutterschutz beginnt. nach ende der mutterschutzfrist musst du dich dann erneut arbeitslos melden.
voraussetzung ist allerdings, dass die betreuung deiner kinder sichergestellt ist. wenn nicht, kannst du dich auch nicht arbeitslos melden.
2. das arbeitslosengeld wird nicht auf das erziehungsgeld angerechnet. mutterschaftsgeld schon. hast du dich mal erkundigt, ob dir überhaupt mutterschaftsgeld zusteht?
3. wenn du dich arbeitslos (bzw. arbeitssuchend) meldest, dann musst du natürlich zu vorstellungsgesprächen gehen, sofern du welche bekommst. du musst sogar die stelle annehmen, wenn dir eine angeboten wird.
aus welchem grund willst du dich denn sonst abeitslos melden??? doch sicherlich schon, um auch ne arbeit zu finden...
4. ja, ist immer noch so.
grüsse, maren.
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