Geschrieben von julja am 03.02.2011, 11:37 Uhr |
anspruch auf urlaub?
hallo,
weiß einer von euch ob man anspruch auf Urlaub hat,währen des Mutterschutzes(d.h. 6wochen vor der Geburt und 8Wochen nach der Geburt,in genau dieser zeit) und wo finde ich das im Gesetzt als nachweis,weil die Leute auf ´meiner Arbeit keine Ahnung haben.
lg julia 31+2
Re: anspruch auf urlaub?
Antwort von Zweizahn, 32. SSW am 03.02.2011, 11:42 Uhr
Ja, man hat im MuSchu Anspruch auf den entsprechenden Urlaubsanteil. Schau mal im Mutterschutzgesetz nach. Wahrscheinlich steht es da oder alternativ vielleicht im Bundesurlaubsgesetz. Irgendwo ist es drin.
Re: anspruch auf urlaub?
Antwort von ickebins82, 34. SSW am 03.02.2011, 12:59 Uhr
Hier steht es:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
Schau mal hier...
Antwort von smil.y, 17. SSW am 03.02.2011, 20:48 Uhr
Ich hab genau diese Frage mal im Expertenforum gepostet
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=78025&suche=urlaubsanspruch&seite=1#start
Dein Urlaub steht Dir auch für die Monate zu, die Du im Mutterschutz bist. Beispiel mein Mutterschutz geht vorr. bis 08. 09., also hab ich für 9 Monate Urlaubsanspruch (Urlaubstage : 12 x 9 )
Die nehme ich in Absprache mit meinem Arbeitgeber bereits alle vor dem Mutterschutz.
LG smil.y
Braucht jemand ein Bastelbuch für Taufkarten etc.?
Och menno, brauch dringend einen schönen Mädchennamen
Fa macht mir Angst, das mein BAby sehr groß wird..Angst, wie passt das da raus??
Umstandshosen in 50-52 abzugeben
Fehlgeburt ODER etwa nicht?? Bin am verzweifeln!!
Nach der geburt
Babyphone reicht das?
Noch zu früh für eine ausscharbung??
Solarium