Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Maliki, 18. SSW am 04.07.2008, 13:41 Uhr

Anspruch auf Hebamme nach FG?

Hab heute gehört, dass man nach einer FG in einer erneuten SS Anspruch auf ne Hebamme hat.
Weiß da jemand was davon?
LG, Maliki

 
1 Antwort:

Re: Anspruch auf Hebamme nach FG?

Antwort von wolke76 am 04.07.2008, 13:45 Uhr

Liebe Maliki,

du hast sowohl direkt nach einer FG Anspruch auf Hebammenhilfe im Rahmen der Nachsorge - also innerhalb des "ersten Mals".

Wenn du wieder schwanger bist, hast du ohnehin Anspruch auf Hebammenleistungen - im Rahmen der Vorsorge. Dieser Anspruch hat nichts damit zu tun, ob du vorher ne FG hattest oder nicht.

Hoffe, deine Frage ist damit beantwortet. Ansonsten melde dich einfach nochmal.

Liebe Grüße

Wolke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.