Geschrieben von tanja3371, 38. SSW am 12.05.2007, 14:11 Uhr |
Antrag für Elterngeld - brauche mal nen Rat!
Haben uns gestern ENDLICH mal hingesetzt, um den o.g. Antrag auszufüllen. Sind eigentlich ganz gut vorangekommen, bis auf...
Ich bin berufstätig, d.h. der Antrag wird gestellt bzgl. meines Einkommens.
- Muss man auf dem 2. Blatt "Einkommenserklärung" auch dasselbe für den Mann ausfüllen?
- auf dem letzten Blatt steht ja "Elternteil 1" und "Elternteil 2": ich würde eigentlich für "E 2" nichts ausfüllen, da ich alleine Elternzeit nehme und mein Mann arbeiten gehen wird.
WEIß JEMAND, OB DAS RICHTIG IST?
Wieso sind solche Anträge immer so kompliziert :-(
Re: Antrag für Elterngeld - brauche mal nen Rat!
Antwort von Melody1, 21. SSW am 12.05.2007, 14:13 Uhr
Hallo Tanja,
wo habt ihr denn den Antrag her?
frag mich das gerade weil ich mich noch nicht richtig damit befasst habe.
Gruß Elke
Re: Antrag für Elterngeld - brauche mal nen Rat!
Antwort von tanja3371, 38. SSW am 12.05.2007, 14:26 Uhr
Ich habe einfach bei dem für uns zuständigen Versorgungsamt angerufen und gefragt, ob sie mir diesen Antrag zuschicken würden. 3 Tage später hatte ich ihn!
Wenn du auch in NRW wohnst, schreib wo, dann schreib ich dir die Tel.nr. (am Antrag hing so`n Beiblatt mit allen Adressen von Vers.ämtern in NRW).
Den Kindergeldantrag kriegst du beim Arbeitsamt (ist nicht so kompliziert wie Elt.geldantr. ;-)
Re: Antrag für Elterngeld - brauche mal nen Rat!
Antwort von Doreen 72, 34. SSW am 12.05.2007, 14:27 Uhr
Du musst beide Einkommenszettel ausfüllen.
LG Doreen
@ Doreen 72
Antwort von tanja3371 am 12.05.2007, 14:30 Uhr
Aber ist das denn logisch, wenn nur ICH Elternzeit nehme? Was hat das Geld meines Mannes denn damit zu tun?
Aber klar: was für uns logisch ist, ist für die Ämter und Behörden noch lang nicht logisch!
@tanja
Antwort von Melody1, 21. SSW am 12.05.2007, 14:34 Uhr
Danke jetzt weiß ich das wenigstens schonmal :-) !
ich wohne in BW.
LG
@tanja3371
Antwort von Doreen 72, 34. SSW am 12.05.2007, 14:35 Uhr
Das kann ich dir auch nicht sagen, das ist eben Bürokratie.
Beim Erziehungsgeld war das auch so. Aber egal. Wenn du nicht ausfüllen möchtest, lass einfach und dann werden die sich schon nochmal melden bei Dir und das anfordern.
:-)
Ich hab letztens den Erziehungsgeldantrag fürs zweite Jahr ausgefüllt und auch den Einkommenszettel für mich nicht ausgefüllt, weil die ja eigentlich wissen, das ich nicht arbeite, nein die haben mir das Ding nochmal zugeschickt und ich musste das ausfüllen.
Die ämter, wenn sie keine Arbeit haben, machen sie sich welche.
LG Doreen
Anträge gibt es übrigens auch hier
Antwort von Doreen 72, 34. SSW am 12.05.2007, 14:36 Uhr
http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/download.html
Re: Anträge gibt es übrigens auch hier
Antwort von Nanana, 31. SSW am 12.05.2007, 15:00 Uhr
Zu den Anträgen gibt es auch immer Merkblätter oder Ausfüllhilfen.
http://www.elterngeld.net/hessen/Ausfuellhilfe.pdf
Re: Antrag für Elterngeld - brauche mal nen Rat!
Antwort von sibs, nix mehr seit 26.2.. SSW am 12.05.2007, 21:31 Uhr
Hallo,
also ich mußte das Einkommen meines Mannes nicht mit angeben, da er ja keine Elternzeit macht. Steht aber auch irgendwo im Merkblatt drin, dass man nur für den Elternteil ausfüllen muß der Elternzeit macht.
LG Sibs
Schwangerschaftsanzeichen jeden Tag gleich stark ausgeprägt?
@ superdad!
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Wollt ihr mal was suuuuuuuuuuper Suesses sehen ???
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