Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lin, 6. SSW am 19.03.2006, 18:08 Uhr

Arbeitslos, Neuer Job, und nun schwanger

Hallo,

habe ich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Regulären Anspruch auf ALG habe ich noch bis 30.04.2006, weil ich ab 01.05.2006 einen neuen Arbeitsplatz habe. Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und dem Arbeitsamt auch bekannt.
Nun bin ich in der 6. Woche schwanger.
Da der neue Job (Vollzeit) die Arbeit mit Chemikalien und Dämpfen beinhaltet, steht es ausser Frage für mich, das ich diesen Job nicht antreten kann.

Wie sehen meine Ansprüche aus?
Wie muß ich mich gegenüber dem Arbeitsamt und dem Arbeitgeben verhalten?

Gruß
Lin

 
6 Antworten:

Auf keinen Fall kündigen!!!!!!!

Antwort von Kaddabell, 36. SSW am 19.03.2006, 19:08 Uhr

Hallo Lin!

Da würde ich mich nochmal genau erkundigen und das Mutterschutzgesetz wirklich gut lesen. Denn: Sobal der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, bist Du ab SS-Beginn bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitgeber davon weiß, unkündbar. Das heißt, daß Du auf jeden Fall den Job quasi antreten solltest, auf keinen Fall von Dir aus kündigen!!! Es gibt für bestimmte Berufe bzw. Arbeitsbedingungen auch bestimmte Vorschriften für den Mutterschutz. So kann es z.B. sein, daß Du schon von Beginn an ein Beschäftigungsverbot bekommst, so daß Du den Gefahren nicht mehr ausgesetzt bist. Erkundige Dich beim Gewerbeaufsichtsamt. Die haben extra Mitarbeiter, die sich mit sowas auskennen und Dir genau sagen können, wie Du Dich (und auch Dein Arbeitgeber sich) verhalten mußt. Entweder bekommst Du ein partielles Beschäftigungsverbot, das bedeutet, daß Dir vom Arbeitgeber ein Schonatbeitsplatz gestellt werden muß, an dem Du (und Dein Kind) keinen Gefahren ausgesetzt bist. Oder Du bekommst gleich ein generelles Beschäftigungsverbot. In diesem Fall darfst Du gar nicht arbeiten. In beiden Fällen bekommst Du weiter Dein normales Gehalt.

Also wirklich nicht zu schnell handeln, sondern erst gut informieren. Sonst kannst Du leicht den kürzeren ziehen...

Alles Gute, und gib mal Bescheid, wie's ausgegangen ist ;-)

Katharina

p.s.: das Mutterschutzgesetz kannst Du aus dem Netz kostenlos downloaden, einfach mal googeln.

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seh ich auch so

Antwort von bröckchen am 19.03.2006, 19:15 Uhr

also dein arbeitgeber ist ja auch quasi verpflichtet dir dann was anderes für die zeit zu bieten. (wenn er kann) meine freundin war zb. bei der berittenen staffel (polizei) das durfte sie auch nicht machen. sie kam dann in den innendienst. nicht toll. aber doch kein grund nen job zu schmeissen. sei froh das du ihn bekommen hast. ist doch super. für den chef nicht so ok. aber sonst
wie gesagt. mach dich schlau. dein doc kann dir da sicher auch einiges sagen.
lg
Jill

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Re: nicht kündbar

Antwort von Alema, 21. SSW am 19.03.2006, 20:23 Uhr

Hallo,
so dumm die Situation für dich und vor allem dem Arbeitgeber ist, du bist nun nicht mehr kündbar: Mutterschutz!!!
Da bin ich mir 100%sicher, weil es einer Bekannten von mir ähnlich ging. Sie hat den Job dann halt schwanger angefangen.
Wenn das bei dir aufgrund giftiger Dämpfe nicht geht, muss der Arbeitgeber dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten oder du bekommst Beschäftigungsverbot. Im letzteren Fall würdest du dann nach deinem Mutterschitz oder Erziehungsurlaub die Stelle antreten.
LG Alema

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Re: nicht kündbar

Antwort von JulyBaby, 11. SSW am 19.03.2006, 22:47 Uhr

Wie giftig sin die däpfe wirklich weil heutzutage sollte es, es eigentlich nicht mehr geben, dass arbeitnehmer giftigen dampfen ausgesetzt werden. Egal was du tust versuch auch deinen arbeitgeber zu verstehen weil es nützt dir zum schluss auch nicht wenn du zwar einen Job hast aber dein Arbeitgeber dich hasst.

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Re: Arbeitslos, Neuer Job, und nun schwanger

Antwort von Lin, 6. SSW am 20.03.2006, 0:11 Uhr

Ja,

sogesehen habt Ihr alle Recht.
Nur leider arbeiten auch mein Bruder und meine Mutter in dem 20Mann-Betrieb. Und die beiden haben mich da mit reingeschleust. Die Sache sieht jetzt äußerst dumm aus. Den Chef wirds freuen.

Gruß
Lin

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Trotzdem unbedingt richtig informieren, bevor Du handelst!

Antwort von Kaddabell, 36. SSW am 20.03.2006, 9:46 Uhr

Guten Morgen Lin!

Trotzdem solltest Du Dich wirklich gut informieren (lassen), bevor Du zu schnell kündigst. Denn erst ab 20 oder 21 Mitarbeiter (das weiß ich leider nicht genau) muß der Arbeitgeber das Gehalt für Dich weiter zahlen, wenn Du ein Beschäftigungsverbot erhalten hast. Hat der Betrieb weniger Mitarbeiter (ist bei mir so), dann übernimmt den fortlaufenden Lohn die (zumindest gesetzliche) Krankenkasse. Also ganauer muß der Arbeitgeber Dir zwar erst Deinen Lohn zahlen, aber kann den dann (am Ende des Jahres?) von der KK zurück fordern. Dadurch hätte er dann überhaupt keine Mehrkosten für Dich. Von der neuen Stellenausschreibung mal abgesehen ;-)

Also bitte informiere Dich richtig gut, bevor Du vorschnell handelst. Es muß nicht alles schlecht für den Arbeitgeber sein!

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