Geschrieben von Maliki, 18. SSW am 04.07.2008, 13:41 Uhr |
Anspruch auf Hebamme nach FG?
Hab heute gehört, dass man nach einer FG in einer erneuten SS Anspruch auf ne Hebamme hat.
Weiß da jemand was davon?
LG, Maliki
Re: Anspruch auf Hebamme nach FG?
Antwort von wolke76 am 04.07.2008, 13:45 Uhr
Liebe Maliki,
du hast sowohl direkt nach einer FG Anspruch auf Hebammenhilfe im Rahmen der Nachsorge - also innerhalb des "ersten Mals".
Wenn du wieder schwanger bist, hast du ohnehin Anspruch auf Hebammenleistungen - im Rahmen der Vorsorge. Dieser Anspruch hat nichts damit zu tun, ob du vorher ne FG hattest oder nicht.
Hoffe, deine Frage ist damit beantwortet. Ansonsten melde dich einfach nochmal.
Liebe Grüße
Wolke