Geschrieben von miriam am 01.06.2014, 12:03 Uhr |
anträge welche?
Hallo
Also ich weiß , dass ich einen antrag auf kindergeld und elterngeld brauche aber mehr nicht. Was muss ich noch vor der geburt und nach der geburt erledigen?
Re: anträge welche?
Antwort von Nannilein am 01.06.2014, 12:20 Uhr
Ab 33+0 bekommst du von deinem FA den Zettel für das Mutterschaftsgeld, den du dann an die Krankenkasse schicken musst.
Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann könnt ihr schon vorher eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder Jugendamt machen, ggf auch das gemeinsame Sorgerecht!
Mehr fällt mir gerade nicht ein!
Re: anträge welche?
Antwort von Tinchenbinchen am 01.06.2014, 12:22 Uhr
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/formalitaeten-und-erledigungen-nach-der-geburt.htm
Kommt halt auch ein Stück weit auf die Situation an:
Willst du in Elternzeit gehen? Bist du verheiratet oder nicht? Hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Re: anträge welche?
Antwort von sternenfee75 am 01.06.2014, 13:39 Uhr
Kind noch bei der Kk mit anmelden, falls ihr Mieter seit beim Vermieter?, falls du einen Riestervertrag hast, da auch nachmelden wegen dem Zuschlag.
Re: anträge welche?
Antwort von Mila-2012 am 01.06.2014, 14:45 Uhr
Hallo
Ich habe den Antrag auf Elterngeld soweit es geht vor der Geburt ausgefüllt. Ebenfalls den Antrag auf Kindergeld. Dann kannst du ihn nach der Geburt noch vollständig ausfüllen und losschicken.
Liebe Grüsse
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