Geschrieben von kleinePrinzessin2008, 35. SSW am 16.04.2012, 12:35 Uhr |
Anträge
Hallo,
kann man zusätzlich zum Elterngeld noch Erziehungsgeld beantragen oder kann man nur eins in Anspruch nehmen?
Wo liegt da der Unterschied?
LG Susan
Re: Anträge
Antwort von sternenfee75 am 16.04.2012, 12:38 Uhr
Es gibt nur noch Elterngeld und in manchen Bundesländern danach noch Landeserziehungsgeld, kommt darauf an, wo du lebst. In NRW z.B. gibt es das nicht.
Re: Anträge
Antwort von August-Wurmi, 24. SSW am 16.04.2012, 12:43 Uhr
wie meine Vorschreiberin schon sagt, sind es einfach unterschiedliche Namen.
VG, August-Wurmi
Re: Anträge
Antwort von MaCoPi, 23. SSW am 16.04.2012, 13:03 Uhr
Zu dem Thema oben, kann ich mich nur meinen Vorschreibern anschließen.
Ansonsten, sollte dein Mann nicht genug verdienen, gibt es die Möglichkeit Wohngeld und auch Kinderzuschlag zu beantragen. Kinderzuschlag beantragt man bei der Famlienkasse. Dies geht aber nicht wenn man evt. ergänzend Hartz4 bekommt.